Versammlungsrecht: Einkesselung der Sitzblockade gegen FFDG-Demo war rechtswidrig

Im November 2015 ging die Polizei gegen eine Sitzblockade vor, mit der gegen einen Aufzug des rassistischen Pegida-Ablegers FFDG in Greifswald protestiert wurde. Eine Betroffene klagte dagegen — mit Erfolg.  

Im Herbst 2015 fanden in vielen deutschen Städten fremdenfeindliche Demonstrationen statt. Auch in Greifswald formierte sich mit einiger Verzögerung unter dem Titel FFDG (Frieden, Freiheit, Demokratie, Gerechtigkeit) ein vergleichbarer Ableger. Die Provinz-Pegida ging damals zeitweise im Zweiwochentakt auf die Straße.

Die rassistischen FFDG-Demonstrationen wurden von lauten Protesten begleitet

Auf Facebook veröffentlichte die Gruppierung FFDG Bilder, auf denen die Erhängung deutscher Spitzenpolitiker gefordert wird. Ihr Hauptredner, Norbert Kühl, behauptete dort unter anderem, dass Ausländer als Waffe gegen Deutschland eingesetzt würden und dass es einen generalstabsmäßig geplanten Jihad der Invasoren gegen das deutsche Volk geben würde. Er redete bei seinen Auftritten über die Blutreinheit von Juden und Illuminati, und bezeichnete Homosexualität als Hirnkrankheit. Es verwundert daher kaum, dass jeder dieser Aufzüge von lauten Protesten begleitet wurde.

Ende November demonstrierten etwa 40 Personen gegen eine FFDG-Versammlung in Schönwalde und bildeten auf der geplanten Wegstrecke eine spontane Sitzblockade. Die vor Ort tätige Einsatzleitung der Polizei unterstellte allen Protestierenden pauschal die Begehung von Straftaten, hinderte sie am Verlassen der Straße und kesselte sie ein. Anschließend wurden die Personalien aufgenommen, Taschen und Kleidung untersucht, ein Atemalkoholtest durchgeführt und schließlich ein Strafverfahren eingeleitet.

Gerichtsurteil zu Sitzblockade

Eine von dieser Willkür betroffene Person klagte gegen das polizeiliche Handeln und bekam nun, gute 2 Jahre nach dem Vorfall, Recht. Für Lara Seibold von der Rote Hilfe Greifswald keine große Überraschung. Sie erklärt in einer Pressemitteilung: „Als Rechtshilfeorganisation haben wir in den vergangenen Jahren vielfach Menschen betreuen müssen, die ganz ähnliche Erfahrungen wie die hier Betroffenen gemacht haben. Unser Eindruck ist, dass die hiesige Polizei sich um die Einhaltung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit häufig nicht viel schert. Vielmehr werden solche friedlichen Protestaktionen als Anlass zur Kriminalisierung und Datensammlung von politisch aktiven Menschen genutzt.“ „Versammlungsrecht: Einkesselung der Sitzblockade gegen FFDG-Demo war rechtswidrig“ weiterlesen

Hochheim verzichtet auf Berufung, Fassbinder bleibt Oberbürgermeister

Jörg Hochheim geht nach der sieglosen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Greifswalder Oberbürgermeisterwahl nicht in Berufung. Der Grüne Gemeinschaftskandidat Stefan Fassbinder bleibt im Amt.

„Ich habe ich mich entschieden, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald keine Rechtsmittel einzulegen.“ Ist das der Anfang vom Ende eines quälend langen Schauspiels, dessen Unterhaltungsradius im vergangenen halben Jahr weit über die Stadtgrenzen hinausreichte und bundesweit für Unterhaltung sorgte? In dem geschachert und spekuliert wurde wie in einer vorpommerschen Mikroausgabe der Politikserie House of Cards, nur halt ohne U-Bahn-Tote?

OB-Wahl Greifswald Hochheim

(Montage: Fleischervorstadt-Blog, Fotos: Fleischervorstadt-Blog, Media Rights Capital,
Trigger Street Productions)

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OB-Wahl 2015: Drei Einsprüche und kein Halleluja

Trotz des Wahlsiegs ist Stefan Fassbinder noch nicht am Ziel. Gegen seine Wahl zum Greifswalder Oberbürgermeister sind drei Einsprüche eingegangen, über deren Gültigkeit am Montag die Bürgerschaft abstimmen wird. Vielleicht entscheidet aber auch ein Gericht über Greifswalds neuen OB.

