Greifswalder Professorin in Sachverständigenkommission der Bundesregierung berufen

Am vergangenen Freitag fand die konstituierende Sitzung der Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung statt, auf der Manuela Schwesig (SPD) den Sachverständigen den Berichtsauftrag für ihr Gutachten erteilte. In die zwölfköpfige Kommission wurde mit Prof. Dr. Eva Blome auch eine Wissenschaftlerin der Universität Greifswald berufen.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verspricht sich von dem Gutachten entscheidende Impulse für die Gleichstellungspolitik in Deutschland: „Für mich ist Gleichstellungspolitik moderne Gesellschaftspolitik. Für Frauen und Männer, für die Vielfalt der Lebensentwürfe und Lebensläufe.“

Die Sachverständigen sollen bei ihrer Arbeit der Frage nachgehen, welche konkreten politischen Schritte es Frauen und Männern ermöglichen, sich in der Arbeitswelt und in der Familie tatsächlich auf Augenhöhe zu begegnen. Der Erste Gleichstellungsbericht, vorgelegte 2011, hatte gezeigt, dass punktuelle Lösungen bei der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern nicht ausreichen.

(Foto: Kilian Dorner, Universität Greifswald)

Besonderer Handlungsbedarf bestehe vor allem bei den Übergängen im Lebensverlauf, bei denen sich aus unterschiedlicher Geschlechterperspektive verschiedene Anforderungen ergäben. Gleichstellungspolitische Schlüsselstellen sind demnach Berufseinstieg, Berufskarriere, Familiengründung und familiäre Pflege.

Ministerin Manuela Schwesig erklärte am vergangenen Freitag: „Gerade an diesen Übergängen fallen Entscheidungen, die sich langfristig auswirken — auf das Einkommen, die Lebensqualität und die Möglichkeit, so zu leben, wie man es sich wünscht. Ich erhoffe mir vom Zweiten Gleichstellungsbericht auch Erkenntnisse darüber, wie wir die Potenziale von Partnerschaftlichkeit für mehr Gleichstellung einsetzen können.“

Die Sachverständigenkommission soll den Zweiten Gleichstellungsbericht, der sich aus ihrem Gutachten und der Stellungnahme der Bundesregierung zusammensetzen soll, Anfang 2017 vorlegen. Parallel dazu wird ein Resümee zur Umsetzung von Empfehlungen aus dem Ersten Gleichstellungsbericht veröffentlicht.

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