Landtagswahl 2016: Schon jetzt fast 50% mehr Briefwähler

Hohe Briefwahlbeteiligung bei der Landtagswahl 2016 — bis Mittwochmittag wurden bereits 7.149 Wahlscheine ausgegeben.

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist die Beteiligung an der Landtagswahl 2016 zumindest unter den Briefwählern wesentlich höher als bei der vorherigen Landtagswahl vor fünf Jahren. So seien bis Mittwochmittag bereits 7.149 Wahlscheine ausgegeben oder verschickt worden. 2011 gaben in Greifswald insgesamt 5034 Wähler auf diesem Weg ihre Stimme ab.

stimmzettel briefwahl greifswald

(Fleischervorstadt-Blog)

Das Briefwahllokal im Senatssaal des Rathauses, wo sich die Stimmabgabe direkt vor Ort erledigen lässt, ist noch bis Freitag 12 Uhr geöffnet. Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können noch Sonntag 18 Uhr in den Briefkasten am Rathaus geworfen werden. Die Briefwahlunterlagen können auch an der Infotheke im Rathaus abgegeben werden, die am Sonntag ab 6 Uhr besetzt sein wird. Ab 18 Uhr werden die vorläufigen Ergebnisse dann fortwährend auf einer für Smartphones optimierten Seite veröffentlicht. Außerdem können die Ergebnisse ganz traditionell auf der Leinwand im Bürgerschaftssaal des Rathauses verfolgt werden.

Landtagswahl 2016: Briefwahlbüro seit einer Woche geöffnet

Am 15. August öffnete das Briefwahlbüro im Greifswalder Rathaus und ermöglicht seitdem jenen Wahlberechtigten ein Vorabvotum, die bei der Landtagswahl am 4. September nicht abstimmen gehen können.

Seit Montag kann im Greifswalder Rathaus die Briefwahl für die siebente Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommerns vollzogen werden. Erstmals ist das Wahllokal nicht im Keller sondern im Senatssaal untergebracht und ist deswegen auch für Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen unkompliziert erreichbar.

stimmzettel landtagswahl mv 2016

(Foto: Fleischervorstadt-Blog)

Sofern man Ausweis und Wahlbenachrichtigung bei sich führt, lässt sich die Briefwahl gleich vor Ort im Rathaus durchführen und kostet kaum fünf Minuten Zeit. Weiterhin können die Briefwahlunterlagen auch unkompliziert online, per E-Mail (wahlen[ät]greifswald.de) oder via Fax (8536-1335) angefordert werden — eine Möglichkeit, von der bis zum vergangenen Montag 2.505 der 45.189 Wahlberechtigten Gebrauch machten; allein 1293 Personen nutzten dafür das Online-Portal. Von den regulären Benachrichtigungen, die allen Wahlberechtigten postalisch geschickt werden, ließen sich 645 nicht zustellen. Wer bis dato keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich telefonisch beim Wahlbüro melden (03834-8536-1330 oder -1333).

Das Briefwahlbüro im Rathaus ist bis zum 2. September zu den folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
  • Freitag 9 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15 Uhr
  • Freitag, 02.09. 9 Uhr bis 12 Uhr

OB-Wahl 2015: Drei Einsprüche und kein Halleluja

Trotz des Wahlsiegs ist Stefan Fassbinder noch nicht am Ziel. Gegen seine Wahl zum Greifswalder Oberbürgermeister sind drei Einsprüche eingegangen, über deren Gültigkeit am Montag die Bürgerschaft abstimmen wird. Vielleicht entscheidet aber auch ein Gericht über Greifswalds neuen OB.

Bei der Stichwahl am 10. Mai setzte sich der gemeinsame Kandidat eines Vier-Parteienbündnisses, Stefan Fassbinder (Grüne), mit einer hauchdünnen Mehrheit von 15 Stimmen gegen den amtierenden Baudezernenten, Jörg Hochheim (CDU), durch. Doch Oberbürgermeister ist der promovierte Historiker trotz des für hiesige Verhältnisse historischen Wahlsiegs noch nicht, denn bis zum Ende der Einspruchsfrist sind drei Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen.

Der erste Einspruch erreichte die Wahlleiterin am 19. Mai und stammt von einem Bürger, der sein Wahllokal wegen einer verschlossenen Tür nicht erreichen konnte und später wiederkommen musste, um seine Stimme doch noch abgegeben zu können.

(Montage: Fleischervorstadt-Blog, Foto: Michael Sander, Zeichnung: Nathan Kane)

Die anderen beiden Einsprüche folgten eine Woche später. Zunächst erhob der unglückliche Wahlverlierer Jörg Hochheim (CDU) — um nicht den Eindruck zu erwecken, einen Stellvertreter für sein Anliegen vorgeschickt zu haben — selbst Einspruch wegen der zwischenzeitlich geschlossenen Tür des Wahllokals.