Bei der Stichwahl am 10. Mai setzte sich der gemeinsame Kandidat eines Vier-Parteienbündnisses, Stefan Fassbinder (Grüne), mit einer hauchdünnen Mehrheit von 15 Stimmen gegen den amtierenden Baudezernenten, Jörg Hochheim (CDU), durch. Doch Oberbürgermeister ist der promovierte Historiker trotz des für hiesige Verhältnisse historischen Wahlsiegs noch nicht, denn bis zum Ende der Einspruchsfrist sind drei Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen.

Der erste Einspruch erreichte die Wahlleiterin am 19. Mai und stammt von einem Bürger, der sein Wahllokal wegen einer verschlossenen Tür nicht erreichen konnte und später wiederkommen musste, um seine Stimme doch noch abgegeben zu können.

(Montage: Fleischervorstadt-Blog, Foto: Michael Sander, Zeichnung: Nathan Kane)

Die anderen beiden Einsprüche folgten eine Woche später. Zunächst erhob der unglückliche Wahlverlierer Jörg Hochheim (CDU) — um nicht den Eindruck zu erwecken, einen Stellvertreter für sein Anliegen vorgeschickt zu haben — selbst Einspruch wegen der zwischenzeitlich geschlossenen Tür des Wahllokals.

Am selben Tag erreichte die Wahlleiterin auch ein Fax von Rechtsanwalt Jörg Sievers, Vorstandsmitglied des Wirtschaftsrates der CDU-Sektion Greifswald/Ostvorpommern. Sievers begründet seinen Einspruch gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl nicht mit der verschlossenen Tür, sondern mit einem vermeintlichen Verfahrensfehler: In einem Wahllokal sei die Wahlberechtigung nur durch Vorlage einer Wahlbenachrichtigung und nicht durch die Überprüfung des Ausweises festgestellt worden.

Drei Eingänge, eine Klingel, viele Besucher — keine Chance!

Der Wahlvorstand hat sich nach einer Vorortbesichtigung des Wahllokals 93, das zwischenzeitlich nicht erreichbar gewesen sein soll, positioniert. In der Stellungnahme heißt es unter anderem, dass das betroffene Gebäude über insgesamt drei Zugänge verfüge. Der dort als Zugang gekennzeichnete Nebeneingang sollte durch eine verkeilte Fußmatte offen gehalten werden, die im Laufe des Vormittags entfernt worden sei. Eine Wählerin, die über den „recht gut einsehbaren“ Terrasseneingang ins Wahllokal gelangte, habe auf dieses Problem aufmerksam gemacht.

Der Zutritt zum gekennzeichneten Eingang soll daraufhin sofort wieder ermöglicht worden sein. Einen „merklichen Bruch in der Wahlhandlung“ soll es nicht gegeben haben, auch lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass weitere Wähler an der Wahlhandlung gehindert worden wären. Weiterhin wird angemerkt, dass an der zwischenzeitlich verschlossenen Tür eine Klingelanlage installiert ist. Zudem war die Wohnanlage, in der sich das Wahllokal befindet, am Tag der Stichwahl (Muttertag) von einer erheblichen Besucherzahl frequentiert, so dass ein Wahlberechtigter sogar über den Haupteingang hätte Zugang finden oder sich anderweitig bemerkbar machen können, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Wahlleiterin Petra Demuth stellt vor dem Hintergrund des zeitweilig eingeschränkten Zugangs eine Unregelmäßigkeit der Wahl fest, hält es jedoch für fraglich, ob dadurch bereits eine Beeinflussung des Wahlergebnisses eingetreten sein kann.

Dass am Wahlsonntag mehr als 15 Wähler in dem Zeitraum, als die Tür verschlossen war, an der Ausübung ihres Wahlrechts im Wahllokal 93 gehindert gewesen sein könnten, welche sämtlich ihre Stimme für Herrn Hochheim abgegeben hätten, findet Demuth höchst unwahrscheinlich. Weiterhin sei es auch unwahrscheinlich, dass keiner dieser theoretisch vor dem verschlossenen Wahleingang stehenden Wahlberechtigten die Möglichkeiten einer Zugangsverschaffung mittels der Klingelanlage, über den von den übrigen Hausbesuchern recht stark frequentierten Haupteingang oder über den seitlichen, gut einsehbaren Terrasseneingang gewählt habe — oder aber im Zweifel, so wie der Einspruchsführer, zumindest im Laufe des Tages noch einmal zum Wahllokal 93 zurückgekommen wäre.“

Zum Einspruch des Rechtsanwalts Sievers verweist Demuth auf die geltende Landes- und Kommunalwahlordnung, derzufolge eine Ausweisprüfung nur zu erfolgen habe, wenn Zweifel an der Identität des Wahlberechtigten bestehen.

