Aus aktuellem Anlass: Sitzblockierer kriegen Post von der Polizei *2x Update*

demo greifswald nötigung

Seit gestern häufen sich Meldungen, dass Leute, die bei den erfolgreichen Blockaden gegen die NPD-Demonstration am 1. Mai von der Polizei fortgetragen wurden, Post gekriegt haben. Die betreffenden Personen werden in diesen Schreiben zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Ihnen werden die Störung der Versammlung und der Verdacht der Nötigung vorgeworfen.

Derzeit beraten Gruppen mit Sachverstand darüber, wie am besten damit zu verfahren ist. Wichtig ist, dass die Betroffenen nichts übereilen und sich noch einen Moment Zeit nehmen, bevor sie eventuell dieses Schreiben beantworten. Eine handlungsanleitende Empfehlung in dieser Sache soll demnächst folgen.

demo greifswald nötigung
Wer sich unsicher fühlt, kann schon jetzt die Greifswalder Gruppe der Roten Hilfe via E-Mail kontaktieren (greifswald [ät]rote-hilfe.de), um dort beraten werden.

Wichtig: Die Rote Hilfe bittet alle Menschen, die einen entsprechenden Brief erhalten haben, sich auf obenstehender E-Mail-Adresse zu melden, um einen möglichst genauen Überblick der Strafverfolgsungslage gewinnen zu können.polizeipost blockade greifswald

*Update* 11.05.

Ein Kommentar von retmarut soll der besseren Sichtbarkeit wegen hier als Update eingefügt werden:

„Es handelt sich bei diesen Schreiben um Anhörungsbögen. Die sehen zwar ziemlich beeindruckend aus, sind aber lediglich eine Bitte seitens der Polizei, der niemand Folge leisten muss. Ihr könnt die also, ohne rechtliche Nachteile erwarten zu müssen, irgendwo zuhause abheften (was ich empfehle). Ihr müsst euch da also auch nicht “abmelden” oder ähnliches. Das Ding hat rechtlich keinerlei Bindung und dient nur dazu, Einlassungen zu bekommen, um damit die derzeitigen polizeilichen Ermittlungen zu “erhärten”.

Die Polizei wird evtl. auch versuchen, einzelne telefonisch zu nerven. Auch hier gilt: Es gibt auch hierfür keinerlei rechtliche Grundlage, mit der Polizei zu kooperieren. Gleiches gilt für (eher unwahrscheinliche) Direktansprachen auf der Straße, an der Wohungstür, im Betrieb oder in der Uni – auch hier besteht keinerlei Mitwirkungspflicht und das sollte den Polizeibeamt_innen auch in 1-2 Sätzen so dargelegt werden – und dann Tür zu.

Grundsätzlich sollten in solch politischen Verfahren Beschuldigte (wie übrigens auch Zeug_innen) keinerlei Einlassungen (= Aussagen) machen. Alles was ihr gegenüber der Polizei sagt, kann (und wird) gegen euch oder Dritte verwendet werden. Die Polizei ist sogar verpflichtet, das zu verwenden.

Wer das bisher nicht wusste und schon Angaben bei der Polizei gemacht hat, soll bitte die Rote Hilfe Greifswald oder den Ermittlungsausschuss kontaktieren. Mit denen beispielsweise kann ein Treffen ausgemacht werden, um so eine gemeinsame Einschätzung zu erhalten, inwieweit die Einlassungen das bzw. die Ermittlungsverfahren beeinflussen.

Interessant wird es erst, wenn ihr Bußgeldbescheide (wegen Ordnungswidrigkeit) oder Strafbefehle (wegen Straftat) erhaltet. Gegen diese solltet ihr innerhalb der angegebenen Frist (14 Tage) schriftlich unbedingt einen Widerspruch einlegen! Sollte bis zum Ablauf der Frist kein Widerspruch erfolgen, habt ihr die Geldbuße bzw. -strafe in voller Höhe akzeptiert. Also bitte Frist nicht verstreichen lassen!
Der Widerspruch muss und sollte nicht inhaltlich begründet werden. (Wenn gewünscht, kann nach Absprache mit den Rechtshilfestrukturen und/oder dem/der eigenen Rechtsanwält_in eine inhaltliche Begründung später immer noch nachgereicht werden. Aber auch hier wieder der Hinweis: Solche Einlassungen werden von der Polizei als Aussagen ge- und verwertet, also solche Stellungnahmen bitte möglichst in Absprache mit den anderen Betroffenen und/oder den Soli-Strukturen und nicht auf eigenes Gutdünken verfassen!)

