OB-Wahl 2015: Drei Einsprüche und kein Halleluja

Trotz des Wahlsiegs ist Stefan Fassbinder noch nicht am Ziel. Gegen seine Wahl zum Greifswalder Oberbürgermeister sind drei Einsprüche eingegangen, über deren Gültigkeit am Montag die Bürgerschaft abstimmen wird. Vielleicht entscheidet aber auch ein Gericht über Greifswalds neuen OB.

Bei der Stichwahl am 10. Mai setzte sich der gemeinsame Kandidat eines Vier-Parteienbündnisses, Stefan Fassbinder (Grüne), mit einer hauchdünnen Mehrheit von 15 Stimmen gegen den amtierenden Baudezernenten, Jörg Hochheim (CDU), durch. Doch Oberbürgermeister ist der promovierte Historiker trotz des für hiesige Verhältnisse historischen Wahlsiegs noch nicht, denn bis zum Ende der Einspruchsfrist sind drei Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen.

Der erste Einspruch erreichte die Wahlleiterin am 19. Mai und stammt von einem Bürger, der sein Wahllokal wegen einer verschlossenen Tür nicht erreichen konnte und später wiederkommen musste, um seine Stimme doch noch abgegeben zu können.

(Montage: Fleischervorstadt-Blog, Foto: Michael Sander, Zeichnung: Nathan Kane)

Die anderen beiden Einsprüche folgten eine Woche später. Zunächst erhob der unglückliche Wahlverlierer Jörg Hochheim (CDU) — um nicht den Eindruck zu erwecken, einen Stellvertreter für sein Anliegen vorgeschickt zu haben — selbst Einspruch wegen der zwischenzeitlich geschlossenen Tür des Wahllokals.

Am selben Tag erreichte die Wahlleiterin auch ein Fax von Rechtsanwalt Jörg Sievers, Vorstandsmitglied des Wirtschaftsrates der CDU-Sektion Greifswald/Ostvorpommern. Sievers begründet seinen Einspruch gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl nicht mit der verschlossenen Tür, sondern mit einem vermeintlichen Verfahrensfehler: In einem Wahllokal sei die Wahlberechtigung nur durch Vorlage einer Wahlbenachrichtigung und nicht durch die Überprüfung des Ausweises festgestellt worden.

Drei Eingänge, eine Klingel, viele Besucher — keine Chance!

Der Wahlvorstand hat sich nach einer Vorortbesichtigung des Wahllokals 93, das zwischenzeitlich nicht erreichbar gewesen sein soll, positioniert. In der Stellungnahme heißt es unter anderem, dass das betroffene Gebäude über insgesamt drei Zugänge verfüge. Der dort als Zugang gekennzeichnete Nebeneingang sollte durch eine verkeilte Fußmatte offen gehalten werden, die im Laufe des Vormittags entfernt worden sei. Eine Wählerin, die über den „recht gut einsehbaren“ Terrasseneingang ins Wahllokal gelangte, habe auf dieses Problem aufmerksam gemacht.

Der Zutritt zum gekennzeichneten Eingang soll daraufhin sofort wieder ermöglicht worden sein. Einen „merklichen Bruch in der Wahlhandlung“ soll es nicht gegeben haben, auch lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass weitere Wähler an der Wahlhandlung gehindert worden wären. Weiterhin wird angemerkt, dass an der zwischenzeitlich verschlossenen Tür eine Klingelanlage installiert ist. Zudem war die Wohnanlage, in der sich das Wahllokal befindet, am Tag der Stichwahl (Muttertag) von einer erheblichen Besucherzahl frequentiert, so dass ein Wahlberechtigter sogar über den Haupteingang hätte Zugang finden oder sich anderweitig bemerkbar machen können, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Wahlleiterin Petra Demuth stellt vor dem Hintergrund des zeitweilig eingeschränkten Zugangs eine Unregelmäßigkeit der Wahl fest, hält es jedoch für fraglich, ob dadurch bereits eine Beeinflussung des Wahlergebnisses eingetreten sein kann.