Entscheidet die Bürgerschaft oder das Gericht über die Einsprüche gegen die OB-Wahl ?

Wie mit den drei Einsprüchen nun verfahren wird, entscheidet zunächst die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am kommenden Montag. In der Beschlussvorlage 06/361 stellt die Wahlleiterin drei Entscheidungsvorschläge zur Debatte: Die Einleitung eines Wahlprüfungsausschusses in folgender Besetzung: CDU (4), DIE LINKE (3), SPD (2), GRÜNE (2), AfD (1), BG (1), KfV (1), PIRATEN (1), die Zurückweisung der Einsprüche, oder eine Neuwahl. Eine ausschließliche Wiederholung des Votums einzig in dem betroffenen Wahlbezirk sei wegen der Briefwählenden nicht möglich. Eine Wiederholung der Stichwahl würde laut Demuth voraussichtlich 30.000 bis 40.000 Euro kosten.

In welchem Maß die Kosten eines erneuten Urnengangs auch zulasten der Idee der demokratischen Repräsentation im Falle einer Neuwahl ausfallen werden, ist Abwägungssache und im Einzelfall streitbar. Die Möglichkeit, wegen Unregelmäßigkeiten Einspruch gegen die Gültigkeit einer Wahl einzulegen und dafür im Zweifel auch ein Gericht anrufen zu können, ist essentieller Bestandteil dieses Rechtsstaats. Gleichwohl wird durch den unangemessenen Gebrauch dieses Rechts das abgegebene Votum der übrigen Wahlberechtigten entwertet.

Angesichts der ohnehin erodierenden Wahlbeteiligung bei der Greifswalder Oberbürgermeisterwahl drängt sich aus dieser Perspektive die Frage auf, ob eine Neuwahl die Legitimität des zukünftigen Oberbürgermeisters erhöhen wird oder ein abermaliger Urnengang zu einem noch weniger repräsentativen Ergebnis und dem Verdacht, dass solange gewählt werde, bis das Resultat stimmt, führen würde.

In der Facebook-Gruppe „Was Greifswalder bewegt“ wird ein Gerücht aus „zuverlässiger Quelle“ über die Position der Greifswalder CDU zur zitierten Beschlussvorlage kolportiert, dem zufolge die Christdemokraten den Gang vor das Verwaltungsgericht planen würden — und dies sowohl für den Fall, dass die Bürgerschaft die eingelegten Einsprüche zurückweisen sollte, als auch dann, wenn ein Wahlprüfungsausschuss eingesetzt würde, der zu einem ähnlichen Schluss käme.

Das ist vorerst wohlgemerkt nur ein Gerücht, aber sollte es sich bestätigen, dürfte wohl kaum jemand vom Greifswalder Stadtverband der CDU überrascht sein. Auf dem absteigenden Ast gibt es schließlich nicht mehr viel zu verlieren.

Die Stellungnahme der Wahlleiterin ist auf der Internetseite der Grünen und in der Beschlussvorlage der Bürgerschaft (PDF-Dokument, 0,18 MB) abrufbar.

Verfassungsschutzbericht: IKUWO gewinnt auch in zweiter Instanz gegen das Innenministerium

Vor einer Woche wies das Oberverwaltungsgericht Greifswald eine Beschwerde des Innenministeriums zurück und entschied, dass das IKUWO sowie das Peter-Weiss-Haus und der Awiro e.V. aus Rostock auch weiterhin nicht im Verfassungsschutzbericht 2011 genannt werden dürfen. Damit bestätigte das OVG Greifswald das Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts aus erster Instanz, das im Januar 2013 zu dem Schluss kam, dass der Verfassungsschutzbericht 2011 nicht mehr in seiner ursprünglichen Form verbreitet werden dürfe.

KRIMINALISIERUNG LINKSALTERNATIVER VEREINE STATT AUFKLÄRUNG DER NSU-VERBRECHEN IN MV

Der Bericht für das Jahr 2011 erschien in seiner ursprünglichen Form erst im Oktober des vergangenen Jahres. Wer über einen Zusammenhang zwischen dieser Verspätung und den inzwischen bekanntgewordenen Erkenntnissen zum rechten Terrornetzwerk Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), das unter anderem für die Ermordung von Mehmet Turgut in Rostock sowie zwei Banküberfälle in Stralsund verantwortlich war, spekulierte, wurde jedoch enttäuscht — das NSU-Kapitel fiel denkbar dürftig aus.

