Gastbeitrag von der Gruppe Defiant
In den frühen Morgenstunden kam es heute in Greifswald zu einer Abschiebung nach Dublin-II-Verfahren. Gemeinsam mit zwei Mitarbeiter_innen der Ausländerbehörde holten Polizeibeamte eine sichtlich aufgelöste Frau und ihren 15-jährigen Sohn aus dem hiesigen Flüchtlingsheim, um sie, wie eine Woche zuvor den Rest der Familie, nach Polen abzuschieben.
VERSTOSS GEGEN DIE MENSCHENRECHTE
Bereits am vergangenen Dienstag betraten uniformierte Beamte die sogenannte „Gemeinschaftsunterkunft“ in der Spiegelsdorfer Wende, um die hier untergebrachte sechsköpfige tschetschenische Familie abzuschieben. Einer der vier Söhne (15 Jahre) versteckte sich und blieb unauffindbar. Aus nicht nachzuvollziehenden Gründen entschieden die beteiligten Beamten daraufhin die Familie zu trennen und erst einmal Vater und die anwesenden Söhne (10, 10 und 21 Jahre) nach Warschau zu schicken, während der (re)traumatisierten Mutter ein zweiter Abschiebetermin für sich und den verbliebenen Sohn mitgeteilt wurde. „Diese willkürliche Entscheidung stellt in unseren Augen eine klare Verletzung der Menschenrechte dar“, so Katharina Lang, Pressesprecherin der antifaschistischen Gruppe Defiant „und wir verurteilen sie zutiefst!“
Wie tausende Flüchtlinge floh auch diese Familie aus Angst vor Gewalt und Folter im Zuge der Tschetschenienkriege. Die Gesellschaft für bedrohte Völker berichtet im Menschenrechtsreport Nr. 68 vom „Verschwindenlassen“ vermeintlicher Kadyrow-Gegner und ihren Angehörigen, von Folter in Haftanstalten und an geheimen Orten, sowie massiver Verstöße gegen die Frauenrechte als Beispiele „besonders gravierender Menschenrechtsverletzungen“. Auch die UNHCR weißt in einer Stellungnahme vom Januar 2002 (PDF-Dokument, 163 kb) auf „weit verbreitete schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Recht im Konfliktgebiet“ hin. Aus verlässlichen Quellen lägen Berichte über „Folter, Massenexekutionen, willkürliche Inhaftierungen, Verschwindenlassen, Vergewaltigungen, Misshandlungen, weitreichende Zerstörungen und Plünderungen von Eigentum vor“.
Und doch wird kaum ein Asylverfahren für Menschen aus der Russischen Föderation inhaltlich entschieden, da in der Regel die Dublin-II-Verordnung greift, nach welcher Flüchtlinge automatisch in sogenannte sichere Drittstaaten abgeschoben werden, sofern sie dort auf der Flucht zuerst registriert wurden. Statt der Asylgründe wird also nur noch der Reiseweg geprüft, der die meisten Tschetschenen über Polen nach Deutschland führt. „Tschetschenische Familie bei Abschiebung aus Greifswald getrennt“ weiterlesen