Landesregierung beantwortet Egbert Liskows Kleine Arndt-Anfrage

Egbert Liskow (CDU) war das erste Landtagsmitglied, das die Entscheidung des Akademischen Senats für die Trennung von Ernst Moritz Arndt als Namenspatron der Universität Greifswald politisch nutzte. Nun hat die Landesregierung auf seine Kleine Anfrage geantwortet.

Am 6. Februar beantwortete die Landesregierung die Kleine Anfrage, mit der Egbert Liskow (CDU) einen Tag nach der Senatsentscheidung contra Arndt versuchte, das Votum des parlamentarischen Hochschulgremiums im Alleingang zu kippen. Das christdemokratische Landtagsmitglied bemühte sich, mit seinen insgesamt fünf Fragen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Senatsentscheidung zu streuen und vor allem dem ob dieses Votums empörten Teil der Greifswalder Bevölkerung einen Hoffnungsfunken zu stiften. Mit seinem Vorstoß konnte er bei vielen Bürgerinnen und Bürgern punkten. Der Liskow, der kümmert sich eben — vor allem dann, wenn bald wieder gewählt wird. 

Egbert Liskow Kleine Anfrage Arndt

Kleine Anfrage von Egbert Liskow zur Umbenennung der Universität Greifswald, ein Klick auf das Bild zeigt das komplette Drama (Quelle: Landtag MV, Foto: CDU)

Irritierend an der Kleinen Anfrage ist jedoch, dass Egbert Liskow ganz offenbar nicht in der Lage ist, den Namen der Universität Greifswald korrekt zu schreiben. Ernst Moritz Arndt ist seit zwei Wochen das beherrschende Thema in Greifswald. Um das Patronat wird seit gut 20 Jahren in nunmehr vier Debatten erbittert gestritten. Für den Bestandsschutz des Namens wirft sich der Politiker öffentlichkeitswirksam in die Bresche, kann ihn aber nicht einmal richtig schreiben? Da sollte nicht nur hinterfragt werden, wie stark die Bindung zwischen Egbert Liskow — der ist derzeit auch noch Präsident der Gesellschaft von Freunden und Förderern der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald e.V. — und Namenspatron Arndt wirklich ist. Vielmehr zeigt sich auch, dass durch die Reduktion auf „Universität Greifswald“ eine orthographische Fehlerquelle aus der Welt geschafft wird, die in der Vergangenheit ganz sicher nicht nur Liskow stolpern ließ.

Landesregierung: „Ein Eingriff in die Gesetzgebungsbefugnis des Landtages ist nicht ersichtlich“

Die Landesregierung stellt ihrer Antwort den Hinweis voran, dass diese unabhängig von der noch ausstehenden Rechtmäßigkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Änderung der Grundordnung gemäß § 13 Absatz 2 des Landeshochschulgesetzes erfolge. Davon betroffen ist im Wesentlichen der letzte Punkt der Kleinen Anfrage. 

Im Folgenden werden die Fragen von Egbert Liskow und die Antworten der Landesregierung wiedergegeben.

Der Senat der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald [sic!] hat mit Zweidrittelmehrheit am 18.01.2017 beschlossen, zukünftig nur noch Universität Greifswald heißen zu wollen.

1. Ist der Senat der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald [sic!] berechtigt, eigenständig eine Änderung des Namens zu beschließen, obwohl in § 1 Absatz 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern der Name ausdrücklich bestimmt ist?

Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald ist berechtigt, gemäß § 1 Absatz 3 des Landeshochschulgesetzes eine Namensänderung herbeizuführen. Hierzu ist gemäß § 80 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 81 Absatz 8 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes ein Beschluss des erweiterten Senats zur Änderung der Grundordnung erforderlich. Dass der Name im Landeshochschulgesetz „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“ lautet, ändert an der Befugnis der Hochschule, durch die zuständigen Gremien den Namen zu ändern, nichts. Dieses ergibt sich aus § 1 Absatz 3 des Landeshochschulgesetzes, der ausdrücklich bestimmt, dass der Name der Hochschule in der Grundordnung festgelegt wird.

2. Ist es zutreffend, dass der Name „Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald“ [sic!] in die zeitlich danach erstellte Grundordnung eingegangen ist, weil dieser so im Landeshochschulgesetz vorgegeben war?

