Kleine Anfrage: die CDU fragt — das IKUWO antwortet

Am vergangenen Wochenende wurde ein Mitglied der Katholischen Studentenverbindung in der Goethestraße unweit des IKUWOs angegriffen, leicht verletzt und seines Bandes beraubt. Seitdem entlädt sich eine Welle der Empörung über das  alternative Zentrum, von deren Dynamik nun auch die CDU zu profitieren sucht.

Seit dem Angriff auf einen Verbindungsstudenten unweit des Hauses, der am vergangenen Wochenende von mutmaßlichen Gästen des Hauses begangen wurde, ist einiges in Bewegung geraten. Dabei fiel der Raum für versöhnliche Zwischentöne und Dialog klein aus. Von einer differenzierten Auseinandersetzung weit entfernt, mutet das, was in den letzten Tagen passierte, schon beinahe wie eine offene Kampagne an, bei der jeder mit einstimmen konnte, der noch irgendwie eine Rechnung mit dem IKUWO offen hat. 

Die liberale Hochschulgruppe fand kurz vor der Vollversammlung endlich ein Thema und beantragte eilig ein Kooperationsverbot mit dem IKUWO, erfolglos. Die AfD fordert die Schließung des Zentrums. Studentenverbindungen protestierten am vergangenen Mittwoch gegen Gewalt gegen Korporierte — in dem sie sich unter massivem Polizeischutz mit zwei Kästen Bier auf dem ehemaligen Thälmann-Platz vor dem IKUWO trafen. Was wurde da erwartet?

Und dann ist da noch die CDU, die wie ein prokrastinierender Student immer wieder Themen findet, denen man sich anstelle einer ernsthaften kommunalpolitischen Agenda, an der es von Kita-Neubau bis Wohnraumschaffung viel zu beackern gibt, widmen kann. Heraus kommt dabei eine bis kurz vor dem Platzen aufgeblähte Schaufensterpolitik, die mit Schaufensteranfragen eine ohnehin unterbesetzte Verwaltung blockiert. Ernsthaft? Leider ja.

Kleine Anfrage CDU IKUWO

Die CDU-Ortsfraktion stellte in der vergangenen Woche eine Kleine Anfrage, um noch irgendwie an die Empörungswelle gegen das IKUWO anzudocken. Da die Beantwortung eines solchen Fragenkatalogs erfahrungsgemäß länger dauern kann, werden sich die Christdemokraten sicher darüber freuen, dass das IKUWO in die Bresche springt, um den in der Hoffnung auf populistischen Rückenwind vorangetriebenen Wissensdurst zu stillen.

Wir sind das Internationale Kultur- und Wohnprojekt in Greifswald, kurz IKuWo. Bezüglich der Vorfälle vom 10.06.2018 in der Goethestraße hat die Fraktion der CDU in der Greifswalder Bürgerschaft, namentlich Herr Hochschild, eine „Kleine Anfrage“ an die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gerichtet. Als ehrenamtlich und gemeinnützig tätiger Verein möchten wir die Verwaltung gerne bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage mit Ihren 12 Fragen und 8 Unterpunkten unterstützen.

Kleine Anfrage des CDU Fraktionsvorsitzenden Axel Hochschild

1. Ist der Verwaltung bekannt, wer sich hinter dem Verein „Internationales Kultur- und Wohnprojekt e.V.“ verbirgt, wer insbesondere im Rahmen des Vereinsrechts die Verantwortung im Vorstand trägt und/oder als Geschäftsführer eingesetzt ist?

Wie bei jedem ordentlichen Verein verbergen sich die Verantwortlichkeiten des IKuWo e.V. im öffentlichen Vereinsregister. Es gibt einen Vorstand, aber keinen Geschäftsführer. Allerdings sind alle Mitglieder des Vereins in der Entscheidungskompetenz gleichberechtigt. Wir nennen das Konsens.

2. Ist der Verwaltung bekannt, welche Ziele der Verein verfolgt?

Selbstverständlich liegt unsere Satzung dem Registergericht vor. Für weitere Fragen diesbezüglich am besten gleich dorthin wenden. Obacht, die Zuständigkeit liegt seit einiger Zeit in Stralsund und nicht mehr beim Amtsgericht Greifswald. Mit längeren Wartezeiten bis zur Beantwortung von Anfragen ist zu rechnen.

3. Ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald Mitglied des Vereins?

Nein. Wenn Sie es wünschen, kann auf der nächsten Vereinsvollversammlung ein entsprechender Antrag eingereicht werden.

Die Stadtverwaltung lehnte diesen Entwurf für die Gestaltung der Fassade 2009 leider ab.

4. Ist der Verwaltung bekannt, ob (ggf. weitere) öffentliche (Gebiets-)Körperschaften oder Anstalten Mitglied des Vereins sind, etwa der Landkreis Vorpommern-Greifswald oder die Universität Greifswald?

