Youniq bringt uns in die Süddeutsche Zeitung

In der Vergangenheit wurde hier mehrfach auf die Veränderungen des Greifswalder Wohnungsmarktes hingewiesen und mit dem privaten Anbieter Youniq ein potentieller Sündenbock identifiziert. Nun hat das Wintersemester begonnen und die sich jährlich wiederholenden Wohnraumkrise wurde hoffentlich von allen Zugezogenen überstanden.

Zu genau diesem Thema veröffentlicht jetzt.de, die junge Website der Süddeutschen Zeitung, ihren heutigen Aufmacher. In dem Artikel mit dem Titel Full House in Greifswald wird auf die hiesige Situation Bezug genommen und Youniq sogar direkt erwähnt:

„Der Abriss des städtischen Plattenbaubestandes verschärft die Wohnungsknappheit. Gleichzeitig verkauft die Stadt Grundstücke an private Anbieter, die dem AStA ein Dorn im Auge sind. Die Investorengruppe „Youniq“ hat im Frühjahr 2009 zwei Wohnheime fertiggestellt. Die Anbieter werben mit Lifestyle-Einrichtung, Studienberatung und Vergünstigungen bei diversen ansässigen Unternehmen. Für eine 29 Quadratmeter-Wohnung inklusive Küche und Bad zahlt man dort zwischen 365 und 405 Euro Warmmiete. Wer nichts günstigeres findet, mietet sich dort ein. „Wir versuchen, dagegen vorzugehen, indem wir auf unserer Homepage keine Angebote veröffentlichen, bei denen die Mieten mehr als 10 Euro pro Quadratmeter betragen“, erklärt Pedro Sithom.“

Sithom heißt eigentlich Sithoe und ist AStA-Referent für Wohnen. Im Artikel wird außerdem die Abteilungsleiterin studentisches Wohnen des Studentenwerks, Claudia Klasen, zitiert. Studenten können sich, so Klasen, die Mieten oft nicht leisten, darüberhinaus müssten sie sich auf einen fraglichen Mietvertrag einlassen: „Bei „Youniq“ gibt es angeblich ausschließlich Jahresverträge, sodass die Studenten erst dann kündigen können, wenn das nächste Wintersemester und damit erneuter Wohnungsmangel ansteht.“

Eine Studentin erzählt von den Erfahrungen ihrer Mitbewohnerin mit Youniq: „In den neuen youniq-Wohnheimen hat sich meine Mitbewohnerin ein Zimmer angeschaut und war erbost, wie unpraktisch und schlecht das Mobiliar ist. Es ist offensichtlich, dass die einen abziehen.“ Nun wächst in mir eine Neugierde, was die Mietverträge anbelangt. Falls also jemand hier mitliest, der bei Youniq wohnt und seinen selbstverständlich anonymisierten Mietvertrag zur Verfügung stellen würde, wäre ich dafür sehr dankbar.

5 Gedanken zu „Youniq bringt uns in die Süddeutsche Zeitung

  1. Hey
    Ich wohne in katastrophalen Zuständen im Youniq Studentenwohnheim in Karlsruhe. Ich wohne jetzt erst etwas länger als einen Monat hier und mit der Mängelliste dich ich letzte Woche an Youniq geschickt habe, konnte ich 2 Seiten füllen. Am schlimmsten ist hier der Knebelvertrag den Youniq mit dem Netzebene 4 Betreiber mywire abgeschlossen hat. Der knebelt nämlich keinen der beiden Vertragspartner, sondern mich. Der von mywire zur Verfügung gestellte Zugang ist so unterdimensioniert und instabil, dass eine fürs Studium notwendige Nutzung ausgeschlossen ist. Der Vertag verbietet mir jedoch, selbst auf eigene Kosten, einen eigenen Anschluss schalten zu lassen. Das ist Nummer 1 der Mängelliste mit 12 Abschnitten. Bei Interesse kann ich dir sowohl das Beschwerdeschreiben mit Mängelliste, als auch einen anonymisierten Mietvertrag zukommen lassen.

    Alles in allem: Youniq = fiese Abzocker.

