Die Rechtsoffenheit der Greifswalder CDU

Ein Gastbeitrag von Ramon Tobias

Schon nach der Kommunalwahl 2014 ging die Truppe um Egbert Liskow, Axel Hochschild und Sascha Ott eine Zählgemeinschaft mit der AfD ein. Und seitdem machten die hanseatischen Christdemokraten jede Rechtsdrift mit. 

Fraktionschef der Greifswalder AfD ist Nikolaus Kramer, der an den Treffen des “Flügels” der AfD um Höcke und Kalbitz teilnahm. Der Flügel gilt als der größte innerparteiliche Zusammenschluss und weist „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ auf, so der Verfassungsschutz.

Der CDU-Fraktionschef trifft sich regelmäßig mit dem Flügel-nahen AfDler Nikolaus Kramer

Die Flügel-Vertreter werden seit März 2020 nachrichtendienstlich beobachtet. 2016 war Kramer Teilnehmer der Greifswalder „FFDG“ und bekundete dort sogar in einer Ansprache seine eindeutig positive Einstellung zu diesem besonders extremistischen PEGIDA-Ableger. 

Der FFDG-Organisator Norbert Kühl hatte bereits zuvor zutiefst rassistische und antisemitische Reden gehalten, was Kramer nur allzu gut wusste. Denn die rechtsextreme Positionierung der FFDG war ihm nicht nur über Presseberichte und soziale Medien bekannt, sondern auch in seiner Funktion als Polizist. Er begleitete nämlich vorher in dienstlichen Aufträgen die FFDG-Aufmärsche und konnte so die braunen Ausfälle Kühls direkt mitverfolgen. Offenbar animierte ihn das nur noch, erst Recht sich auch als Privatperson sowie als damaliger AfD-Landtagskandidat zur Kühlschen Agenda von Rassismus und Antisemitimsus zu bekennen. 

Petra Albrecht-Kühl und Norbert Kühl auf der rechtsextremen FFDG-Demonstration in Greifswald
Hervorgehoben im Vordergrund: Petra Albrecht-Kühl (links, FFDG-Organisatorin), Norbert Kühl (rechts, FFDG-Sprecher) (Foto: Fleischervorstadt-Blog, 10/2015)

Dass Kramer also vom Verfassungsschutz aufgrund seiner eindeutigen Positionierung und Verstrickungen nach Rechtsaußen beobachtet wird, kann angenommen werden.

Was meint die Greifswalder CDU dazu?

Kurzer Rückblick: die vorpommersche CDU gründete 2016 mit Philipp Amthor und Sascha Ott den sogenannten „Konservativen Kreis“, einen regionalen Vorläufer der Werte-Union, deren prominentestes Mitglied wiederum der Amthor-Unterstützer Hans-Georg Maaßen ist. Maaßen warb beispielsweise in Thüringen offen darum, auch mit der AfD in Sondierungsgespräche zu gehen.

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“Museumshafen bleibt grün”: Über 4.000 Unterschriften für Bürgerbegehren gesammelt

Heute entscheidet die Bürgerschaft über den Verkauf einer Grünfläche im Museumshafen am Anleger der „MS Stubnitz“. Die Bürgerinitiative “Museumshafen bleibt grün” sammelte in den letzten Wochen über 4.000 Unterschriften gegen die geplante Bebauung der Wiese und fordert einen Bürgerentscheid. 

“In nur vier Wochen haben wir über 4000 Unterstützer gewonnen. Wir sind überzeugt, dass wir damit die Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid erfüllen. Wir werden die Unterschriften am Donnerstag in der Bürgerschaftssitzung an die Bürgerschaftspräsidentin übergeben”, erklärt die Sprecherin der Bürgerinitiative, Claudia Gaschler.

Museumshafen bleibt grün

Am Donnerstagabend wird die Bürgerschaft über den Verkauf der Grünfläche am Anleger der „MS Stubnitz“ entscheiden. Die Bürgerinitiative will, dass die Bürgerinnen via Bürgerentscheid über den Verkauf der Fläche mitbestimmen und schlägt vor, diesen mit der Landratswahl am 27. Mai 2018 zu verbinden. Die Reaktionen der letzten Wochen hätten gezeigt, dass die große Mehrheit keine Bebauung der Grünfläche wünsche. 

Die Gegner der geplanten Bebauung rufen heute Nachmittag zu einer Kundgebung vor dem Rathaus auf. „Die Bürgerschaft muss erkennen, dass die grüne Wiese als Erholungs- und Begegnungsort unbedingt erhalten bleiben muss. Wir werden vor der Sitzung Gesicht zeigen und fordern die Bürgerschaft auf, den Wunsch nach einem Bürgerentscheid zu berücksichtigen. Wir rufen alle Unterstützer und Interessierten auf, sich an der Kundgebung zu beteiligen und ausgefüllte Unterschriftenlisten mitzubringen“, so Gaschler.

