Wie die Stadtverwaltung heute mitteilte, hat Oberbürgermeister Dr. Arthur König (CDU) die für den 1. Mai angemeldete Demonstration des Landesverbands der NPD verboten. Eine entsprechende Verfügung soll dem Landesverband heute zugestellt werden. Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung:
„das Motto „Unsere Heimat – unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen“ verstoße gegen die öffentliche Sicherheit. Im Zusammenhang mit dem Parteiprogramm und der Präsentation auf den Internetseiten der NPD werde die Menschenwürde ausländischer Bürger auf strafbare Weise diskreditiert und die Angst der Bevölkerung vor Arbeitslosigkeit und sozialem Abstieg auf Kosten ausländischer Mitmenschen geschürt.„
Trotzdem soll am geplanten „Demokratiefest“ genauso festgehalten werden wie am gemeinsamen Demonstrationszug, für den unter anderem auch die Universität wirbt und der am Tag der Arbeit vom Rubenowplatz ins Ostseeviertel führen wird.
Diese Entscheidung ist weise, denn trotz des lobenswerten Verbotes durch den Oberbürgermeister ist damit zu rechnen, dass die NPD alles daran setzen wird, den geplanten Aufmarsch mit juristischen Mitteln durchzusetzen. Die Chancen dafür, dass die Nazis sich vor Gericht durchsetzen und am Ende doch in Greifswald demonstrieren dürfen, stehen dabei leider gar nicht schlecht.
… die Chancen das bei einer gerichtlichen Zusage auch erhebliche Auflagen an die Nazis gestellt werden aber auch.
Im Gegenteil. Die Demonstration mit Auflagen zu versehen, ist sinnvoller, als dies hoffnungsvoll dem Gericht zu überlassen, dass gerade sinnloserweise das Verbot kassieren musste.
Ein behördliche Zusage braucht die Demonstration nicht.
@Stefan: Verstehe ich dich richtig, dass das Gericht das Verbot heute schon wieder einkassiert hat?
Ist das nicht standard,dass stadtvertreter generell die npd-demos verbieten und die gerichte die nazis dann marschieren lassen? die bevölkerung hält dann nicht den ob für schuldig,sondern das böse böse gericht… 😉
@Jockel: Nein, mit dem Präsens wollte ich nur ausdrücken, dass das Gericht dann gleichzeitig nicht nur über das Verbot, sondern auch über (eigene selbst ausgedachte) Auflagen entscheiden muss. Praktisch läuft das in der Regel so, dass die Städte und Landkreise im Gerichtsverfahren gleich mit sagen, welche Auflagen sie denn gerne hätten, wenn das Verbot suspendiert wird.
@bornhold: Ich verstehe das auch nicht, ist eher demobilisierend für die Gegendemonstration (»Juchhu, Nazidemo verboten, können wir doch in den Garten bei dem schönen Wetter!«).
PS an Jockel: Du könntest mal die Zeiteinstellungen aktualisieren, das macht WP nicht automatisch 😉
Hmm, ich möchte an dieser Stelle widersprechen. Das Verbieten kann durchaus auch als taktische Maßnahme angesehen werden um dann bei dem (wahrscheinlichen) Kassieren desselben durch ein Gericht die Maximalforderungen an Auflagen herauszuhandeln. Ausserdem gab es ja durchaus auch schon Verbote von Nazi-Aufmärsche die gerichtlich bestätigt wurden, warum also nicht erstmal dass versuchen.
Ich habe den Eindruck das hier z.T. sehr viel Mißtrauen und vielleicht sogar etwas Paranoia vorherrscht. Im übrigen habe ich bei den Treffen zu denen Herr König eingeladen hat sehr wenige bekannte Gesichter gesehen… und empfinde das als sehr schade, weil dort nämlich genau der Rahmen und Raum war um über Fragen zu diskutieren die hier dann z.T. platt abgetan werden.
Schade.
@stan:
he he, sehr gut – der zweite Absatz von deinem zweiten Kommentar.
Aber die Chancen in deinem ersten Kommentar sehe ich nicht. . Das Fordern des Verbots vom OB ist vom Grundsatz her wirklich korrekt – wenn’s ein Verbot bringen sollte. Problem ist jedoch, wenn gerichtlich die Marscherlaubnis gegeben wird (was ja nun häufig ist im – für mich verklärten – Demokratieverständnis), die „chancenreichen“ Auflagen an die Nazis damit einhergehen, dass die Polizei umso stärker in die Pflicht genommen ist, den Marsch zu ermöglich, sprich durchzusetzen – weil Gerichtsbeschluss. Und wenn dann schwarz-vermummte Freaks auffallender wirken als bunte Gegen-Demonstranten – dann prost Mahlzeit … .
Fazit:
Macht Greifswald bunt und nicht vermummt!
@stan: Die Stadt hat bei diesem Verfahren überhaupt keine Handhabe, irgendwelche Auflagen herauszuhandeln, aber das habe ich oben schon geschrieben. Die Stadt hätte selbst Auflagen verhängen können — wenn sie die Demonstration nicht verboten hätte. Jetzt hat sie keine Handlungsmöglichkeiten mehr.
@stefan: „Die Stadt hat bei diesem Verfahren überhaupt keine Handhabe“. Diese Aussage ist meiner Auffassung nach falsch. Ich habe in den vergangenen Wochen öfter mit den Leuten vom Ordnungsamt gesprochen und diese haben z.T. die Hoheit über den Ablauf und mögliche Auflagen der Nazi-Demo. Woher nimmst du dein Wissen. Wenn du dich juristisch genauer auskennst fände ich es spannend wie das rechtlich geregelt ist. Ich kann mich hier nur auf die Äußerungen der städtisch Verantwortlichen beziehen.
§ 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes: Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.
Man beachte das ODER.