Verfassungsschutzbericht 2011

Sehr viel umfangreicher berichtete der Verfassungsschutz indes über die Band Feine Sahne Fischfilet, deren Eilverfügung gegen ihre Erfassung im VS-Bericht ebenfalls vor einer Woche vom OVG Greifswald verhandelt und abgewiesen wurde. Als nachteilig soll sich in diesem Fall ein humoristischer Dankesgruß der Band an die Behörde ausgewirkt haben (mehr dazu im unten verlinkten ND-Artikel).

Kritik am Innenministerium gab es jedoch nicht nur für den Bericht selbst, sondern auch für die Entscheidung, die Beschwerde gegen das Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts nicht den Hausjuristen zu überlassen, sondern damit die Anwaltskanzlei Latham & Watkins zu beauftragen. Diese vertrat 2008 in den USA die ebenfalls von den deutschen Verfassungsschutzbehörden beobachtete Sekte Scientology. Die Landesregierung teilte in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Grünen mit, dass das Innenministerium über die fragwürdige Mandantenschaft der beauftragen Kanzlei Bescheid wusste. Allein für die Erstellung des Beschwerdeschriftsatzes sollen Latham & Watkins dem Innenministerium 11.391,90 Euro in Rechnung gestellt haben. Ein Antrag der Grünen, das Verfahren gegen die drei Vereine und die Zusammenarbeit mit dieser Kanzlei einzustellen, wurde abgelehnt.

„WIR HOFFEN, AUCH ANDERE EMANZIPATORISCHE VEREINE ERMUTIGEN ZU KÖNNEN, SICH GEGEN REPRESSION ZU WEHREN“ 

Das IKUWO tauchte im Verfassungsschutzbericht 2011 übrigens an zwei Stellen auf. So hat dort im März 2011 im Rahmen des „Tags des politischen Gefangenen“ eine Vortragsveranstaltung mit Aktivisten aus Belarus stattgefunden, die über die anarchistische Bewegung in ihrem Land erzählten. Sie klärten dabei über die aktuelle politische Situation auf und berichteten über die massiven staatlichen Repressionen des Lukaschenko-Regimes, mit denen politische Aktivisten konfrontiert werden.

Weiterhin soll die Gruppe Antifaschistische Aktion Greifswald (AAG) neben anderen Orten auch Räumlichkeiten des IKUWOs genutzt haben. Der AAG wird zum Vorwurf gemacht, „maßgeblich an der Bildung des Bündnisses ‘Greifswald nazifrei’ beteiligt” gewesen zu sein, das sich im Vorfeld einer NPD-Demonstration am 1. Mai 2011 in Greifswald gründete.

Der Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle, der in diesem Verfahren alle drei Vereine vertrat, konstatierte: „Der VS hat versucht unverzichtbare Träger der Zivilgesellschaft und anerkannte Institutionen alternativer Jugendarbeit in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Dafür war er bereit die Grenzen dessen was rechtlich zulässig ist zu überschreiten. Es ist wichtig dass das OVG dem einen Riegel vorgeschoben hat“. Der Sieg vor Gericht wurde natürlich auch im IKUWO positiv aufgenommen. Dort liest man das Urteil des OVG als Mutmacher für andere, die gleichsam von der Stigmatisierung durch Verfassungsschützer betroffen sind.

Pressesprecherin Nadja Tegtmeyer hofft, „dass wir mit dem erfolgreichen Verfahren auch weitere emanzipatorische Vereine und Gruppen ermutigen können, sich gegen Repressionen durch den Verfassungsschutz zu wehren und ebenfalls dagegen zu klagen.“

(Montage: Enrico Pense)

Für das Jahr 2012 liegt bislang noch kein Bericht vor, seine Veröffentlichung ist für den Sommer angekündigt. Dann darf man auf eine Retourkutsche des Innenministeriums gespannt sein.