Am selben Tag erreichte die Wahlleiterin auch ein Fax von Rechtsanwalt Jörg Sievers, Vorstandsmitglied des Wirtschaftsrates der CDU-Sektion Greifswald/Ostvorpommern. Sievers begründet seinen Einspruch gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl nicht mit der verschlossenen Tür, sondern mit einem vermeintlichen Verfahrensfehler: In einem Wahllokal sei die Wahlberechtigung nur durch Vorlage einer Wahlbenachrichtigung und nicht durch die Überprüfung des Ausweises festgestellt worden.

Drei Eingänge, eine Klingel, viele Besucher — keine Chance!

Der Wahlvorstand hat sich nach einer Vorortbesichtigung des Wahllokals 93, das zwischenzeitlich nicht erreichbar gewesen sein soll, positioniert. In der Stellungnahme heißt es unter anderem, dass das betroffene Gebäude über insgesamt drei Zugänge verfüge. Der dort als Zugang gekennzeichnete Nebeneingang sollte durch eine verkeilte Fußmatte offen gehalten werden, die im Laufe des Vormittags entfernt worden sei. Eine Wählerin, die über den „recht gut einsehbaren“ Terrasseneingang ins Wahllokal gelangte, habe auf dieses Problem aufmerksam gemacht.

Der Zutritt zum gekennzeichneten Eingang soll daraufhin sofort wieder ermöglicht worden sein. Einen „merklichen Bruch in der Wahlhandlung“ soll es nicht gegeben haben, auch lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass weitere Wähler an der Wahlhandlung gehindert worden wären. Weiterhin wird angemerkt, dass an der zwischenzeitlich verschlossenen Tür eine Klingelanlage installiert ist. Zudem war die Wohnanlage, in der sich das Wahllokal befindet, am Tag der Stichwahl (Muttertag) von einer erheblichen Besucherzahl frequentiert, so dass ein Wahlberechtigter sogar über den Haupteingang hätte Zugang finden oder sich anderweitig bemerkbar machen können, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Wahlleiterin Petra Demuth stellt vor dem Hintergrund des zeitweilig eingeschränkten Zugangs eine Unregelmäßigkeit der Wahl fest, hält es jedoch für fraglich, ob dadurch bereits eine Beeinflussung des Wahlergebnisses eingetreten sein kann.

Dass am Wahlsonntag mehr als 15 Wähler in dem Zeitraum, als die Tür verschlossen war, an der Ausübung ihres Wahlrechts im Wahllokal 93 gehindert gewesen sein könnten, welche sämtlich ihre Stimme für Herrn Hochheim abgegeben hätten, findet Demuth höchst unwahrscheinlich. Weiterhin sei es auch unwahrscheinlich, dass keiner dieser theoretisch vor dem verschlossenen Wahleingang stehenden Wahlberechtigten die Möglichkeiten einer Zugangsverschaffung mittels der Klingelanlage, über den von den übrigen Hausbesuchern recht stark frequentierten Haupteingang oder über den seitlichen, gut einsehbaren Terrasseneingang gewählt habe — oder aber im Zweifel, so wie der Einspruchsführer, zumindest im Laufe des Tages noch einmal zum Wahllokal 93 zurückgekommen wäre.“

Zum Einspruch des Rechtsanwalts Sievers verweist Demuth auf die geltende Landes- und Kommunalwahlordnung, derzufolge eine Ausweisprüfung nur zu erfolgen habe, wenn Zweifel an der Identität des Wahlberechtigten bestehen.

Entscheidet die Bürgerschaft oder das Gericht über die Einsprüche gegen die OB-Wahl ?

Wie mit den drei Einsprüchen nun verfahren wird, entscheidet zunächst die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am kommenden Montag. In der Beschlussvorlage 06/361 stellt die Wahlleiterin drei Entscheidungsvorschläge zur Debatte: Die Einleitung eines Wahlprüfungsausschusses in folgender Besetzung: CDU (4), DIE LINKE (3), SPD (2), GRÜNE (2), AfD (1), BG (1), KfV (1), PIRATEN (1), die Zurückweisung der Einsprüche, oder eine Neuwahl. Eine ausschließliche Wiederholung des Votums einzig in dem betroffenen Wahlbezirk sei wegen der Briefwählenden nicht möglich. Eine Wiederholung der Stichwahl würde laut Demuth voraussichtlich 30.000 bis 40.000 Euro kosten.

In welchem Maß die Kosten eines erneuten Urnengangs auch zulasten der Idee der demokratischen Repräsentation im Falle einer Neuwahl ausfallen werden, ist Abwägungssache und im Einzelfall streitbar. Die Möglichkeit, wegen Unregelmäßigkeiten Einspruch gegen die Gültigkeit einer Wahl einzulegen und dafür im Zweifel auch ein Gericht anrufen zu können, ist essentieller Bestandteil dieses Rechtsstaats. Gleichwohl wird durch den unangemessenen Gebrauch dieses Rechts das abgegebene Votum der übrigen Wahlberechtigten entwertet.