Dass am Wahlsonntag mehr als 15 Wähler in dem Zeitraum, als die Tür verschlossen war, an der Ausübung ihres Wahlrechts im Wahllokal 93 gehindert gewesen sein könnten, welche sämtlich ihre Stimme für Herrn Hochheim abgegeben hätten, findet Demuth höchst unwahrscheinlich. Weiterhin sei es auch unwahrscheinlich, dass keiner dieser theoretisch vor dem verschlossenen Wahleingang stehenden Wahlberechtigten die Möglichkeiten einer Zugangsverschaffung mittels der Klingelanlage, über den von den übrigen Hausbesuchern recht stark frequentierten Haupteingang oder über den seitlichen, gut einsehbaren Terrasseneingang gewählt habe — oder aber im Zweifel, so wie der Einspruchsführer, zumindest im Laufe des Tages noch einmal zum Wahllokal 93 zurückgekommen wäre.“

Zum Einspruch des Rechtsanwalts Sievers verweist Demuth auf die geltende Landes- und Kommunalwahlordnung, derzufolge eine Ausweisprüfung nur zu erfolgen habe, wenn Zweifel an der Identität des Wahlberechtigten bestehen.

Entscheidet die Bürgerschaft oder das Gericht über die Einsprüche gegen die OB-Wahl ?

Wie mit den drei Einsprüchen nun verfahren wird, entscheidet zunächst die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am kommenden Montag. In der Beschlussvorlage 06/361 stellt die Wahlleiterin drei Entscheidungsvorschläge zur Debatte: Die Einleitung eines Wahlprüfungsausschusses in folgender Besetzung: CDU (4), DIE LINKE (3), SPD (2), GRÜNE (2), AfD (1), BG (1), KfV (1), PIRATEN (1), die Zurückweisung der Einsprüche, oder eine Neuwahl. Eine ausschließliche Wiederholung des Votums einzig in dem betroffenen Wahlbezirk sei wegen der Briefwählenden nicht möglich. Eine Wiederholung der Stichwahl würde laut Demuth voraussichtlich 30.000 bis 40.000 Euro kosten.

In welchem Maß die Kosten eines erneuten Urnengangs auch zulasten der Idee der demokratischen Repräsentation im Falle einer Neuwahl ausfallen werden, ist Abwägungssache und im Einzelfall streitbar. Die Möglichkeit, wegen Unregelmäßigkeiten Einspruch gegen die Gültigkeit einer Wahl einzulegen und dafür im Zweifel auch ein Gericht anrufen zu können, ist essentieller Bestandteil dieses Rechtsstaats. Gleichwohl wird durch den unangemessenen Gebrauch dieses Rechts das abgegebene Votum der übrigen Wahlberechtigten entwertet.

Angesichts der ohnehin erodierenden Wahlbeteiligung bei der Greifswalder Oberbürgermeisterwahl drängt sich aus dieser Perspektive die Frage auf, ob eine Neuwahl die Legitimität des zukünftigen Oberbürgermeisters erhöhen wird oder ein abermaliger Urnengang zu einem noch weniger repräsentativen Ergebnis und dem Verdacht, dass solange gewählt werde, bis das Resultat stimmt, führen würde.

In der Facebook-Gruppe „Was Greifswalder bewegt“ wird ein Gerücht aus „zuverlässiger Quelle“ über die Position der Greifswalder CDU zur zitierten Beschlussvorlage kolportiert, dem zufolge die Christdemokraten den Gang vor das Verwaltungsgericht planen würden — und dies sowohl für den Fall, dass die Bürgerschaft die eingelegten Einsprüche zurückweisen sollte, als auch dann, wenn ein Wahlprüfungsausschuss eingesetzt würde, der zu einem ähnlichen Schluss käme.

Das ist vorerst wohlgemerkt nur ein Gerücht, aber sollte es sich bestätigen, dürfte wohl kaum jemand vom Greifswalder Stadtverband der CDU überrascht sein. Auf dem absteigenden Ast gibt es schließlich nicht mehr viel zu verlieren.

Die Stellungnahme der Wahlleiterin ist auf der Internetseite der Grünen und in der Beschlussvorlage der Bürgerschaft (PDF-Dokument, 0,18 MB) abrufbar.

