Versammlungsrecht: Einkesselung der Sitzblockade gegen FFDG-Demo war rechtswidrig

Im November 2015 ging die Polizei gegen eine Sitzblockade vor, mit der gegen einen Aufzug des rassistischen Pegida-Ablegers FFDG in Greifswald protestiert wurde. Eine Betroffene klagte dagegen — mit Erfolg.  

Im Herbst 2015 fanden in vielen deutschen Städten fremdenfeindliche Demonstrationen statt. Auch in Greifswald formierte sich mit einiger Verzögerung unter dem Titel FFDG (Frieden, Freiheit, Demokratie, Gerechtigkeit) ein vergleichbarer Ableger. Die Provinz-Pegida ging damals zeitweise im Zweiwochentakt auf die Straße.

Die rassistischen FFDG-Demonstrationen wurden von lauten Protesten begleitet

Auf Facebook veröffentlichte die Gruppierung FFDG Bilder, auf denen die Erhängung deutscher Spitzenpolitiker gefordert wird. Ihr Hauptredner, Norbert Kühl, behauptete dort unter anderem, dass Ausländer als Waffe gegen Deutschland eingesetzt würden und dass es einen generalstabsmäßig geplanten Jihad der Invasoren gegen das deutsche Volk geben würde. Er redete bei seinen Auftritten über die Blutreinheit von Juden und Illuminati, und bezeichnete Homosexualität als Hirnkrankheit. Es verwundert daher kaum, dass jeder dieser Aufzüge von lauten Protesten begleitet wurde.

Ende November demonstrierten etwa 40 Personen gegen eine FFDG-Versammlung in Schönwalde und bildeten auf der geplanten Wegstrecke eine spontane Sitzblockade. Die vor Ort tätige Einsatzleitung der Polizei unterstellte allen Protestierenden pauschal die Begehung von Straftaten, hinderte sie am Verlassen der Straße und kesselte sie ein. Anschließend wurden die Personalien aufgenommen, Taschen und Kleidung untersucht, ein Atemalkoholtest durchgeführt und schließlich ein Strafverfahren eingeleitet.

Gerichtsurteil zu Sitzblockade

Eine von dieser Willkür betroffene Person klagte gegen das polizeiliche Handeln und bekam nun, gute 2 Jahre nach dem Vorfall, Recht. Für Lara Seibold von der Rote Hilfe Greifswald keine große Überraschung. Sie erklärt in einer Pressemitteilung: „Als Rechtshilfeorganisation haben wir in den vergangenen Jahren vielfach Menschen betreuen müssen, die ganz ähnliche Erfahrungen wie die hier Betroffenen gemacht haben. Unser Eindruck ist, dass die hiesige Polizei sich um die Einhaltung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit häufig nicht viel schert. Vielmehr werden solche friedlichen Protestaktionen als Anlass zur Kriminalisierung und Datensammlung von politisch aktiven Menschen genutzt.“ „Versammlungsrecht: Einkesselung der Sitzblockade gegen FFDG-Demo war rechtswidrig“ weiterlesen

EA Greifswald kritisiert Polizei nach Mvgida-Demonstration in Stralsund

Nach den Protesten gegen die zweite Mvgida-Demonstration in Stralsund, an denen sich gestern Abend auch zahlreiche Aktivistinnen aus Greifswald beteiligten, kritisiert der Ermittlungsausschuss (EA) das Vorgehen der Polizei und Schlampereien bei den Ordnungsbehörden.

