Rote Hilfe Greifswald kritisiert mutmaßlichen Einschüchterungsversuch durch die Polizei

Die Greifswalder Dependance der linken Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe macht auf einen Zwischenfall aufmerksam, in dessen Verlauf eine Person aufgrund ihrer vermuteten politischen Einstellung mit der Polizei in Kontakt gekommen sein soll.

Nach den Schilderungen der Roten Hilfe sei am vergangenen Freitagnachmittag eine Verkehrskontrolle wegen Ver­stoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durchgeführt worden, die sich als haltlos erwiesen habe. Anschließend versuchten die Beamten erfolglos, die Person in ein Gespräch zu verwickeln.

polizei überwachung(Abbildung: Fleischervorstadt-Blog, Foto: Joaquin Wolf)

„DER VERFASSUNGSSCHUTZ MACHT DA JA NE GANZ GUTE ARBEIT“ 

Soweit nichts Außergewöhnliches, doch einer der Beamten wusste offenbar schon vor der Identitätsüberprüfung über die betroffene Person Bescheid.

Der kontrollierende Polizist wusste vor der Überprüfung der Identität durch die Kollegin, was an Datensätzen über die nicht vorbestrafte Person gespeichert ist. Eine Zuordnung der Person über das Autokennzeichen im Vorfeld der Kontrolle, kann ausgeschlossen werden, da dieses nicht auf die Person zugelassen ist.

Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurde versucht die Person einzuschüchtern. So kom­mentierte der Beamte das Verlangen nach einem Beleg über die negative Kontrolle mit den Worten: „das ist so nen Antifa-​Scheiß, den ihr euch aus­denkt“. Auf Rückfrage, wie der Beamte zu dieser Behauptung komme, er­widerte der Beamte: „der Verfassungsschutz macht da ja ne ganz gute Ar­beit“.

Die Rechtshilfeorganisation kritisiert das Vorgehen der Beamten und deutet die Äußerungen als Einschüchterungsversuch. Außerdem wirft sie die Frage auf, ob im vorliegenden Fall „ein be­hördenübergreifender illegaler Informationsaustausch“ stattgefunden hätte, der politisches Engagement kriminalisiere.

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18 Gedanken zu „Rote Hilfe Greifswald kritisiert mutmaßlichen Einschüchterungsversuch durch die Polizei

  1. Es ist aber auch Schwachsinn einen Beleg über etwas zu fordern, das nicht belegt ist. Der nächste möchte nen Beleg, das er nicht zu schnell fuhr und ein anderer verlangt nen Beleg dafür, dass er keine Bank überfallen hat. Holt Euch ein Führungszeugnis.

    Dieser Beitrag stinkt aufgrund mangelnder Objektivität. Die Vermutung liegt nahe, dass die von der Polizei Terrorisierten die Geschichte in Ihrem Sinne erzählen.

    Zunächst gibt es keine „Verkehrskontrolle wegen Ver­stoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz“. Genauso wie es aufgrund ihrer vermuteten politischen Einstellung eher mal ne Hausdurchsuchung gibt als ne Verkehrskontrolle. Wozu auch wenn das „Opfer“ der Polizei nicht mal im eigenen Wagen saß. War das „Opfer“ Fahrer oder nicht?
    Dann stellt sich mir die Frage ob „die Opfer“ den freiwilligen Drogentest an Ort und Stelle absolvierten und warum.
    Alles in allem eine merkwürdige Geschichte. Vor allem sollte man nicht zu viel da rein interpretieren. Greifswald ist ne relativ kleine Stadt und die Bullen sind auch nicht alle dämlich. Ich kenne Leute, die haben vor Jahren mal den Führerschein abgenommen bekommen und dürfen sich heute noch Sprüche darüber anhören.

    Immer locker bleiben Rote Hilfe. Oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Aber dieses sinnlos Gefasel auch noch als Pressemitteilung zu bezeichnen riecht schon etwas nach persönlichem Wut ablassen.
    Im Straßenverkehr wird zur Sicherheit aller kontrolliert. Da kann es jeden treffen. Das als Repression zu bezeichnen ist lächerlich.

    P.S. Clean Urin kann man sich kaufen 😉

    1. Lieber Claus, hier ein bisschen Rechtsinfo:

      Das Fordern eines Belegs ist durchaus sinnvoll, denn die betroffene Person wurde einer polizeilichen Maßnahme unterzogen, die zwangsläufig ein (ggf. gerechtfertigter) Grundrechtseingriff ist. Um die Rechtsmäßigkeit zu überprüfen, ist aus Beweisgründen ein schriftlicher Beleg ziemlich praktisch. Darin ist natürlich das Ergebnis der Maßnahme festzuhalten (wurde etwas gefunden oder nicht?), aber vor allem der Grund, um im gerichtlichen Verfahren ggf. zur prüfen, ob die Polizei die Tatsachen richtig ermittelt und eine rechtmäßige Gefahrenprognose aufgestellt hat. Du verkennst, dass es nicht so ist, dass die betroffene Person, einfach so etwas von der Polizei wollte, sondern das letztere etwas von ihr wollte, also genau umgekehrt.