29 Gedanken zu „OB-Wahl 2015: Drei Einsprüche und kein Halleluja

  1. Der CDU ist halt nichts zu niederträchtig, um den für selbstverständlich gehaltenen Machtanspruch zu verteidigen. Dass die stramm konservativen die schlechtesten verlierer sind konnte man ja schon in Thüringen beobachten.

    Hätte es den Einschpruch des Wählers, der wegen der geschlossenen Tür erst später wählen konnte, auch gegeben, wenn die CDU gewonnen hätte?

    Mir schwant eher böses, dass die CDU doch genug Fußvolk mobilisieren kann, sollte es zu einer Wahlwiederholung kommen.

  2. Rhetorische Frage: Wie hätte sich Herr Fassbinder verhalten, wenn er die Wahl mit 15 Stimmen verloren hätte? Keinen Einspruch erhoben? Seine Kandidatur zurückgezogen? BTW: Mit einem Verzicht auf die Kandidatur könnte Herr Hochheim die verzwickte Situation auflösen, ein Schritt, der ihm sicherlich viel Respekt einbringen würde.

    Ansonsten: Ich finde es sehr erstaunlich, dass der lokale Wahlvorstand den Zwischenfall offenbar nicht selbst an die zentrale Wahlleitung gemeldet hat. Die Fußmatte hat auf jeden Fall das Potential, Greifswald mal wieder zu Extra 3 bringen. Der Stellungnahme der Verwaltung lässt sich auch nicht so richtig entnehmen, von wann bis wann genau die Tür verschlossen war. Jedenfalls die Behebung der Störung sollte doch genau protolliert worden sein?

    Ich habe auch nicht ganz verstanden, warum die Wahl nicht beschränkt auf den Wahlkreis wiederholt werden kann. Sind die Leute, die Briefwahl beantragt haben, nicht bekannt und könnten per Hand aus der Wähllerliste dort gestrichen werden? Das ist vor dem Wahlgang doch sowieso passiert?

    IMHO sollte die Bürgerschaft erstmal einen Wahlprüfungsausschuss einsetzen und den Sachverhalt genau ermitteln, anstatt eine Entscheidung nach den politischen Präferenzen zu treffen.

    1. Man kann nur schlecht nur einen Wahlbezirk neuwählen lassen, weil zwar die Stimmen des Wahlkreises separat sind, die Briefwahlstimmen aller Bezirke jedoch häufig zusammen ausgezählt werden. Man könnte also nur die vor Ort Wahl wiederholen, müsste die Briefwähler aber ausschliessen. Im Beamtendeutsch heisst das: geht nicht, weil geht nicht.

      1. Okay, meine Gedanke war, den Wahlgang in dem Wahlbezirk „halb gültig“ zu lassen – bezogen auf die Leute, die sich die Briefwahlunterlagen haben zuschicken lassen. Das geht wahrscheinlich wirklich nicht, habe verstanden. Dann müsste eine Nachwahl den gesamten Briefwahlbezirk erfassen…

  3. Schöner Artikel! Bin gespannt, wie das Drama ausgehen wird.

    Aber:
    „In der Facebook-Gruppe “Was Greifswalder bewegt” wird ein Gerücht aus “zuverlässiger Quelle”[…]“

    Was ist denn bitteschön ein Gerücht aus zuverlässiger Quelle? Die Anführungszeichen helfen da auch nicht wirklich weiter…

    1. Gute Frage. Die Anführungszeichen sind gesetzt, weil die „zuverlässige Quelle“ sich selbst so bezeichnet hat (auf dem Screenshot nicht zu sehen, aber wenige Kommentare später gibt es dazu nochmal ein Statement), mich aber mit dieser Selbstzuschreibung nicht hundertprozentig überzeugen kann. Angesichts des Verhaltens der CDU, die heute sogar ihr ruhendes Fraktionsmitglied, der kurz vor der Wahl mittags mit 2,78 Umdrehung aus seinem Auto geholt wurde, aufbietet, mache ich mir da aber keine Illusionen mehr, dass Hochschild und seine Kollegen alles versuchen werden, was möglich ist.

  4. Ups, das Wahlergebnis war also doch nur ein Glitch in der Demokratiesimulation, welcher nun schnellstmöglich behoben werden muß.