Nein. Denn um es kurz zu machen, es sind gar keine öffentlichen (Gebiets-) Körperschaften oder Anstalten Mitglied. In unserem Verein sind nur natürliche Personen Mitglied. Fördermitgliedschaften wiederum können auch durch juristische Personen übernommen werden. Wenn Sie dies wünschen, kann auf der nächsten Vereinsvollversammlung ein entsprechender Antrag eingereicht werden.

5. Ist es zutreffend, dass der Verein das bebaute Grundstück Goethestraße 1 (IKUWO) im Jahre 2011 von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erworben hat?

  1. Welchen Wert hatten das Grundstück und die Gebäude zum Zeitpunkt des Erwerbs?
  2. Zu welchen Kaufpreis hat der Verein das Grundstück und die Gebäude erworben?
  3. Wo kann der Kaufvertrag eingesehen werden?

Bitte sehen sie für die Beantwortung der Fragen a bis c in den sauber geführten Unterlagen des ehemaligen Sanierungsträgers BauBeCon nach.

1.768.000€ in den Jahren 2001 bis 2017

6. Welche öffentlichen Fördermittel sind zwischen 2001 bis 2017 in die Sanierung des Gebäudes Goethestraße 1 (IKUWO) geflossen, insbesondere aus dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ (bitte getrennt nach Jahren)?

  1. Sind gegenwärtig noch Fördermaßnahmen anhängig?
  2. Sind weitere Fördermittel beantragt?

Als das Gebäude sich noch im Besitz der Hansestadt befand, sind im Zuge der Sanierung im Jahre 2008/2009 bestimmt Mittel dieses Förderprogramms geflossen. Da wir als damalige Mieter darüber aber leider keine Kenntnis haben, verweisen wir auch an dieser Stelle auf die sauber geführten Unterlagen des ehemaligen Sanierungsträgers BauBeCon. Seit dem Erwerb des Hauses 2011 sind übrigens keine Mittel der Stadt geflossen und auch wenn wir diese für die energetische Fassadensanierung gut gebrauchen könnten, sind keine anhängig oder beantragt.

7. Abgesehen von den unter Ziffer 6 erfragten Fördermitteln: Welche Finanz- und Sachleistungen hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald seit 2001 bis heute gegenüber dem Verein „Internationales Kultur- und Wohnprojekt e.V.“ erbracht (bitte getrennt nach Jahren)?

Danke für die Frage, wir möchten sie gern so beantworten: 200 Stunden ehrenamtliche Arbeit die Woche a 52 Wochen mal 17 Jahre macht ca. 176.800 Stunden á 10€ Mindestlohn die Stunde sind das dann 1.768.000€ in den Jahren 2001 bis 2017 (aktuelle Zahlen aus 2018 liegen leider noch nicht vor).

8. Hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald dem Verein Zuschüsse für die am 9. Juni 2018 im IKUWO durchgeführte „Aftershow-Party – Kein Mensch ist illegal“ im Rahmen des „Festivals contre le racisme“ gewährt? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe?

Nein.

9. Falls Fördermittel gemäß Ziffern 6 bis 8 geflossen sind oder noch fließen: Hat sich der Verein bisher – und verpflichtet sich noch -, dass er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleistet?

Die Extremismusklausel wurde 2014 von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) abgeschafft. Wir sind durchaus der Meinung, dass Jugend-, Bildungs- und Kulturarbeit das Gemeinwohl stärken. Der kulturelle Austausch von Menschen verschiedener Herkunft ist für uns die Grundlage, um Vorurteile und Fremdenfeindlichkeit abzubauen. Auf 50 bis 100 Veranstaltungen im Jahr, zum Beispiel Lesungen, Theater, Konzerte, Filme, Partys und Vorträge, bestätigen uns unsere Gäste durch die Nachfrage unseres Angebots darin.

10. Wird die unter Ziffer 9 erfragte grundgesetzkonforme Tätigkeit des Vereins von der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kontrolliert? Wenn ja, auf welche Weise?

Gegenfrage: Wird von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kontrolliert, ob sich die Abgeordneten der CDU-Fraktion an ihre Wahlversprechen halten? Dies wäre ja besonders in Hinblick auf das Wahlergebnis der Landratswahl interessant. Immerhin haben sich 80% der Wähler_innen gegen eine Populistische Partei entschieden. Also besser nicht zu laut mit den Blau/Braunen Wölfen heulen.

„Die wöchentlichen Flaschenwürfe gegen die Fassade zählen wir schon gar nicht mehr mit“

11. Hat die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Kenntnis über Vorkommnisse (Beschwerden, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten) im Zusammenhang von Veranstaltungen im IKUWO seit 2001?