Mahnwachen gegen Mvgida verboten, weil Anmeldung im Spamordner gelandet sein soll

So seien mehrere Protestmahnwachen im Versammlungsgebiet der Nazis kurzfristig und ersatzlos verboten worden, weil deren rechtzeitige und ordnungsgemäße Anmeldungen nicht zur Kenntnis genommen wurden und im Spamordner des Ordnungsamts gelandet sein sollen, wie der NDR auf Twitter meldete. „EA Greifswald kritisiert Polizei nach Mvgida-Demonstration in Stralsund“ weiterlesen

Kurze Wege, lange Nächte – das Greifswalder Wochenende im Überblick #39

Es könnte wieder schlaflos werden: deutsch-dänischer Freejazz, die inzwischen großelterlichen Folkpunker von Mutabor, Soli-Techno und Dubstep im IKUWO, Techno in den Bahnhofshallen, die schwedische Soulband Combo de la Musica und schließlich ein von Jugendlichen organisiertes Benefizkonzert zur Flüchtlingshilfe. Eine Übersicht.

Kurze Wege lange Nächte Candelilla

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Sieg vor Gericht: Alternative Vereine aus MV stoppen Verfassungsschutzbericht

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat heute entschieden, dass das Landesinnenministerium den Verfassungsschutzbericht 2011 vorerst nicht mehr verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich machen darf.

AUCH INTERNATIONALES KULTUR- UND WOHNPROJEKT IM FOKUS DER VERFASSUNGSSCHÜTZER

Es hat sehr viel länger als üblich gedauert, bis die Schweriner Behörde im Oktober des vergangenen Jahres den Verfassungsschutzbericht 2011 veröffentlichte, doch gelohnt hat sich das Warten nicht. Dabei hätte das rechte Terrornetzwerk Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), das unter anderem für die Ermordung von Mehmet Turgut in Rostock sowie zwei Banküberfälle in Stralsund verantwortlich war, Anlass genug für eine innerbehördliche Aufarbeitung gegeben.

Innenminister Lorenz Caffier (CDU) räumt im Vorwort des Berichts ein, dass die Frage, wie es dem NSU möglich war, diese Taten zu begehen, ohne in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten, “die Arbeitsweise und Zusammenarbeit der betroffenen Behörden ganz grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt” habe. Dennoch, so Caffier, dürfe diese Frage „nicht den Blick auf die alltäglichen Herausforderungen durch den politischen Extremismus im Lande verstellen.“

Entsprechend dürftig fielen die im Verfassungsschutzbericht zu Papier gebrachten Erkenntnisse über den NSU aus. Stattdessen gerieten linksalternative Projekte ins Visier der Ermittler. Neben der Politband Feine Sahne Fischfilet — der im Bericht mehr Text als dem NSU zugestanden wurde — tauchten in der Publikation des Innenministeriums auch die beiden Rostocker Projekte Cafe Median und das Peter-Weiss-Haus sowie das Greifswalder IKUWO auf. Die drei linksalternativen Hausprojekte wehrten sich daraufhin mit juristischen Mitteln gegen die Stigmatisierung als Feinde der Verfassung — mit Erfolg, wie sich zeigte!

verfassungsschutzbericht (Screenshot, 09.01.13)

Heute entschied das Verwaltungsgericht Schwerin gegen das Innenministerium und untersagte der Behörde einstweilig die Verbreitung des Verfassungsschutzberichts in digitaler und schriftlicher Form, soweit darin das IKUWO beziehungsweise die anderen beiden Projekte erwähnt werden.

ERWÄHNUNG IST MIT NEGATIVER STIGMATISIERUNG VERBUNDEN

Das Internationale Kultur- und Wohnprojekt aus Greifswald (IKUWO) tauchte in diesem Bericht zweimal auf. Anlass hierfür war einerseits eine Vortragsveranstaltung mit Aktivisten aus Belarus, die über die anarchistische Bewegung in ihrem Land sprachen und die Anwesenden über die aktuelle politische Situation und die massiven staatlichen Repressionen im Lukaschenko-Regime aufklärten, mit denen  politische Aktivisten konfrontiert werden.