Fakten: 12.04. | 17.15 Uhr | Rathaus

Debatte um Kunst im öffentlichen Raum

Seit im Herbst letzten Jahres der Wettbewerb zur Kunst im öffentlichen Raum am Karl-Marx-Platz ohne konkrete Empfehlung der Jury zu Ende ging, hat die Debatte um Kunst im Greifswalder Stadtbild an Fahrt aufgenommen. Wohin sie steuert, kann sich morgen zeigen.

An 7. Dezember wird im Rathaus ein Konzept für den zukünftigen Umgang mit (temporärer) Kunst im öffentlichen Raum in Greifswald präsentiert. Der Vorschlag wurde nach einem Beschluss der Bürgerschaft von Studierenden des Caspar-David-Friedrich-Instituts unter Leitung von Prof. Christian Frosch und Cindy Schmiedichen in Zusammenarbeit mit Anett Hauswald vom Kulturamt der Stadt Greifswald erarbeitet.

Bild von der Podiumsdiskussion über Kunst im öffentlichen Raum

In Seminaren und Exkursionen wurden dafür verschiedene Konzepte bundesweit untersucht und diskutiert. Es wurde künstlerisch gearbeitet und schließlich eine Podiumsdiskussion in Greifswald organisiert, zu der sich Anfang November mehrere renommierte Experten und Künstler im Alfried-Krupp-Wissenschaftskolleg zusammenfanden, um über wesentliche Fragen im Zusammenhang mit Kunst, „die etwas Anderes tut, als in einem Museum auf ihrem Arsch zu sitzen“ (Claes Oldenburg), zu diskutieren.

Kunst im öffentlichen Raum als Zumutung im positiven Sinne

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Verein kauft ehemaliges „Café Pariser“ und will dort Jugendtreff etablieren

Das ehemalige „Café Pariser“ ist seit eineinhalb Jahren geschlossen und steht leer. Nun wird das Haus an einen Verein verkauft, der dort einen Jugendtreff schaffen möchte.

Im Oktober 2015 wurde das „Café Pariser“ in der Kapaunenstraße zum letzten Mal geöffnet. Mit dem sperrigen Jugendwohnzimmer kam eine subkulturelle Institution Greifswalds abhanden, für die es bis heute leider keinen Ersatz gibt. Nach eineinhalb Jahren Leerstand wird das Haus nun an den Greifswalder Verein „Jugend kann Bewegen“ verkauft, der das frühere „Pari“ wieder in einen Ort der Begegnung verwandeln möchte. Der Verein ist ein Netzwerk verschiedener Gruppen aus der hiesigen Kultur-, Jugend- und Bildungsarbeitsszene.

Café Pariser

Fotogen: das Café Pariser in der Kapaunenstraße (Foto: privat)

Rettung des Parisers mit einem bitteren Wehmutstropfen

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Bürgerschaft: Einzige Frau der CDU-Fraktion wirft das Handtuch

Die Bürgerschaftsfraktion der Greifswalder CDU sitzt nach dem Rückzug von Mechthild Thonack von nun an als reiner Männerverein im Greifswalder Rathaus. 

mechthild thonack cdu greifswald Die Vorsitzende der Ortsteilvertretung Schönwalde II, Mechthild Thonack (CDU), verzichtet mit sofortiger Wirkung auf ihren Sitz in der Greifswalder Bürgerschaft und gibt ihr Mandat ab. Ihr Platz im Greifswalder Stadtparlament wird in Zukunft vom Schauspieler Lutz Jesse — nicht zu verwechseln mit ex-CDU-Mann Gunter Jess (heute AfD) — besetzt werden. Mechthild Thonack saß bis zu ihrer Abberufung Mitte Februar 2015 im Ausschuss für Bildung, Universität, Wissenschaft, ehe sie Sascha Ott (CDU) im Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend ablöste. Mit ihrem Rückzug aus der Greifswalder Bürgerschaft verliert die CDU die letzte Frau in den Reihen ihrer Fraktion und tritt im Rathaus fortan — ebenso wie die FDP-Fraktion — als reiner Männerzirkel auf. Insgesamt befinden sich unter den 43 Mitgliedern der Bürgerschaft nach dem niedergelegten Mandat Thonacks nur noch 10 Frauen (23,3%); zum Vergleich: 36,1% betrug der Frauenanteil im Bundestag im Dezember 2014.

