NPD-Kreisverbände haben keinen Anspruch auf Girokonto bei der Sparkasse Vorpommern

Heute entschied das Oberverwaltungsgericht in Greifswald, dass die NPD-Kreisverbände Uecker-Randow und Ostvorpommern keinen Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos bei der Sparkasse haben.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die beiden Kreisverbände nicht rechtswirksam gegründet worden seien. Es fehle an einem entsprechenden Beschluss des Landesvorstandes.

sparkasse vorpommern

Dagegen bestätigte das Oberverwaltungsgericht Greifswald heute aber auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin im Streit um ein Konto des Kreisverbandes Westmecklenburg bei der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz vom 10. Oktober 2012. Demnach darf die Sparkasse dem NPD-Kreisverband die Eröffnung eines Girokontos aufgrund des Gleichbehandlungsanspruchs nicht verwehren.

  • NPD in Vorpommern hat keinen Anspruch auf Sparkassen-Konto (boersennews.de, 30.10.12)

Oberverwaltungsgericht Greifswald: Demonstrationsverbot beim G8-Gipfel in Heiligendamm war rechtswidrig

Nur fünf Jahre hat es gedauert, ehe das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald jetzt in letzter Instanz entschieden hat, dass das Verbot des Sternmarsches gegen den G8-Gipfel von Heiligendamm im Juni 2007 rechtswidrig war.

Wie die taz berichtet, bestätigte damit das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin von 2011 und erklärte, dass die Polizei damals ein „völlig einseitiges Sicherheitskonzept“ vertrat. So habe sie auf 40 km² rund um Heiligendamm ein Demonstrationsverbot ausgesprochen und somit die “Interessen der Demonstranten an der Durchführung der Proteste” nicht berücksichtigt. Die Protestler demonstrierten daraufhin ohne Genehmigung gegen den G8-Gipfel.

(Foto: Fleischervorstadt-Blog, 2007)

Nach fünf Jahren wird dieses Urteil allerdings kaum mehr Wirkung zeigen oder Konsequenzen für die damaligen Entscheidungsträger auf Seiten der Polizei haben. Bereits vor zweieinhalb Jahren scheiterte die Bundestagsfraktion der Grünen mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe, die sich gegen den Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel richtete. Damals wurden Tornados, Spähpanzer und Feldjäger — die deutsche Militärpolizei  — zur Absicherung des Treffens in Heiligendamm eingesetzt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden hat, dass der Einsatz von Streitkräften im Landesinneren in „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ vom Grundgesetz gedeckt sei, wird man sich wohl zukünftig an Militärpräsenz auf Großdemonstrationen gewöhnen müssen.

  • Demoverbot war rechtswidrig (taz, 19.08.12)
  • Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert (SZ, 17.08.12)
  • Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren (Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht, 17.08.12)

Brandanschlag auf das IKUWO

In der Nacht zum 27. April wurde zum wiederholten Mal das IKUWO angegriffen. Gegen 04:20 Uhr verschafften sich die derzeit noch unbekannten Täter Zugang zum Hof des Internationalen Kultur- und Wohnprojekts und steckten einen PKW in Brand. Das Feuer wurde mit Hilfe eines Benzin-Brandsatzes gelegt, dessen Reste die Polizei heute früh sicherstellte.

„Es wurde in Kauf genommen, dass Menschenleben gefährdet werden“

In unmittelbarer Nähe des Tatorts befinden sich einschließlich des IKUWO gleich drei Wohnhäuser. Dort ansässige Mieter bemerkten das Feuer, verständigten sofort die Polizei und alarmierten die Feuerwehr. Beide trafen ein, nachdem der Brand durch die geistesgegenwärtige Reaktion eines Anwohners bereits gelöscht war. Durch die starke Rauchentwicklung erlitt eine Person eine Rauchvergiftung und musste im Krankenhaus behandelt werden. Die Kriminalpolizei ermittelt.

Nadja Tegtmeyer, Sprecherin des IKUWO, sieht in diesem Angriff „eine neue Qualität organisierter rechter Gewalt. Bei dem Anschlag wurde in Kauf genommen, dass Menschenleben gefährdet werden.“ Im IKUWO geht man von einem gezielten Anschlag aus und vermutet einen Zusammenhang mit dem bevorstehenden Nazi-Aufmarsch am 1. Mai und dem Engagement des IKUWO beim Bündnis Greifswald Nazifrei.