Im Verfassungsschutzbericht wird weiterhin über die Gruppe Antifaschistische Aktion Greifswald (AAG) geschrieben, die „maßgeblich an der Bildung des Bündnisses ‚Greifswald nazifrei‘ beteiligt“ gewesen sein soll und die Räumlichkeiten des IKUWO nutzen würde. Die Verfassungsfeindlichkeit dieser Gruppe wurde bislang zwar nicht nachgewiesen, die Stigmatisierung als ’staatsfeindlich‘ funktioniert dennoch — und wird auch unweigerlich auf Projekte und Zusammenschlüsse übertragen, die zusammen mit ihr erwähnt werden.

Das Schweriner Verwaltungsgericht bewertete die Erwähnung des IKUWO im Verfassungsschutzbericht 2011 als Grundrechtseingriff, der geeignet ist, “sich abträglich auf das Bild des Antragstellers in der Öffentlichkeit auszuwirken”. Zudem wurde festgestellt, dass mit der in Aufmerksamkeit erweckender Weise hervorgehobenen Nennung des Kulturprojekts „eine negative Stigmatisierungswirkung verbunden ist.“

ikuwo greifswald graffiti(Montage: Enrico Pense)

Wie schwer in diesem Zusammenhang ein Eintrag im Verfassungsschutzbericht wiegt, bekam vor einigen Jahren die Greifswalder Ortsgruppe der Roten Hilfe zu spüren. Gegen die linke Rechtshilfeorganisation wurde damals eine regelrechte Kampagne losgetreten, in deren Rahmen Veranstaltungsorte wie zum Beispiel das Klex spürbar unter Druck gesetzt wurden, um die Nutzung und Vermietung von Räumen oder Postfächern durch die Rote Hilfe zu unterbinden. All das geschah mit Verweis auf die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht, den die wenigsten Stimmungsmacher von damals überhaupt gelesen haben dürften.

VERFASSUNGSSCHUTZ SOLL PRIORITÄTEN ÜBERDENKEN!

Nach dem Behördenversagen in Zusammenhang mit den NSU-Morden und der geschredderten Aufarbeitung staatlicher Unterstützung rechtsterroristischer Strukturen sollten die jährlichen Berichte der Verfassungsschutzbehörden eigentlich nur noch eine untergeordnete Rolle spielen und mit Skepsis betrachtet werden. Das Schweriner Verwaltungsgericht hat heute dazu eine klare Position eingenommen.

Der Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle, der alle drei Hausprojekte anwaltlich vertrat, erklärte heute zum Urteil:  „Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch der Verfassungsschutz in seiner Arbeit an Recht und Gesetz gebunden ist. Der Möglichkeit, die wertvolle und unverzichtbare zivilgesellschaftliche Arbeit von Jugendprojekten in M-V zu diskreditieren, wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben.“ Auch die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt, begrüßt das Urteil: „Aus meiner Sicht ist dies ein Erfolg für zivilgesellschaftliches Engagement in MV.“ Innenministerium und Verfassungsschutzbehörde seien aufgefordert, „künftig von derart rechtswidrigem Verhalten Abstand zu nehmen und gegebenenfalls ihre Prioritätensetzung zu überdenken.

  • Pressemitteilung Verwaltungsgericht Schwerin (24.01.13)
  • Verwaltungsgericht weist Innenministerium in seine Schranken (Pressemitteilung Linke MV, 24.01.13)
  • Verfassungsschutzbericht 2011 ist rechtswidrig (Publikative, 24.01.13)

Rote Hilfe: Neonazi Marcus G. versucht, politische Gegner mit willkürlichen Anzeigen einzuschüchtern

Die Greifswalder Ortsgruppe der Roten Hilfe informiert in einer Pressemitteilung über eine regelrechte Anzeigen-Welle aus der hiesigen Neonazi-Szene, mit der vermeintlich linkspolitische Aktivistinnen im letzten halben Jahr konfrontiert wurden.