Pressespiegel:

  • VS-Bericht: Linke Vereine gewinnen auch in der zweiten Instanz (Kombinat Fortschritt, 11.06.2013)
  • OVG bestätigt Schweriner Urteil zum Verfassungsschutzbericht (Ostsee-Zeitung, 11.06.2013)
  • Verfassungsschutzbericht bleibt geschwärzt (NDR, 11.06.2013)
  • Schlappe für Schweriner Schlapphüte: Verfassungsschutz darf drei linke Initiativen nicht mehr erwähnen (Endstation Rechts, 12.06.2013)
  • Gericht bestätigt Niederlage für den Verfassungsschutz MV (Demokratie braucht uns, 12.06.2013)
  • VS-Bericht weiter unter Verschluß (junge Welt, 13.06.2013)
  • Präsentkorb als Bumerang (Neues Deutschland, 15.06.2013)

Festgehalten: Solidarität mit Tim!

Etwa 60 Personen versammelten sich heute Nachmittag auf dem Greifswalder Marktplatz, um ihrer Solidarität mit Tim H. Ausdruck zu verleihen. Dieser wurde im Januar vom Verwaltungsgericht Dresden zu einer Haftstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Ihm wurde vorgeworfen, im Februar 2011 bei den Protesten gegen den jährlich stattfindenden Naziaufmarsch in Dresden die Worte „Kommt nach vorne“ in ein Megaphon gesprochen und damit eine koordinierende Rolle beim Durchbruch einer Blockade gespielt zu haben. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter, dass der wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung nun verurteilte Tim H. sich anrechnen lassen müsse, was andere getan hätten.

solidarität mit tim(Foto: Fleischervorstadt-Blog)

Der Prozess erregte bundesweite Aufmerksamkeit — nicht nur wegen der Höhe des Strafmaßes, sondern vor allem wegen des Fehlens eindeutiger Beweise dafür, dass es sich bei der Person am Megaphon überhaupt um den nicht vorbestraften Familienvater Tim H. gehandelt habe. In Folge des Urteils, das ein weiteres Steinchen im sächsischen Repressionsmosaik ist, fanden in mehreren Städten Demonstrationen für Tim statt. Gruppen und Einzelpersonen solidarisierten sich mit dem Justizopfer und sandten ihm unterstützende Grüße — nun auch aus Greifswald. Kommt nach vorne!

Mehr zum Prozess:

  • Linken-Mitarbeiter hart verurteilt (taz, 16.01.13)
  • Haftstrafe wegen Anti-Nazi-Demo: Linke Nummer (Spiegel Online, 17.01.13)
  • Gefängnisstrafe für angebliche Megafondurchsagen (addn, 17.01.13)
  • Revision im Urteil gegen Tim (addn, 22.01.13)
  • Streit um die Straße (Neues Deutschland, 28.01.13)
  • Der Mann mit dem Megaphon (Jungle World, 31.01.13)

Sieg vor Gericht: Alternative Vereine aus MV stoppen Verfassungsschutzbericht

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat heute entschieden, dass das Landesinnenministerium den Verfassungsschutzbericht 2011 vorerst nicht mehr verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich machen darf.

AUCH INTERNATIONALES KULTUR- UND WOHNPROJEKT IM FOKUS DER VERFASSUNGSSCHÜTZER

Es hat sehr viel länger als üblich gedauert, bis die Schweriner Behörde im Oktober des vergangenen Jahres den Verfassungsschutzbericht 2011 veröffentlichte, doch gelohnt hat sich das Warten nicht. Dabei hätte das rechte Terrornetzwerk Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), das unter anderem für die Ermordung von Mehmet Turgut in Rostock sowie zwei Banküberfälle in Stralsund verantwortlich war, Anlass genug für eine innerbehördliche Aufarbeitung gegeben.

Innenminister Lorenz Caffier (CDU) räumt im Vorwort des Berichts ein, dass die Frage, wie es dem NSU möglich war, diese Taten zu begehen, ohne in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten, “die Arbeitsweise und Zusammenarbeit der betroffenen Behörden ganz grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt” habe. Dennoch, so Caffier, dürfe diese Frage „nicht den Blick auf die alltäglichen Herausforderungen durch den politischen Extremismus im Lande verstellen.“

Entsprechend dürftig fielen die im Verfassungsschutzbericht zu Papier gebrachten Erkenntnisse über den NSU aus. Stattdessen gerieten linksalternative Projekte ins Visier der Ermittler. Neben der Politband Feine Sahne Fischfilet — der im Bericht mehr Text als dem NSU zugestanden wurde — tauchten in der Publikation des Innenministeriums auch die beiden Rostocker Projekte Cafe Median und das Peter-Weiss-Haus sowie das Greifswalder IKUWO auf. Die drei linksalternativen Hausprojekte wehrten sich daraufhin mit juristischen Mitteln gegen die Stigmatisierung als Feinde der Verfassung — mit Erfolg, wie sich zeigte!

verfassungsschutzbericht (Screenshot, 09.01.13)

Heute entschied das Verwaltungsgericht Schwerin gegen das Innenministerium und untersagte der Behörde einstweilig die Verbreitung des Verfassungsschutzberichts in digitaler und schriftlicher Form, soweit darin das IKUWO beziehungsweise die anderen beiden Projekte erwähnt werden.