Brandanschlag IKUWO

Unrühmliche Traditionslinie von politisch motivierten Angriffen auf das IKUWO

Dieser Brandanschlag ist nicht der erste Angriff auf das Internationale Kultur- und Wohnprojekt, sondern reiht sich ein in eine unrühmliche Traditionslinie, die bei Stein- und Flaschenwürfen bewaffneter Burschenschafter und rechten Sprühereien gegen das Haus begann und einen ihrer Höhepunkte erlebte, als eine mit einem Antifa-Aufkleber präparierte tote Katze als Warnung vor der Eingangstür des Hauses platziert wurde.

Aber nicht nur das IKUWO wurde zum Ziel mehrerer Angriffe. Im Zuge des Widerstands gegen den Castor-Transport wurden mehrere Fahrzeuge von Nazis beschädigt und Plakate abgerissen. Die Demonstrationen und Mahnwachen wurden regelmäßig von den Greifswalder Neonazis fotografiert .

Nazischmierereien in Greifswald

Seit Wochen marodieren die verirrten Aktivisten der sogenannten Nationalen Sozialisten Greifswald mit der Sprühdose in der Hand durch die Stadt, und bringen Hakenkreuze, Naziparolen und Drohungen an die Wände. Zu dieser Gruppe gehört auch Marcus G.

Der aus Berlin stammende Anti-Antifa-Aktivist – vormals im Dienste der inzwischen verbotenen Kameradschaft Tor – studiert an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald und versuchte am 5. April sogar, ein Treffen des zivilgesellschaftlichen Bündnisses, das sich anlässlich einer zu befürchtenden NPD-Demonstration gründete, zu infiltrieren (mehr dazu hier).

Nazis legten auch in Alt Ungnade Feuer

Von einem Angriff in der vergangenen Nacht war allerdings nicht nur das IKUWO betroffen, sondern auch das alternative Bauwagenprojekt Alt Ungnade. Dort vermeldete man, dass in der gestrigen Nacht in der Scheune des Wagenplatzes ein Feuer gelegt und die Wände mit Hakenkreuzen beschmiert wurden. Der Brand konnte gelöscht werden, die Täter entkamen. Über ihren politischen Hintergrund besteht kein Zweifel.

Offenbar befindet sich die Greifswalder Neonazi-Szene, nachdem erst vor einer Woche am Museumshafen plakatierende Antifaschistinnen angegriffen wurden, auf einem aktionistischen Endspurt vor der angemeldeten, aber in erster Instanz verbotenen NPD-Demonstration am 1. Mai. Die Frage, ob diese Menschen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen, haben die Neonazis in den vergangenen Tagen und Wochen selbst beantwortet.

Verwaltungsgericht Greifswald bestätigt Verbot der NPD-Demo

Gute Nachrichten aus der ersten Instanz: Wie aus einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung hervorgeht, bestätigte heute das Verwaltungsgericht Greifswald das Verbot der angemeldeten NPD-Demonstration am 1. Mai:

Begründet wird das mit dem § 130 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch. Hier heißt es, „wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verleumdet … wird mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zu fünf Jahren bedroht.“

kein ort für neonazis greifswald

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass das von der NPD gewählte Demonstrationsmotto „Unsere Heimat – unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen“ diesen Straftatbestand erfüllt. Durch die Nutzung der Begriffe Fremdarbeiter und Invasion in Bezug auf polnische Arbeitskräfte in der BRD werde die Menschenwürde dieses Teils der Bevölkerung angegriffen. Die öffentliche Ordnung sei gefährdet, dem könne nur durch das Verbot der angemeldeten Versammlung begegnet werden, heißt im Beschluss des Gerichtes.

Damit folgte das Verwaltungsgericht der Argumentation der Stadt Greifswald. Über die Entscheidung herrscht im Greifswalder Rathaus große Freude. Senator für öffentliche Ordnung Ulf Dembski: „Unsere Stadt steht für Toleranz, Gewaltfreiheit und Internationalität. Menschenverachtende Äußerungen werden wir nicht dulden.“ (Pressemitteilung)