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MEHR ALS EIN DUTZEND WILLKÜRLICHER ANZEIGEN

Dabei spielt zum wiederholten Mal der aus Berlin stammende Neonazi-Kader Marcus G. eine Schlüsselrolle, der vom Rostocker Anwalt Thomas P. juristisch unterstützt wird. Der Advokat soll in der Vergangenheit Neonazis und Mitglieder der Hells Angels verteidigt haben und Mitglied der 1995 verbotenen, neonazistischen Partei FAP gewesen sein.

Die Rechtshilfeorganisation vermutet, dass Marcus G. nur als vermeintlich geschädigte Person auftritt und mit den Anzeigen das Ziel verfolgt, an „Namen und Adressen der betroffenen Personen zu gelangen, sie einzuschüchtern und Material gegen den politischen Gegner zu sammeln“. Sie kritisiert außerdem die „offensichtliche Willkürlich­keit der Anzeigen“, die die Polizei nicht davon abhalte, „die betroffenen Perso­nen durch Hausbesuche unter Druck zu setzen“. Dabei sollen sich in mehreren Fällen die Informationen, die Marcus G. an die Polizei gab, als „frei erfunden“ herausgestellt haben.

ROTE HILFESTELLUNG BEI POLIZEILICHEN VORLADUNGEN

Von polizeilichen Ermittlungen waren auch lokale Medien wie der webMoritz oder der Fleischervorstadt-Blog betroffen, auch wenn in beiden Fällen natürlich keine Anzeige vorlag. Etwas mehr dazu im Beitrag Rechtsextremisten an deutschen Hochschulen und das Outing des Neonazis Marcus G.

Die Rote Hilfe weist darauf hin, dass Personen, die eine Vorladung von der Polizei erhalten, dort nicht erscheinen müssen. Sie sollen stattdessen Kontakt zur Ortsgruppe der linken Rechtshilfeorganisation aufnehmen, die Betroffene beratend unterstützen kann.

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Rote Hilfe Greifswald kritisiert mutmaßlichen Einschüchterungsversuch durch die Polizei

Die Greifswalder Dependance der linken Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe macht auf einen Zwischenfall aufmerksam, in dessen Verlauf eine Person aufgrund ihrer vermuteten politischen Einstellung mit der Polizei in Kontakt gekommen sein soll.

Nach den Schilderungen der Roten Hilfe sei am vergangenen Freitagnachmittag eine Verkehrskontrolle wegen Ver­stoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durchgeführt worden, die sich als haltlos erwiesen habe. Anschließend versuchten die Beamten erfolglos, die Person in ein Gespräch zu verwickeln.

polizei überwachung(Abbildung: Fleischervorstadt-Blog, Foto: Joaquin Wolf)

„DER VERFASSUNGSSCHUTZ MACHT DA JA NE GANZ GUTE ARBEIT“ 

Soweit nichts Außergewöhnliches, doch einer der Beamten wusste offenbar schon vor der Identitätsüberprüfung über die betroffene Person Bescheid.

Der kontrollierende Polizist wusste vor der Überprüfung der Identität durch die Kollegin, was an Datensätzen über die nicht vorbestrafte Person gespeichert ist. Eine Zuordnung der Person über das Autokennzeichen im Vorfeld der Kontrolle, kann ausgeschlossen werden, da dieses nicht auf die Person zugelassen ist.

Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurde versucht die Person einzuschüchtern. So kom­mentierte der Beamte das Verlangen nach einem Beleg über die negative Kontrolle mit den Worten: „das ist so nen Antifa-​Scheiß, den ihr euch aus­denkt“. Auf Rückfrage, wie der Beamte zu dieser Behauptung komme, er­widerte der Beamte: „der Verfassungsschutz macht da ja ne ganz gute Ar­beit“.

Die Rechtshilfeorganisation kritisiert das Vorgehen der Beamten und deutet die Äußerungen als Einschüchterungsversuch. Außerdem wirft sie die Frage auf, ob im vorliegenden Fall „ein be­hördenübergreifender illegaler Informationsaustausch“ stattgefunden hätte, der politisches Engagement kriminalisiere.

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