ERWÄHNUNG IST MIT NEGATIVER STIGMATISIERUNG VERBUNDEN

Das Internationale Kultur- und Wohnprojekt aus Greifswald (IKUWO) tauchte in diesem Bericht zweimal auf. Anlass hierfür war einerseits eine Vortragsveranstaltung mit Aktivisten aus Belarus, die über die anarchistische Bewegung in ihrem Land sprachen und die Anwesenden über die aktuelle politische Situation und die massiven staatlichen Repressionen im Lukaschenko-Regime aufklärten, mit denen  politische Aktivisten konfrontiert werden.

Im Verfassungsschutzbericht wird weiterhin über die Gruppe Antifaschistische Aktion Greifswald (AAG) geschrieben, die „maßgeblich an der Bildung des Bündnisses ‚Greifswald nazifrei‘ beteiligt“ gewesen sein soll und die Räumlichkeiten des IKUWO nutzen würde. Die Verfassungsfeindlichkeit dieser Gruppe wurde bislang zwar nicht nachgewiesen, die Stigmatisierung als ’staatsfeindlich‘ funktioniert dennoch — und wird auch unweigerlich auf Projekte und Zusammenschlüsse übertragen, die zusammen mit ihr erwähnt werden.

Das Schweriner Verwaltungsgericht bewertete die Erwähnung des IKUWO im Verfassungsschutzbericht 2011 als Grundrechtseingriff, der geeignet ist, “sich abträglich auf das Bild des Antragstellers in der Öffentlichkeit auszuwirken”. Zudem wurde festgestellt, dass mit der in Aufmerksamkeit erweckender Weise hervorgehobenen Nennung des Kulturprojekts „eine negative Stigmatisierungswirkung verbunden ist.“

ikuwo greifswald graffiti(Montage: Enrico Pense)

Wie schwer in diesem Zusammenhang ein Eintrag im Verfassungsschutzbericht wiegt, bekam vor einigen Jahren die Greifswalder Ortsgruppe der Roten Hilfe zu spüren. Gegen die linke Rechtshilfeorganisation wurde damals eine regelrechte Kampagne losgetreten, in deren Rahmen Veranstaltungsorte wie zum Beispiel das Klex spürbar unter Druck gesetzt wurden, um die Nutzung und Vermietung von Räumen oder Postfächern durch die Rote Hilfe zu unterbinden. All das geschah mit Verweis auf die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht, den die wenigsten Stimmungsmacher von damals überhaupt gelesen haben dürften.

VERFASSUNGSSCHUTZ SOLL PRIORITÄTEN ÜBERDENKEN!

Nach dem Behördenversagen in Zusammenhang mit den NSU-Morden und der geschredderten Aufarbeitung staatlicher Unterstützung rechtsterroristischer Strukturen sollten die jährlichen Berichte der Verfassungsschutzbehörden eigentlich nur noch eine untergeordnete Rolle spielen und mit Skepsis betrachtet werden. Das Schweriner Verwaltungsgericht hat heute dazu eine klare Position eingenommen.

Der Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle, der alle drei Hausprojekte anwaltlich vertrat, erklärte heute zum Urteil:  „Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch der Verfassungsschutz in seiner Arbeit an Recht und Gesetz gebunden ist. Der Möglichkeit, die wertvolle und unverzichtbare zivilgesellschaftliche Arbeit von Jugendprojekten in M-V zu diskreditieren, wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben.“ Auch die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt, begrüßt das Urteil: „Aus meiner Sicht ist dies ein Erfolg für zivilgesellschaftliches Engagement in MV.“ Innenministerium und Verfassungsschutzbehörde seien aufgefordert, „künftig von derart rechtswidrigem Verhalten Abstand zu nehmen und gegebenenfalls ihre Prioritätensetzung zu überdenken.

  • Pressemitteilung Verwaltungsgericht Schwerin (24.01.13)
  • Verwaltungsgericht weist Innenministerium in seine Schranken (Pressemitteilung Linke MV, 24.01.13)
  • Verfassungsschutzbericht 2011 ist rechtswidrig (Publikative, 24.01.13)