    Schön zu sehen, wie sich die hässliche Fratze der CDU gerade selbst ihre Maske vom Gesicht reißt.
    Das ist es, was die CDU vom Rest trennt. Der unbedingte Wille zum Machterhalt und die Ignoranz gegenüber jeder Art von demokratisch zustande gekommenen Ergebnissen, die dem eigenen Kurs zuwiderlaufen.

    @Stefan: Ich denke Fassbinder hätte sich auch bei 15 Stimmen Unterschied nicht an einen solchen Einspruch rangehangen.
    Es ist zudem sehr zweifelhaft, ob der Einspruch bei Zustandekommen des „Soll-Ergebnisses“ je eingereicht worden wäre. Der Ersteinreicher, Hr. Kohnert, an dessen Widerspruch sich Hr. Hochheim ankoppelte, ist Direktor an der Wirtschaftsakademie Nord, deren Gesellschafter vielsagend sind:

    Gesellschafter:

    Nordmann finefood GmbH, Am Fischmarkt 13a, 18439 Stralsund
    Hardtke, Svensson & Partner GbR, Wolgaster Straße 144, 17489 Greifswald
    Unternehmerverband Vorpommern e.V., Am Koppelberg 10, 17489 Greifswald
    Diakoniewerk Greifswald gGmbH, Pappelallee 2, 17489 Greifswald

    Quelle: http://www.wa-nord.de/impressum/

    Greifswald ist klein.

    o_O

  5. Bis wann muss der Wahlprüfungsausschuss eine Entscheidung getroffen haben bzw. wann ist die voraussichtliche Amtsübergabe? Was passiert, wenn bis dahin keine Entscheidung getroffen wurde? Bleibt der bisherige OB kommissarisch im Amt, übernimmt sein 1.Stellvertreter die Amtsgeschäfte oder legt das Innenministierium einen Beauftragten fest?

  6. Ein Kommentarchen zu dem armen Herrn, der die Beschwerde einreichte und über den nun derart hergezogen wird, als wäre es selbstverständlich gewesen, alternative Eingänge zu nutzen.

    Dieser Herr erklärte nämlich eigentlich auch selbst, dass dies seine erste Wahl in dem Bezirk (oder in der Stadt? Ich bin mir nicht mehr sicher; man verzeihe mir mein löchriges Gedächtnis) war und er sich dementsprechend mit dem Gebäude nicht so wirklich auskannte. Dass viele Wege nach Rom führen, sagt sich immer so leicht…
    Dann die tolle-dolle Klingel. Da stand Clubraum drauf. Der Wähler wider verschlossener Tür nahm sie sehr wohl wahr, doch assoziierte sie jetzt nicht unbedingt mit dem Wahllokal. Die Tür zu diesem war eben einfach zu.

    Man könnte nun sagen, man hätte doch einen der herumstreunenden Greifswalder befragen können – tja, as darf man wohl, aber wann fragt man(n) schon gern nach dem weh, erstrecht wenn es noch ein norddeutsches Klischee zu erfüllen gilt?

    Wir waren alle schon mal irgendwo neu, nehme ich an. Da ist man zaghafter und schüchterner. Es zu einem Vorwurf zu wandeln oder Satire draus zu basteln, sähe ich doch eher als kontraproduktiv, egal was er denn nun wählen wollte. Er hat es immerhin getan, hat zur Wahlbeteiliung beigetragen. Schön-schön!

    1. Loooooool! Und weil er so schüchtern ist, legt er Beschwerde ein, kommt in die Bürgerschaft, lässt sich auf das ganze Prozedere mitsamt möglichem nachfolgenden Presserummel ein usw. So ein herbeigeredeter Schwachsinn! Ich stelle hier nicht die demokratischen Grundrechte des arg betrogenen Neu-Greifswalders infrage, aber seine oder deine Darstellung. Ey, macht diese Schmierenkomödie nicht noch lächerlicher, als sie schon ist. Benennt das Kind beim Namen: eine machtgeile und zutiefst korrupte Partei versucht sich, mit aller Mühe an der Macht zu halten. Aber beim nächsten Wahlstand der LINKEN wieder vor Zuständen von vor 25 Jahren warnen und fabulieren. So ein verlogenes Pack, eine Gefahr für den letzten kümmerlichen Rest von politischer Kultur in der Region!