      Sollte nicht nur der Körper (also die Kleidung) der/des Betroffenen durchsucht worden sein, sondern auch eine von ihm mitgeführte Sache (bei eine Fahrzeugkontrolle wegen BtMG nicht unwahrscheinlich: der Innenraum des KfZ o.ä.), dann hat sie/er gem § 58 S. 3 SOG M-V sogar einen Anspruch auf „eine Bescheinigung über die Durchsuchung un ihren Grund“. Dieser gesetzliche Anspruch besteht in anderen Ländern nicht, was ein Grund sein mag, weshalb er vielen Menschen unbekannt ist. Sollte die Polizei jedoch wirklich Sachen der betroffenen Person durchsucht haben, so ist die Weigerung der Ausstellung ein Bescheinigung zweifelsohne rechtswidrig.

      Übrigens gibt es natürlich Verkehrskontrollen wegen BtMG-Verstößen, das nennt sich dann „Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrolle gem § 27a SOG M-V“, die auch „zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung (§ 49)“ durchgeführt werden. Es gibt zahlreiche Tatbestände im BtMG, die als Straftat von erheblicher Bedeutung i.S.d. § 49 SOG M-V gewertet werden, z.B. der Verkauf von Btm von über 21jährigen an unter 18jährige, Handeltreiben mit Btm in nichtgeringer Menge, banden- und gewerbsmäßige Delikte u.v.m. In solchen Fällen ist die Polizei auch zur „Inaugenscheinnahme“ (also das „mal kurz reingucken“) von Fahrzeugen berechtigt und muss darüber keine Bescheinigung ausstellen. Allerdings ist fraglich, ob die Polizei wirklich dazu berechtigt war eine solche Kontrollstelle einzurichten, denn das darf nur „der Behördenleiter, soweit polizeiliche Lageerkenntnisse dies rechtfertigen“.

      Kurz und knapp, lieber Claus: bevor du dich über das „sinnlose Gefasel“ der Roten Hilfe aufregst, informiere dich lieber über das Landespolizeirecht, dann ersparst du uns allerhand sinnloses Gefasel.

      1. Immer wenn ich mit einer Person kommuniziere und diese sich im Gespräch selbst vervielfältigt und für andere spricht erlaube ich mir Rückschlüsse auf die Persönlichkeit. Erlaube mir also bitte Dich in Zukunft mit Euch anzusprechen. Ihr wollt es ja so nehme ich an.

        Ihr schreibt also viele Worte und doch ändert sich dadurch nichts an der Sachlage.

        „Bei der ver­mut­lich vor­ge­scho­be­nen Ver­kehrs­kon­trol­le wegen Ver­sto­ßes gegen das Be­täu­bungs­mit­tel­ge­setz, die sich als halt­los er­wies, wurde ver­sucht die Per­son in ein Ge­spräch zu ver­wi­ckeln. Die Per­son ging dar­auf nicht ein, son­dern legte von An­fang an Wi­der­spruch gegen di eKon­trol­le ein.“

        Das ist so hohl, die Bullen sagen allein aus Bequemlichkeit „allgemeine Verkehrskontrolle“. Und wenn alles in Ordnung ist bekommt Ihr auch keinen Beleg. Da steht nichts von Durchsuchung. Hätte es eine gegeben würde sie hier vermutlich als Folter oder so aufgebauscht werden. Belege für nichts, dieser Schwachsinn ist gesetzlich nicht vorgesehen.

        Außerdem ist es wichtig ob die Person Fahrer war oder nicht.

        Damit ich Euch nicht länger langweile erlaube mir noch kurz den Hinweis auf Deine Nähe zur Roten Hilfe. Ihr übertreibst halt gern wenn es darum geht Repression durch die Polizei zu belegen. Ich kenne das aus Euren Demoberichten, denen auch mal Demoteilnehmer selbst widersprechen. Schade, dass Ihr damit einen Bärendiest erweist. Wenn die Bullen nämlich wirklich Scheiße bauen was leider oft genug passiert fehlt die Sensibilität wegen Übertreibungen wie diesen. Als wenn ne Polizeikontrolle mit nem Spruch Unterdrückung darstellen würde. Mal ne Frage an die Leser hier: Nehmt Ihr jeden dämlichen Spruch von Bullen so ernst und würdet deswegen am liebsten ne Pressemitteilung wegen Repression rausgeben? Aufgrund einer Verkehrskontrolle wohlgemerkt.

        1. Komisch Claus,

          ich kann mir sehr gut denken, wer Peter ist. Er ist in Greifswald sogar einigermaßen bekannt. Er hat ein Gesicht und erschien mir bislang stets sehr konsistent was seine Persönlichkeit betrifft.

          Du scheinst dich dann ja doch weniger gut in Greifswald auszukennen als ich das so gedacht hätte.