Über die Gründe für ihren Rückzug aus der Bürgerschaft kann an dieser Stelle nur spekuliert werden. Das Fass zum Überlaufen brachte womöglich das Abstimmungsverhalten der übrigen Christdemokraten bei der letzten Bürgerschaftssitzung, die gemeinsam mit den Mitgliedern der AfD geschlossen gegen einen Antrag von Ulrich Rose (Alternative Liste) stimmten, der auf die Einsetzung eines städtischen Frauenbeirats abzielte.

bürgerschaft fraktion cdu greifswaldEcht kerlig: die CDU-Fraktion der Greifswalder Bürgerschaft nach dem Ausscheiden Mechthild Thonacks (Fotos: CDU Greifswald)

Thonack, die vor der Kommunalwahl 2009 noch einen Artikel über „‚Frauenpower‘ in der CDU“ zur Wahlkampfzeitung (PDF, 2,6 MB) beisteuerte und sich mit sieben anderen Frauen für die christdemokratische Sache ablichten ließ, blieb der Bürgerschaftssitzung jedenfalls fern und entkam möglicherweise so einem Abstimmungsdilemma. Mit knapper Mehrheit sprach sich damals schließlich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für die Einsetzung eines Frauenbeirats aus.

OB-Wahl 2015: Drei Einsprüche und kein Halleluja

Trotz des Wahlsiegs ist Stefan Fassbinder noch nicht am Ziel. Gegen seine Wahl zum Greifswalder Oberbürgermeister sind drei Einsprüche eingegangen, über deren Gültigkeit am Montag die Bürgerschaft abstimmen wird. Vielleicht entscheidet aber auch ein Gericht über Greifswalds neuen OB.

Bei der Stichwahl am 10. Mai setzte sich der gemeinsame Kandidat eines Vier-Parteienbündnisses, Stefan Fassbinder (Grüne), mit einer hauchdünnen Mehrheit von 15 Stimmen gegen den amtierenden Baudezernenten, Jörg Hochheim (CDU), durch. Doch Oberbürgermeister ist der promovierte Historiker trotz des für hiesige Verhältnisse historischen Wahlsiegs noch nicht, denn bis zum Ende der Einspruchsfrist sind drei Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen.

Der erste Einspruch erreichte die Wahlleiterin am 19. Mai und stammt von einem Bürger, der sein Wahllokal wegen einer verschlossenen Tür nicht erreichen konnte und später wiederkommen musste, um seine Stimme doch noch abgegeben zu können.

(Montage: Fleischervorstadt-Blog, Foto: Michael Sander, Zeichnung: Nathan Kane)

Die anderen beiden Einsprüche folgten eine Woche später. Zunächst erhob der unglückliche Wahlverlierer Jörg Hochheim (CDU) — um nicht den Eindruck zu erwecken, einen Stellvertreter für sein Anliegen vorgeschickt zu haben — selbst Einspruch wegen der zwischenzeitlich geschlossenen Tür des Wahllokals.

Am selben Tag erreichte die Wahlleiterin auch ein Fax von Rechtsanwalt Jörg Sievers, Vorstandsmitglied des Wirtschaftsrates der CDU-Sektion Greifswald/Ostvorpommern. Sievers begründet seinen Einspruch gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl nicht mit der verschlossenen Tür, sondern mit einem vermeintlichen Verfahrensfehler: In einem Wahllokal sei die Wahlberechtigung nur durch Vorlage einer Wahlbenachrichtigung und nicht durch die Überprüfung des Ausweises festgestellt worden.

Drei Eingänge, eine Klingel, viele Besucher — keine Chance!

Der Wahlvorstand hat sich nach einer Vorortbesichtigung des Wahllokals 93, das zwischenzeitlich nicht erreichbar gewesen sein soll, positioniert. In der Stellungnahme heißt es unter anderem, dass das betroffene Gebäude über insgesamt drei Zugänge verfüge. Der dort als Zugang gekennzeichnete Nebeneingang sollte durch eine verkeilte Fußmatte offen gehalten werden, die im Laufe des Vormittags entfernt worden sei. Eine Wählerin, die über den „recht gut einsehbaren“ Terrasseneingang ins Wahllokal gelangte, habe auf dieses Problem aufmerksam gemacht.

Der Zutritt zum gekennzeichneten Eingang soll daraufhin sofort wieder ermöglicht worden sein. Einen „merklichen Bruch in der Wahlhandlung“ soll es nicht gegeben haben, auch lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass weitere Wähler an der Wahlhandlung gehindert worden wären. Weiterhin wird angemerkt, dass an der zwischenzeitlich verschlossenen Tür eine Klingelanlage installiert ist. Zudem war die Wohnanlage, in der sich das Wahllokal befindet, am Tag der Stichwahl (Muttertag) von einer erheblichen Besucherzahl frequentiert, so dass ein Wahlberechtigter sogar über den Haupteingang hätte Zugang finden oder sich anderweitig bemerkbar machen können, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Wahlleiterin Petra Demuth stellt vor dem Hintergrund des zeitweilig eingeschränkten Zugangs eine Unregelmäßigkeit der Wahl fest, hält es jedoch für fraglich, ob dadurch bereits eine Beeinflussung des Wahlergebnisses eingetreten sein kann.