Vielleicht noch mal kurz etwas zum Thema “Nötigung”, das im obigen Polizeischreiben als markiger Straftatvorwurf auftaucht:
Die oberste Rechtssprechung (also Bundesverfassungsgericht) hat zum Thema Nötigung in Form von Menschenblockaden eine klare Position eingenommen. Durch die Blockade mit dem eigenen Körper (also z.B. in Form von Sitzblockade) ist der Straftatbestand der Nötigung nicht erfüllt. Für eine Nötigung ist ein festes, materielles Hindernis notwendig, also z.B. Baumstämme, verkeilte Traktoren, ausgehobene Erdwälle).

Mitte der 1990er Jahre wurde diese recht eindeutige Regelung phantasievoll umgedeutet, als es gegen die spekatulären kurdischen Proteste auf deutschen Autobahnen ging: Das Sitzen vor einem Auto, das dann nicht weiterfahren kann, ist weiterhin keine Nötigung. “Nötigung” wäre es seitens der Gerichte erst dadurch, dass andere Fahrzeuge durch dieses blockierte Fahrzeug an der Weiterfahrt gehindert würden – also durchaus trickreiche Argumentationskette, manchmal sind auch verbissene Jurist_innen ganz pfiffig. (Gleiches gilt übrigens auch bei CASTOR-Blockaden auf der Schiene: Den Zug mittels Sitzblockade aufzuhalten ist keine Nötigung, bestenfalls nachfolgende Züge könnten damit “genötigt” werden.

In den bisherigen Verfahren dazu hat die Deutsche Bahn jedoch nie vor Gericht plausibel nachweisen können, dass Zug X in Y wirklich wegen Blockade eines CASTOR-Transport in A verzögert in den Bahnhof B einfuhr. Deswegen ist solcherart “Nötigungs”-Vorwurf bei Menschenblockaden auf der Schiene mittlerweile seitens der Staatsanwaltschaften längst juristisch ad acta gelegt worden.)

Nochmal auf die Greifswalder Polizeibriefchen zurückkommend:

Sinnvoll ist es, sich statt bei der Polizei (s.o.) bei der Roten Hilfe Greifswald zu melden, damit letztere einen Überblick bekommt, wieviele Schreiben überhaupt verschickt wurden und ob die Beschuldigungen darin überall gleich lauten. Die Rote Hilfe kann dann, wenn sie eure Adresse bzw. E-Mail-Adresse hat auch ggf. zu einem gemeinsamen Treffen aller “Beschuldigten” einladen, um eine gemeinsame politisch-juristische Linie auf diese polizeilichen Ermittlungen zu entwickeln.

Der §240 StGB jedenfalls dient in dem Schreiben lediglich zur Einschüchterung und wird gerichtlich keinerlei Bestand haben, selbst in Vorpommern nicht. Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz ist nur eine Ordnungswidrigkeit, also wie Falschparken oder Radfahren ohne Licht. Niemand wird dadurch vorbestraft, niemand erhält dadurch einen Eintrag ins Führungszeugnis o.ä.. Das Höchste, was euch drohen könnte, ist ein Bußgeld.

Aber wie gesagt: Erst einmal abwarten, ob da überhaupt Bußgeldbescheide rausgeschickt werden. Es ist ja auch eine politische Frage, ob sich die Verwaltungsbehörde dazu entblödet, wirklich Bußgelder auszusprechen für das Blockieren eines Nazi-Aufmarsches, wenn sogar Mitglieder der Bürgerschaft und des Landtages an den Blockaden teilgenommen und die Stadt selbst sich gegen den Aufmarsch der Nazis positioniert hat. Schließlich hat die Verwaltung ganz erheblichen Ermessensspielraum im Verhängen von Bußgeldern.