Angesichts der ohnehin erodierenden Wahlbeteiligung bei der Greifswalder Oberbürgermeisterwahl drängt sich aus dieser Perspektive die Frage auf, ob eine Neuwahl die Legitimität des zukünftigen Oberbürgermeisters erhöhen wird oder ein abermaliger Urnengang zu einem noch weniger repräsentativen Ergebnis und dem Verdacht, dass solange gewählt werde, bis das Resultat stimmt, führen würde.

In der Facebook-Gruppe „Was Greifswalder bewegt“ wird ein Gerücht aus „zuverlässiger Quelle“ über die Position der Greifswalder CDU zur zitierten Beschlussvorlage kolportiert, dem zufolge die Christdemokraten den Gang vor das Verwaltungsgericht planen würden — und dies sowohl für den Fall, dass die Bürgerschaft die eingelegten Einsprüche zurückweisen sollte, als auch dann, wenn ein Wahlprüfungsausschuss eingesetzt würde, der zu einem ähnlichen Schluss käme.

Das ist vorerst wohlgemerkt nur ein Gerücht, aber sollte es sich bestätigen, dürfte wohl kaum jemand vom Greifswalder Stadtverband der CDU überrascht sein. Auf dem absteigenden Ast gibt es schließlich nicht mehr viel zu verlieren.

Die Stellungnahme der Wahlleiterin ist auf der Internetseite der Grünen und in der Beschlussvorlage der Bürgerschaft (PDF-Dokument, 0,18 MB) abrufbar.

OB-Wahl 2015: Flashmob zur Stichwahl

Morgen Nachmittag findet auf dem Greifswalder Marktplatz ein Flashmob statt, mit dem für die Beteiligung bei der OB-Stichwahl am kommenden Sonntag geworben wird. Um die Chance für den wichtigen Wechsel nicht zu vergeben und Greifswald gemeinsam mit Stefan Fassbinder solidarischer zu gestalten, führt der Flashmob geradewegs in das nahegelegene Wahlbüro im Rathaus: „Damit die Vision einer Stadt für alle auch durch die Verwaltungsspitze in Greifswald umgesetzt werden kann, brauchen wir euch an der Wahlurne. Deshalb treffen wir uns am Donnerstag um 13.30 Uhr auf dem Marktplatz vor dem Wahlbüro, um gemeinsam mit euch wählen zu gehen.“

wahlzettel stichwahl greifswald(Foto: Fleischervorstadt-Blog)

Der zweite Urnengang ist notwendig „OB-Wahl 2015: Flashmob zur Stichwahl“ weiterlesen

OB-Wahl 2015: Briefwahl noch bis Freitag möglich

Am Sonntag wird in Greifswald ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Die Vorbereitungen zur Durchführung des Votums laufen auf Hochtouren. Zur Wahl gestellt haben sich drei Kandidaten: der derzeitige Baudezernent Jörg Hochheim (CDU), der Lehramtsstudent Björn Wieland (Die PARTEI) sowie der Historiker Stefan Fassbinder (Grüne), der als gemeinsamer Kandidat von Grünen, SPD, Linke und Piratenpartei ins Rennen geschickt wurde.

Oberbürgermeisterwahl- in Greifswald Stimmzettel(Stimmzettel der OB-Wahl, Foto: Fleischervorstadt-Blog, 2015)

Fast 10 Prozent der Wahlberechtigten haben ihre Stimme bereits abgegeben

Um Oberbürgermeister zu werden, benötigt der Wahlsieger mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen. Gelingt dies am Sonntag keinem der drei Kandidaten, so wird zwei Wochen später, am 10. Mai, eine Stichwahl über das künftige Stadtoberhaupt entscheiden, das im Juli die Amtsgeschäfte aufnehmen soll. Den Ablauf der OB-Wahl werden etwa 260 Wahlhelfer betreuen, 65 davon im Ehrenamt. Wahlberechtigt ist, wer seinen Hauptwohnsitz in Greifswald hat und das Mindestalter von 16 Jahren erreicht — bei dieser Wahl sind das immerhin 46.930 Bürgerinnen.

Wer am Sonntag keine Möglichkeit hat, zwischen 8 Uhr und 18 Uhr wählen zu gehen, kann seine Stimme vorher im Briefwahllokal abgeben, das sich im Rathauskeller befindet. Dafür wird ein Ausweisdokument und idealer-, aber nicht notwendigerweise auch die Wahlbenachrichtigung benötigt. Bis Montag Mittag machten bereits 3128 Wahlberechtigte von dieser Möglichkeit Gebrauch — bei der vergangenen OB-Wahl waren es insgesamt nur 2.615 Personen, was auf eine stärkere Wahlbeteiligung in diesem Jahr hoffen lässt!

Öffnungszeiten des Briefwahllokals im Rathaus:

  • Donnerstag: 9-12.30 Uhr & 13.30-18 Uhr
  • Freitag: 9-12 Uhr