An der Presse- und Informationsstelle der Universität Greifswald wird demnächst eine volle Mitarbeiterstelle besetzt, die auf zwei Jahre befristet ist.
Zu den Hauptaufgaben der Tätigkeit gehört die Umsetzung des Stipendienprogrammgesetzes, das von der Bundesregierung im Sommer 2010 verabschiedet wurde und private Geldgeber in die Spitzenförderung an deutschen Hochschulen miteinbeziehen soll.
Demnach soll der Bund Studierenden ein monatliches Stipendium von 150 Euro zahlen, wenn die jeweilige Hochschule den gleichen Betrag von privater Seite einwirbt. Konkret wird die Entwicklung eines Marketingkonzeptes und die Akquise von Förderinnen für das Stipendienprogramm erwartet. Außerdem soll ein Online-Portal für zielgruppengerechte Alumniarbeit umgesetzt und redaktionell betreut werden.
Von den Bewerbern wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in den Fächern BWL, Kommunikations- oder Politikwissenschaften erwartet. Neben den üblichen Motivationen und Sozialkompetenzen wird ein sicherer Umgang mit moderner Büro- und Mediengestaltungssoftware und Kenntnisse im webbasierten CMS erwartet.
Die volle Stelle wird bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L Wissenschaft vergütet. Wichtig ist noch eine Einschränkung, die für einige Interessenten problematisch sein kann:
„Die Befristung der Tätigkeit erfolgt ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits zuvor in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber Land Mecklenburg-Vorpommern (in einer Dienststelle des Landes) gestanden haben, können daher nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden.„
Außerdem werden Frauen und Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung ist bis zum 11. Februar bei der Personalverwaltung der Universität Greifswald einzureichen. Die Adresse ist in der Stellenausschreibung zu finden.