Widerspruch möglichst per Einschreiben versenden, dann habt ihr auch einen Nachweis, dass das Schreiben wirklich eingegangen ist.“

*Update* 12.05.

Inzwischen hat auch der Arbeitskreis kritischer Jurist_innen gemeinsam mit der Roten Hilfe eine Einschätzung abgegeben, die unter anderem auf der AKJ-Seite zu finden ist.

7 Gedanken zu „Aus aktuellem Anlass: Sitzblockierer kriegen Post von der Polizei *2x Update*

  1. Vielleicht kurzer rechtlich Hinweis für den richtigen politischen Umgang mit diesen Schreiben.

    Es handelt sich bei diesen Schreiben um Anhörungsbögen. Die sehen zwar ziemlich beeindruckend aus, sind aber lediglich eine Bitte seitens der Polizei, der niemand Folge leisten muss. Ihr könnt die also, ohne rechtliche Nachteile erwarten zu müssen, irgendwo zuhause abheften (was ich empfehle). Ihr müsst euch da also auch nicht „abmelden“ oder ähnliches. Das Ding hat rechtlich keinerlei Bindung und dient nur dazu, Einlassungen zu bekommen, um damit die derzeitigen polizeilichen Ermittlungen zu „erhärten“.

    Die Polizei wird evtl. auch versuchen, einzelne telefonisch zu nerven. Auch hier gilt: Es gibt auch hierfür keinerlei rechtliche Grundlage, mit der Polizei zu kooperieren. Gleiches gilt für (eher unwahrscheinliche) Direktansprachen auf der Straße, an der Wohungstür, im Betrieb oder in der Uni – auch hier besteht keinerlei Mitwirkungspflicht und das sollte den Polizeibeamt_innen auch in 1-2 Sätzen so dargelegt werden – und dann Tür zu.

    Grundsätzlich sollten in solch politischen Verfahren Beschuldigte (wie übrigens auch Zeug_innen) keinerlei Einlassungen (= Aussagen) machen. Alles was ihr gegenüber der Polizei sagt, kann (und wird) gegen euch oder Dritte verwendet werden. Die Polizei ist sogar verpflichtet, das zu verwenden.

    Wer das bisher nicht wusste und schon Angaben bei der Polizei gemacht hat, soll bitte die Rote Hilfe Greifswald oder den Ermittlungsausschuss kontaktieren. Mit denen beispielsweise kann ein Treffen ausgemacht werden, um so eine gemeinsame Einschätzung zu erhalten, inwieweit die Einlassungen das bzw. die Ermittlungsverfahren beeinflussen.

    Interessant wird es erst, wenn ihr Bußgeldbescheide (wegen Ordnungswidrigkeit) oder Strafbefehle (wegen Straftat) erhaltet. Gegen diese solltet ihr innerhalb der angegebenen Frist (14 Tage) schriftlich unbedingt einen Widerspruch einlegen! Sollte bis zum Ablauf der Frist kein Widerspruch erfolgen, habt ihr die Geldbuße bzw. -strafe in voller Höhe akzeptiert. Also bitte Frist nicht verstreichen lassen!
    Der Widerspruch muss und sollte nicht inhaltlich begründet werden. (Wenn gewünscht, kann nach Absprache mit den Rechtshilfestrukturen und/oder dem/der eigenen Rechtsanwält_in eine inhaltliche Begründung später immer noch nachgereicht werden. Aber auch hier wieder der Hinweis: Solche Einlassungen werden von der Polizei als Aussagen ge- und verwertet, also solche Stellungnahmen bitte möglichst in Absprache mit den anderen Betroffenen und/oder den Soli-Strukturen und nicht auf eigenes Gutdünken verfassen!)