    2. Richtig ist: Es ist irgendwie albern etwas über die Findigkeit des Herrn zu sagen. Darum geht es einfach nicht.

      Falsch ist: Dass der Herr zum ersten Mal in diesem Lokal gewählt hat. Dem hat er gestern ja selbst widersprochen,

      1. Ach, hat er dem widersprochen? Das ist mir tatsächlich neu / war bis jetzt noch nicht an meine Ohren oder vor meine Augen gelangt.
        Das Unwissen tut mir leid.

        Madamchen von dem Beitrag darüber,
        ich bin erstaunt, wie man es schaffst, soviel Informationsentzogenen Propaganda-Hass noch zwischen Chat-Sprachteilchen zu mauern.
        Jetzt würde mich nur brennend interessieren, ob diese Vorgehensweise wirklich Wirkung zeigt und bei Diskussionen einen Standpunkt vernünftig vertreten kann?
        Ey, over & out.

        1. Ja, er hat gesagt, dass er natürlich auch beim ersten Wahlgang schon dort wählen war. Aber wie gesagt, erwarte ich von einem Menschen deshalb nicht automatisch, dass er die Räumlichkeiten kennt und darum andere Türen als Eingang wahrnimmt. Das ist für mich auch eher unerheblich. Für mich ist wichtiger, dass es niemanden gibt, der konkret seine Stimme an dem Tag nicht abgeben konnte (und schon gar keine 15 Leute, die alle CDU hätten wählen wollen…).

          1. Gibt es wirklich niemanden? Woran machst du das fest?
            Nach diesem Shitstorm gegen denjenigen, der sich aus der peinlichen Stille erhoben hat, könnten andere Betroffene abgeschreckt sein. Wer will sich schon auf die Seite des mannes stellen, der dieser Tage durch die Medien zur Lachnummer der Stadt wird? Darauf kann man wohl gern verzichten.

            Ich sage nicht, dass es so ist, doch wir müssen auch dieser Möglichkeit in den Überlegungen ihren Platz gewähren. Und auch wenn es vielleicht keine 15 Leute wären – laut Gesetz genügt eine einzelne Stimme schon.

            1. Hallo,

              woran ich das fest mache:
              Es gibt niemanden der sich gemeldet hat. Das ist nun mal notwendig. Für mich zählt die Ausrede der Angst vor der Öffentlichkeit nicht. Ich sehe auch keinen „Shitstorm“ – bleibt mal auf dem Teppich.

              Übrigens sehe ich auch nicht, dass das Gesetz sagt, schon die Verhinderung einer Stimmabgabe mache eine Nachwahl notwendig. Es ist schon relevant, ob das Gesamtergebnis hätte beeinträchtigt werden können.

              1. Wieso „ist das nun mal notwendig“? Wo steht denn das? Gibt es nicht ein Wahlgeheimnis, das auch zum Inhalt hat, dass ich niemandem sagen muss ob ich überhaupt wählen war oder wählen wollte? Wie ist denn auszuschließen, dass da Leute vor verschlossener Tür standen und NICHT wiedergekommen sind? Woher will man wissen, WIE VIELE Leute das betrifft, wenn nicht feststeht WIE LANGE die Tür eigentlich zu war?

                1. Hallo Stefan,

                  das steht vielleicht nirgendwo, aber es ist doch logisch.

                  Wenn man Wahlergebnisse mit Eventualitäten kippen kann, dann gute Nacht.

          2. wenns inhaltlich nicht mehr passt, muss man eben auf die Form umschwenken und über „informationsentzogenen Hass“ fabulieren. wer hier schlecht informiert ist, hat sich ja noch gezeigt.
            ey, heul doch! küsschen

  7. Schließe mich einem Vorredner an, was wäre gewesen, wenn es anders herum gelaufen wäre? Ich finde gerade zu amüsant, dass der von der SED Nachfolgepartei unterstütze Kandidat, durch Rumgemauschel an die Macht kommt. Neuwahl und fertig.