    1. Hallo,

      wie sieht denn jetzt so ein Mietvertrag aus? Besteht die Möglichkeit, dass mal jemand eigene Fotos aus den Youniq-Wohnungen ins Netz stellt? Bin nämlich am überlegen genau in Karlsruhe eine Wohnung zu nehmen…

      Viele Grüße!

  2. Hallo,

    bezüglich der Mietdauer steht im Mietvertrag von YOUNIQ:

    Zitat Mietvertrag (Stand März 2013):
    „2.1) Der Mietvertrag beginnt am {Datum} und läuft bis zum {Datum+1Jahr}.
    2.2) Nach Ablauf der Festmietzeit nach Abs. 1 verlängert sich der Vertrag jeweils um sechs Monate, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festmietzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Es besteht Einigkeit darüber, dass der möblierte Wohnraum ausschließlich für Wohnzwecke zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne des § 1.3 vermietet wird.“

    D.h., YOUNIQ möchte, dass die Mieter mindestens ein Jahr zur Miete wohnen, danach verlängert sich der Vertrag automatisch um ein halbes Jahr. Die dort genannte Kündigungsfrist bedeutet, dass 3 Monate vor einem „markanten Punkt“ (also einem Jahr od. 1,5 Jahren od. 2 Jahren od. usw…) gekündigt werden muss. YOUNIQ sagt aber, dass ein Auszug nach 14 Monaten Mietdauer nicht möglich ist – egal wann man kündigt, selbst wenn man die Kündigung gleich dem frisch unterschriebenen Mietvertrag beilegen würde. Soweit das Denken von YOUNIQ.

    Die Realität sieht ein bisschen anders aus, denn der Gesetzgeber hat durch ein BGH-Urteil (VIII ZR 307/08 vom 15.07.2009) verkündet, dass man Studenten nicht länger als drei Monate binden darf – somit ist der Mietvertrag in diesem Punkt rechtswidrig.

    Leider sieht YOUNIQ das nicht ein und verlangt von den Mietern, wenn diese entgegen des „YOUNIQ-Mietvertrags-Laufzeiten-Rythmus“ ausziehen wollen eine Strafzahlung von einer Kaltmiete (knapp 400 Euro). Allerdings ist das Schreiben dieser Strafzahlung so tricky formuliert, dass man mit Zahlung dieser Strafgebühr noch nicht aus dem Mietvertrag raus ist, sondern erst, wenn YOUNIQ einen Nachmieter gefunden hat und solange ist man noch der Mietzahlung verpflichtet.

    Was man dagegen tun kann? Die Strafzahlung jedenfalls niemals unterschreiben und dann vermutlich nur einen Anwalt nehmen und klagen! Schade nur, dass man beim Einzug noch nicht wusste, dass es besser gewesen wäre, eine Rechtsschutzversicherung ab zu schließen.

    Somit kann ich den Schlusssatz meines Vorredners „Alles in allem: Youniq = fiese Abzocker.“ nur bekräftigen. Schade eigentlich.

    1. Kann der Bewertung von Youniq nur zustimmen. Willkürlich werden Gemeinschaftsräume verschlossen (Fernsehraum, Balkone und Musikraum. Wofür ist dann noch die Aufnahmegebühr. Preise für Waschmaschine und Trockner sind horrend (in Summe 6 bis 7,5€ je Wäsche). Und beim Auszug wurden mir die Flecken an der Wand angelastet, die schon vorher dort waren. Dafür verlangt Youniq saftige Rechnung. Wer schon einen Mietvertrag unterschrieben hat sollte beim Auszug besser einen Anwalt bei der Wohnungsabnahme dabei haben. Youniq läßt sich sonst gerne noch eine neue Möblierung zahlen. Mit 700km Anfahrt für den Handwerker!
      Youniq = Finger weg!

  3. Wurde auch näulich von YOUNIQ abgezockt, anscheinend haben die schon ein System in Leute über den Tisch ziehen. Die Scouts spielen da wirklich gut mit.
    Warum ermitelt die Polizei dort nicht mal ( verdeckt versteht sich) ?

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