Nein, dies trifft nicht zu. Am 13.12.1990 verabschiedete das Konzil der Universität das „Vorläufige Statut der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“. Darin wurde als Name der Universität „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“ festgelegt. Erst mit dem Inkrafttreten des Hochschulerneuerungsgesetzes im März 1992 (GVOBl. S. 157 ff.) wurde der Name erstmalig in eine landesgesetzliche Vorschrift aufgenommen.

3. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass durch den Beschluss des Senats aufgrund einer untergesetzlichen Regelung Änderungen im Landeshochschulgesetz vorgenommen werden müssten und dadurch in die Gesetzgebungsbefugnis des Landtages eingegriffen wird?

Ein Eingriff in die Gesetzgebungsbefugnis des Landtages ist nicht ersichtlich, da § 1 Absatz 3 des Landeshochschulgesetzes als Regelungsort der Namensgebung und damit auch der Namensänderung die Grundordnung vorsieht.

4. Hat der Beschluss des Senats lediglich empfehlenden Charakter oder bindende Wirkung?

Gemäß § 13 Absatz 2 des Landeshochschulgesetzes wird der Beschluss zur Änderung der Grundordnung im Rahmen der Rechtsaufsicht überprüft. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Hochschulen in Selbstverwaltungsangelegenheiten — und um eine solche handelt es sich beim Erlass der Grundordnung beziehungsweise bei deren Änderung — gemäß § 12 Absatz 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes nur der Rechtsaufsicht des Landes unterstehen und nicht der Fachaufsicht. Dies führt dazu, dass es dem Land verwehrt ist, eigene Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit zur Änderung der Grundordnung in die Entscheidung einfließen zu lassen.

5. Beabsichtigt die Landesregierung, aufgrund dieser rechtlichen Bedenken den Beschluss des Senats vom 18.01.2017 auf Namensänderung zu beanstanden?

Eine abschließende Beantwortung der Frage ist erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens nach § 13 Absatz 2 des Landeshochschulgesetzes möglich.

  • Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage von Egbert Liskow (PDF, 06.02.2017, Landtag MV)
  • Kleine Anfrage des Abgeordneten Egbert Liskow „Namensänderung Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald“ (PDF, Drucksache 7/172, Landtag MV, 19.01.2017) 

3 Gedanken zu „Landesregierung beantwortet Egbert Liskows Kleine Arndt-Anfrage

  1. Ja, der Herr Liskow möchte gerne Patrizier spielen, so nach alter hansischer Manier.
    So richtig überall mitmischen, die Macht an den Sprössling/Erstgeborenen weitergeben und auch sonst so das Sagen haben.

    Wahrscheinlich liegt er seit der Umbenennung der Uni jeden Abend im Bett und weint heimlich und leise „seinem“ Ernsti nach. Vielleicht hat er auch schon einen kleinen Schrein aufgestellt, mit Duftkerzen und so….

  2. Um die Finanzierung der Namensänderung zu erleichtern wäre ich dafür, alle Schilder, Büsten und andere sammelwürdige Gegenstände an all die Arndt-Kümmerer und Verehrer zu verkaufen. Ausgenommen sei hier ausdrücklich die Fußmatte zum Raum, in dem die Entscheidung getroffen wurde – die muss ins pommersche Landesmuseum.

    Ich würde auch die Auktionen bei ebay begleiten oder eine öffentliche Auktion unterstützen. Mal Sonntag auf der Kundgebung horchen, ob es dafür Interessenten gibt.

  3. Nicht nur durch die plakative öffentliche Empörung stellt sich Herr Liskow in eine gefährliche gemeinsame Reihe mit den fröhlichen Rechten von AfD und wie-sie-alle-heißen.
    Er hat sich von denen offenbar auch das Prozedere abgeschaut, die Beamten der Landesregierung mit sinnleeren und inhaltslosen Anfragen von ihrer eigentlichen Arbeit abzuhalten. Und dabei ist seine eigene Fraktion an der Regierung beteiligt…

    Unter seinen CDU-Kumpels gibt es doch sicher einen Juristen, der ihm die Auszüge aus dem LHG in der Mittagspause direkt hätte vorlesen können. Das hätte unserem Land Geld und vielen Menschen Nerven erspart.

    (Der einleitende Satz der Anfrage ist auch grammatisch niedlich. Da steht ja. dass der Senat entschieden hat, Universität Greifswald heißen zu wollen. Die EMAU hat jetzt also einen Senat, der Universität Greifswald heißt. Warum also all die Aufregung? : )

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