    1. Die, die sich heute versuchen mit Verwaltungsspielchen und Juristerei, auf dem Stuhl des OB zu halten, stehen der SED und ihren konstruierten Wahlerfolgen in viel weniger nach.
      Aber haste fein gemacht mit dem Nachplappern! Kriegst ein Bienchen ins Muttiheft der Union.

    2. Wie jetzt ist Herr Fassbinder dafür verantwortlich, dass irgendwer eine Tür abgesperrt hat? Das ist ja noch lächerlicher als der SED-Unfug.

  8. Schönes Video:

    http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/OB-Stichwahl-in-Greifswald-wird-ueberprueft,nordmagazin29874.html

    Ich finde es schon krass, dass jemand, der eine Unregelmäßigkeit bei der Wahl zur Sprache gebracht hat (das wäre eigentlich die Aufgabe des Wahlvorstands gewesen!), sich anschließend in aller Öffentlichkeit so anfeinden lassen muss, weil er nicht sofort auf die Uhr geguckt hat oder mit dem falschen Kandidaten sympathisiert. Schon lästig, wenn Bürger einfach ungefragt die Verwaltungsabläufe stören…

    Und dann gibt es sogar Bürgerschaftsabgeordnete, die einfach ihr Mandat wahrnehmen und an einer Abstimmung teilnehmen, obwohl sie besoffen Auto gefahren sind. Schlimm!

    1. da stimme ich allerdings zu.
      Ob es einem nu passt, was daraus resultiert oder nicht, es ist einfach nicht fair, mit ihm derart umzuspringen, als sei er unfähig gewesen. Noch dazu befürchte ich, dass dieser allzu öffentliche Umgang mit seiner Person weitere Zeugen einschüchtern kann, die ein ähnliches Erlebnis hinter sich haben.
      Wer will sich auch noch hinter jemanden stellen, über den halb Greifswald schon als Posse und possiblen Extra3-Beitrag herzieht? Damit kann die Wahrheit am Ende des tages auch leicht beschnitten werden.

      Meine Lieben, ich habe selber Fassbinder gewählt und gebe das gern offen zu, denn ich möchte auch gern ein bisschen Veränderung dieser Art erleben und mich am Ende meines Studiums aus miet-finanziellen gründen noch entscheiden müssen, ob ich den Uni-Abschluss oder das montägliche Abendbrot lieber sein lasse, um es ein wenig dramatischer auszudrücken. Aber: was hier mit diesem Herrn abgezogen wird, ist rein zwischenmenschlich einfach nicht fair. Keiner hat sowas verdient, unabhängig von Hautfarbe, sexueller Orientierung, Geschlecht, Bildungsgrad oder politischer Einstellung.
      Man hört einander zu und achtet die Sorgen der anderen; dazu muss man sie auch nicht adaptieren.

      Aber am Rande sei mir noch die Frage gestattet:
      Hat der Trunkefachrerich nicht sein Amt niederlegen wollen?

      1. Er hat seine Parteiämter niedergelegt, nicht sein Bürgerschaftsmandat (selbst wenn er das getan hätte, es wäre das nächste CDU-Mitglied nachgerückt).

    2. Der Bericht ist halt auch darauf zugeschnitten, möglichst spektakulär zu sein. Darum wurden die wenigen Momente herausgepickt, wo die Befragung vielleicht etwas zu weit ging.
      Herr Kohnert wird meiner Wahrnehmung nach auch nicht öffentlich angefeindet, was nicht bedeutet, dass nicht das ein oder andere Bürgerschaftsmitglied auch mal ne doofe Frage gestellt hat. (Hierzu zähle ich den die Frage nach möglichst genauen Zeitangaben übrigens nicht)

        1. Was suggerierst du hier?

          Die Bürgerschaft hat Herrn Kohnert nicht ausgelacht. Ausgelacht wurde das Bürgerschaftsmitglied Multhauf für seine unangemessenen Fragen.

  9. Briefwahl?
    Fakten,Fakten, Fakten!
    Am Beispiel Stendal kann sich jeder überzeugen, mit welcher krimineller Energie die CDU willens ist durch Wahlbetrug zum Erfolg zu kommen. ”Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dauern an.”

    Dass in Hamburg und Stendal die Grünen mit im Boot sitzen, macht es nicht besser.

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