Dass am Wahlsonntag mehr als 15 Wähler in dem Zeitraum, als die Tür verschlossen war, an der Ausübung ihres Wahlrechts im Wahllokal 93 gehindert gewesen sein könnten, welche sämtlich ihre Stimme für Herrn Hochheim abgegeben hätten, findet Demuth höchst unwahrscheinlich. Weiterhin sei es auch unwahrscheinlich, dass keiner dieser theoretisch vor dem verschlossenen Wahleingang stehenden Wahlberechtigten die Möglichkeiten einer Zugangsverschaffung mittels der Klingelanlage, über den von den übrigen Hausbesuchern recht stark frequentierten Haupteingang oder über den seitlichen, gut einsehbaren Terrasseneingang gewählt habe — oder aber im Zweifel, so wie der Einspruchsführer, zumindest im Laufe des Tages noch einmal zum Wahllokal 93 zurückgekommen wäre.“

Zum Einspruch des Rechtsanwalts Sievers verweist Demuth auf die geltende Landes- und Kommunalwahlordnung, derzufolge eine Ausweisprüfung nur zu erfolgen habe, wenn Zweifel an der Identität des Wahlberechtigten bestehen.

Entscheidet die Bürgerschaft oder das Gericht über die Einsprüche gegen die OB-Wahl ?

Wie mit den drei Einsprüchen nun verfahren wird, entscheidet zunächst die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am kommenden Montag. In der Beschlussvorlage 06/361 stellt die Wahlleiterin drei Entscheidungsvorschläge zur Debatte: Die Einleitung eines Wahlprüfungsausschusses in folgender Besetzung: CDU (4), DIE LINKE (3), SPD (2), GRÜNE (2), AfD (1), BG (1), KfV (1), PIRATEN (1), die Zurückweisung der Einsprüche, oder eine Neuwahl. Eine ausschließliche Wiederholung des Votums einzig in dem betroffenen Wahlbezirk sei wegen der Briefwählenden nicht möglich. Eine Wiederholung der Stichwahl würde laut Demuth voraussichtlich 30.000 bis 40.000 Euro kosten.

In welchem Maß die Kosten eines erneuten Urnengangs auch zulasten der Idee der demokratischen Repräsentation im Falle einer Neuwahl ausfallen werden, ist Abwägungssache und im Einzelfall streitbar. Die Möglichkeit, wegen Unregelmäßigkeiten Einspruch gegen die Gültigkeit einer Wahl einzulegen und dafür im Zweifel auch ein Gericht anrufen zu können, ist essentieller Bestandteil dieses Rechtsstaats. Gleichwohl wird durch den unangemessenen Gebrauch dieses Rechts das abgegebene Votum der übrigen Wahlberechtigten entwertet.

Angesichts der ohnehin erodierenden Wahlbeteiligung bei der Greifswalder Oberbürgermeisterwahl drängt sich aus dieser Perspektive die Frage auf, ob eine Neuwahl die Legitimität des zukünftigen Oberbürgermeisters erhöhen wird oder ein abermaliger Urnengang zu einem noch weniger repräsentativen Ergebnis und dem Verdacht, dass solange gewählt werde, bis das Resultat stimmt, führen würde.

In der Facebook-Gruppe „Was Greifswalder bewegt“ wird ein Gerücht aus „zuverlässiger Quelle“ über die Position der Greifswalder CDU zur zitierten Beschlussvorlage kolportiert, dem zufolge die Christdemokraten den Gang vor das Verwaltungsgericht planen würden — und dies sowohl für den Fall, dass die Bürgerschaft die eingelegten Einsprüche zurückweisen sollte, als auch dann, wenn ein Wahlprüfungsausschuss eingesetzt würde, der zu einem ähnlichen Schluss käme.

Das ist vorerst wohlgemerkt nur ein Gerücht, aber sollte es sich bestätigen, dürfte wohl kaum jemand vom Greifswalder Stadtverband der CDU überrascht sein. Auf dem absteigenden Ast gibt es schließlich nicht mehr viel zu verlieren.

Die Stellungnahme der Wahlleiterin ist auf der Internetseite der Grünen und in der Beschlussvorlage der Bürgerschaft (PDF-Dokument, 0,18 MB) abrufbar.