    Vielleicht noch mal kurz etwas zum Thema „Nötigung“, das im obigen Polizeischreiben als markiger Straftatvorwurf auftaucht:
    Die oberste Rechtssprechung (also Bundesverfassungsgericht) hat zum Thema Nötigung in Form von Menschenblockaden eine klare Position eingenommen. Durch die Blockade mit dem eigenen Körper (also z.B. in Form von Sitzblockade) ist der Straftatbestand der Nötigung nicht erfüllt. Für eine Nötigung ist ein festes, materielles Hindernis notwendig, also z.B. Baumstämme, verkeilte Traktoren, ausgehobene Erdwälle). Mitte der 1990er Jahre wurde diese recht eindeutige Regelung phantasievoll umgedeutet, als es gegen die spekatulären kurdischen Proteste auf deutschen Autobahnen ging: Das Sitzen vor einem Auto, das dann nicht weiterfahren kann, ist weiterhin keine Nötigung. „Nötigung“ wäre es seitens der Gerichte erst dadurch, dass andere Fahrzeuge durch dieses blockierte Fahrzeug an der Weiterfahrt gehindert würden – also durchaus trickreiche Argumentationskette, manchmal sind auch verbissene Jurist_innen ganz pfiffig. (Gleiches gilt übrigens auch bei CASTOR-Blockaden auf der Schiene: Den Zug mittels Sitzblockade aufzuhalten ist keine Nötigung, bestenfalls nachfolgende Züge könnten damit „genötigt“ werden. In den bisherigen Verfahren dazu hat die Deutsche Bahn jedoch nie vor Gericht plausibel nachweisen können, dass Zug X in Y wirklich wegen Blockade eines CASTOR-Transport in A verzögert in den Bahnhof B einfuhr. Deswegen ist solcherart „Nötigungs“-Vorwurf bei Menschenblockaden auf der Schiene mittlerweile seitens der Staatsanwaltschaften längst juristisch ad acta gelegt worden.)

    Nochmal auf die Greifswalder Polizeibriefchen zurückkommend:
    Sinnvoll ist es, sich statt bei der Polizei (s.o.) bei der Roten Hilfe Greifswald zu melden, damit letztere einen Überblick bekommt, wieviele Schreiben überhaupt verschickt wurden und ob die Beschuldigungen darin überall gleich lauten. Die Rote Hilfe kann dann, wenn sie eure Adresse bzw. E-Mail-Adresse hat auch ggf. zu einem gemeinsamen Treffen aller „Beschuldigten“ einladen, um eine gemeinsame politisch-juristische Linie auf diese polizeilichen Ermittlungen zu entwickeln.

    Der §240 StGB jedenfalls dient in dem Schreiben lediglich zur Einschüchterung und wird gerichtlich keinerlei Bestand haben, selbst in Vorpommern nicht. 🙂
    Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz ist nur eine Ordnungswidrigkeit, also wie Falschparken oder Radfahren ohne Licht. Niemand wird dadurch vorbestraft, niemand erhält dadurch einen Eintrag ins Führungszeugnis o.ä.. Das Höchste, was euch drohen könnte, ist ein Bußgeld. – Aber wie gesagt: Erst einmal abwarten, ob da überhaupt Bußgeldbescheide rausgeschickt werden. Es ist ja auch eine politische Frage, ob sich die Verwaltungsbehörde dazu entblödet, wirklich Bußgelder auszusprechen für das Blockieren eines Nazi-Aufmarsches, wenn sogar Mitglieder der Bürgerschaft und des Landtages an den Blockaden teilgenommen und die Stadt selbst sich gegen den Aufmarsch der Nazis positioniert hat. Schließlich hat die Verwaltung ganz erheblichen Ermessensspielraum im Verhängen von Bußgeldern.

  2. Nachtrag: … ach ja, Widerspruch möglichst per Einschreiben versenden, dann habt ihr auch einen Nachweis, dass das Schreiben wirklich eingegangen ist.

  3. find ich richtig gut die Tipps für den Umgang mit bürokratischer Gewalt. Immer dieser Papierkriege. So generell. Hau ich mir gleich mal als direktlink unter meine Favoriten (:

    Danke!

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