        2. Dass ich mit „Ihr“ angesprochen werde, finde ich ziemlich seltsam; mir scheint, du weißt genauso viel über den Fall wie über mich und was ich wann wie und warum schreibe.
          Aber ich kann dich beruhige, ich weiß genauso viel über den von der RH beschriebenen Vorfall wie du, eben aus der Pressemitteilung. Nur verleitet mich das nicht zu rechtlich falschen Aussagen (u.a. es gibt keine Verkehrskontrollen wegen BtMG), und das wollte ich klarstellen. Wenn du sagst, der Polizist hätte einfach so „allgemeine Verkehrskontrolle“ als Standardsatz gesagt, dann weißt du mehr als ich.

          Wäre natürlich rechtlich problematisch, die genaue Beschreibung der Rechtslage ist was anderes als Übertreibung. Wenn die Polizei es im Alltag mit der Rechtslage nicht so genau nimmt, halte ich das für problematisch, und nicht, wenn man darauf hinweist. So gesehen ist meine Argumentation total konservativ, als treuer Verfechter des Rechtsstaats eben, und nicht dein hippiehaft-antiautoritäres „Da muss man mal ein Augen zudrücken“.

          Ich könnte natürlich auch noch was dazu schreiben, wie das mit dem Datenabgleich aussieht, den die Polizei ja anscheinend (ich gebe zu, die PM lässt einiges offen, deshalb beschreibe ich alles „Unter der Voraussetzung, dass“) durchgeführt hat, aber da für dich Hinweise auf die Rechtslage (und ggf. eine Subsumtion möglicher Fallkonstellationen darunter) ja nur Panikmache, Überteibung u.ä. sind.

          1. Dann schreibt nicht im Plural mit mir wenn Ihr nicht als Ihr bezeichnet werden wollt. Ihr schriebt :
            „informiere dich lieber über das Landespolizeirecht, dann ersparst du uns allerhand sinnloses Gefasel.“

            Da Ihr es oben nicht verstanden habt erklär ich es Euch hier gern noch einmal. Nicht, dass ich Euch schon wieder langweile…

  2. Das war nicht das erste mal, dass es einen derartigen Einschüchterungsversuch seitens der Beamten gab und es wird auch nicht der letzte gewesen sein. Dass es diesemal ein Streifendulli war, der scheinbar schon Bescheid wusste und mal nicht die Kripo zeigt doch nur, dass hier intern Informationsaustausch stattfindet. Somit kann auch der letzte Hauptschüler in Uniform den Feind (und der steht für den Staat bekanntlich immer links) beim Namen nennen. Erinnern wir uns – die stadtbekannten Faschisten werden hingegen mit Wasserwerfern und Polizisten in Kampfmontur geschützt…

  3. @ Peter

    Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen im Sinne des 27a SOG dürfen nur aufgrund Anordnung des Behördenleiters oder im 30km Grenzraum durchgeführt werden. Da Greifswald meines Wissens nach noch nicht dichter an die Landesgrenze gewandert ist, dürfen solche Kontrollen in Greifswald nicht ohne weiteres durchgeführt werden. Also spare dir deine Ausführungen zum BtMG.

    Bleibt also nur die allgemeine Verkehrskontrolle des 36 (5) StVO der auch zur Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit, also einem Alkohol- oder Drogentest, berechtigt. Beim Fahrer natürlich!

    Und letztendlich ist Greifswald auch nur ein Dorf. Wer weiß, woher die betroffene Person dem kontrollierendem Polizisten bekannt war. Das die Person nicht vorbestraft ist, heißt ja nicht, dass sie noch keinen Kontakt mit der Polizei hatte. Warum also die Aufregung? Weil der Polizist das Verlangen nach einem Negativbescheid als „Antifascheiß“ bezeichnet hat, oh man, was für ein Angriff auf die rote Hilfe.

    Ich bekomme auch nicht jeden Tag eine Bescheinigung, wenn ich an einem fest installierten Blitzer vorbei fahre, ohne geblitzt worden zu sein.

    1. Weil der Polizist das Verlangen nach einem Negativbescheid als “Antifascheiß” bezeichnet hat, oh man, was für ein Angriff auf die rote Hilfe.

      Die Rote Hilfe wurde doch gar nicht angegriffen, sondern hat einfach ihren Job gemacht. Diese Gruppe befasst sich eben mit Rechtshilfe und Anti-Repressionsarbeit und da fällt dieser Vorfall — so er tatsächlich wie geschildert stattgefunden hat — in ihre Ressort.
      Die RH hat auch keinen Riesenaufstand gemacht, keine Flugblätter, Spontandemo, Soliparty, Infoabend oder weiß der Geier was initiiert, sondern mit einer Pressemitteilung (wie auch immer deren Qualität zu bewerten ist) auf den Vorfall reagiert.

      Ich halte es ganz mit Peter, der meiner Meinung nach zurecht darauf hinweist, dass hier die falschen kritisiert werden:

      Wenn die Polizei es im Alltag mit der Rechtslage nicht so genau nimmt, halte ich das für problematisch, und nicht, wenn man darauf hinweist.

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