  1. Wie viele Beschwerden von Anwohnern gab es seit 2001 im Zusammenhang von Veranstaltungen im IKUWO (bitte nach Jahren und Vorfällen getrennt)?
  2. Wurden Vorkommnisse im Zusammenhang von Veranstaltungen im IKUWO strafrechtlich oder ordnungsrechtlich verfolgt (bitte nach Jahren und Vorfällen getrennt)?
  3. Falls es die vorgenannten Vorkommnisse gab: Welche Konsequenzen hat die Verwaltung daraus gezogen?

Das würde uns auch interessieren. Wir sind jederzeit für konstruktive Kritik offen. Wir haben keine Kenntnis über Vorkommnisse wie Straftaten im Zusammenhang mit unseren Veranstaltungen. Bezogen auf den Verein und das Haus in der Goethestraße 1 halten wir jedoch folgende Vorkommnisse seit 2001 für strafrechtlich relevant:

Brandanschlag IKUWO

Zerstörtes Auto nach einem Brandanschlag auf das IKUWO (Foto: Fleischervorstadt-Blog, 2011)

Das regelmäßige Aufbrechen des Schaukastens, die wöchentlichen Flaschenwürfe gegen die Fassade und die diversen Versuche, die Eingangstür aufzubrechen, zählen wir schon gar nicht mehr mit.

  • Stellvertretende Antwort der Verwaltung der Universitäts- und
    Hansestadt Greifswald (PDF, 161KB)

7 Gedanken zu „Kleine Anfrage: die CDU fragt — das IKUWO antwortet

    1. Nach DSGVO ist der oder die Vorsitzenden eines Vereins im Impressum einer Webseite anzuführen, vielleicht setzt sich der Hr. RA Lanz damit auch mal auseinander.

      Ominös, daß nirgends irgendwelche Namen auftauchen.

        1. Impressum

          Angaben gemäß § 5 TMG:

          Kaninchenzüchterverein Z148 Schwenningen a.N. e.V.

          Dauchinger Straße 160

          78056 Villingen-Schwenningen

          07720 / 63736

          Vertreten durch:

          Holger Haller

          Feldbergstraße 3

          78073 Bad Dürrheim

          Tel: 07726 – 370495

          E-Mail: kontakt(at)z148.de

          Registereintrag:

          Eintragung im Vereinsregister.

          Registergericht:Amtsgericht Villingen-Schwenningen

          Registernummer: VR289

          Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

          Dieter Stockburger

          Am Vorderen See 15

          78056 Villingen-Schwenningen

          E-Mail:kontakt(at)z148.de

          Tel. 0151 57430640
          Made with the new Google Sites, an effortless way to create beautiful sites.

          1. Wie gesagt, du bist offenbar entweder nicht gewillt oder nicht in der Lage, den Unterschied zwischen DSGVO und Telemediengesetz (TMG) zu verstehen, sonst würdest du deine falsche Aussage nicht an mehreren Stellen des Internets wiederholen. Bitte informiere dich zuerst darüber und tritt erst danach altklug auf.

            Hier hast du weiterführende Links zum Thema:
            https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
            https://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz

            1. Da ihr es ja nicht schafft eure Seite an die gestzlichen Standards anzupassen noch ein Link.
              du hast natürlich recht, daß das Impressum nicht nach der Datenschutzgrundverordnung sondern nach dem Telemediengesetz besonders §5 und §55 Abs.3 RStV aufgebaut sein muß. Vielleicht guckst du dir auch mal meinen letzten Eintrag an bevor du schreibst Übrigens schon seit 2007 in Kraft und kann mit Geldstrafen bir zu 50000€ geahndet werden.
              Übrigens unterlasse deine Unterstellungen ( getroffene Hunde bellen ) entweder man hält sich an Gesetze oder wir leben wohl bald in einer Anarchie wo manche gleicher sind.
              https://www.buhl.de/meinverein/was-du-ueber-die-impressumspflicht-fuer-vereine-wissen-musst/
              Ein Verein der schon 17 Jahre existiert kennt nicht die Gestetze die für einen Verein relevant sind. Traurig

              1. Du bist altklug aufgetreten und hast hier deine DSGVO-Mär abgespult, mit der du schon bei Facebook altklug aufzutreten versucht hast. Auf diesen Fehler habe ich dich hier und an anderer Stelle hingewiesen. Das ist keine Unterstellung, sondern ein trauriger Fakt. Dein vorletzter Kommentar nimmt keinen klaren Bezug auf deinen Fehler, der ihn als solchen erkennen lässt. BTW: 1. Das ist hier nicht der Blog vom IKUWO. 2. Wer wegen eines fehlerhaften Impressums das Umkippen in anarchistische Verhältnisse wittert, sollte mal frische Luft schnappen gehen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert