Nur fünf Jahre hat es gedauert, ehe das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald jetzt in letzter Instanz entschieden hat, dass das Verbot des Sternmarsches gegen den G8-Gipfel von Heiligendamm im Juni 2007 rechtswidrig war.
Wie die taz berichtet, bestätigte damit das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin von 2011 und erklärte, dass die Polizei damals ein „völlig einseitiges Sicherheitskonzept“ vertrat. So habe sie auf 40 km² rund um Heiligendamm ein Demonstrationsverbot ausgesprochen und somit die “Interessen der Demonstranten an der Durchführung der Proteste” nicht berücksichtigt. Die Protestler demonstrierten daraufhin ohne Genehmigung gegen den G8-Gipfel.
Nach fünf Jahren wird dieses Urteil allerdings kaum mehr Wirkung zeigen oder Konsequenzen für die damaligen Entscheidungsträger auf Seiten der Polizei haben. Bereits vor zweieinhalb Jahren scheiterte die Bundestagsfraktion der Grünen mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe, die sich gegen den Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel richtete. Damals wurden Tornados, Spähpanzer und Feldjäger — die deutsche Militärpolizei — zur Absicherung des Treffens in Heiligendamm eingesetzt.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden hat, dass der Einsatz von Streitkräften im Landesinneren in „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ vom Grundgesetz gedeckt sei, wird man sich wohl zukünftig an Militärpräsenz auf Großdemonstrationen gewöhnen müssen.
- Demoverbot war rechtswidrig (taz, 19.08.12)
- Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert (SZ, 17.08.12)
- Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren (Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht, 17.08.12)