Ein rechter Rechtsprofessor — zum politischen Hintergrund von Ralph Weber

Ob Thor Steinar als Dienstkleidung, Reichsbürger im Audimax, Nähe zu rechten Burschenschaften, Geschichtsrevisionismus in Lehrveranstaltungen oder die Promotion eines verurteilten Rechtsextremisten — Landtagskandidat Prof. Dr. Ralph Weber (AfD) erzeugte in den vergangenen Jahren erheblichen Diskussionsbedarf. Studierende der Universität Greifswald haben den politischen Hintergrund des rechten Hochschullehrers zusammengefasst und zeichnen ein erschreckendes Bild.

Ein Gastbeitrag von Studierenden der Universität Greifswald

Universitäre Aktivitäten

Ralph Weber lehrt seit 2009 an der Universität Greifswald Bürgerliches Recht. Aufsehen erregte er zunächst durch das Tragen der Kleidungsmarke „Thor Steinar“. Diese Marke ist vor allem unter Neonazis verbreitet und wird als Erkennungsmerkmal getragen. Aufgrund dessen wurde die Hausordnung der Universität geändert und das Tragen von Thor Steinar-Kleidung verboten.1 Doch Weber scheint sich an dem Verbot nicht zu stören. So trägt er die Marke weiterhin und seine Bürowand ziert ein Steinar-Poster.2 Zum Frauenkampftag trug er eine Krawatte mit der Abbildung einer nackten Frau und bezeichnete dies als seinen Beitrag zu diesem Anlass.

Weber AfD Demo

Weber fällt auch in seinen Vorlesungen immer wieder durch reaktionäre Äußerungen auf. So forderte er, dass anstatt der Opfer eines deutschen Luftangriffs in Kundus besser den Toten der Wehrmacht gedacht werden solle. Diese seien, zumindest zum Ende des Zweiten Weltkriegs, in einem Verteidigungskrieg gestorben. Damit wird der deutsche Angriffskrieg umgedeutet, der bis zum Kriegsende stattfindende Holocaust mit keinem Wort erwähnt und die maßgeblich an Kriegsverbrechen beteiligte Wehrmacht glorifiziert. Auch seine Äußerung, dass „der Kniefall von Brandt und die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Grenze“ ein „Fehler“ und „Verrat an unserer historischen Heimat“ sei3, zeigen deutlich sein geschichtsrevisionistisches Weltbild auf. Seine Gesinnung scheint auch in Webers wissenschaftlichen Aktivitäten durch. In seinem Sachenrecht II-Lehrbuch wird in einem Fall illustriert, wie ein Bürger den Bau eines „Asylantenwohnheims“ abwehren kann.4

Webers Stellung innerhalb der Universität

Weber hat eine sehr ambivalente Stellung innerhalb der Juristischen Fakultät der Universität Greifswald. Von den Studierenden wird er teilweise für seine (im Jurastudium selten vorkommende) großzügige Notenvergabe geschätzt. Er setzt sich auch für Belange der Studierenden, etwa die Entschlackung des Jurastudiums, ein. Fakultätsintern erfährt Weber teils Ablehnung, teils aber auch Zustimmung – seine Professorenkollegen üben öffentlich wenig Kritik an ihm. Vom Rektorat wurden zwar mehrfach rechtliche Schritte geprüft, die aber im Sande verliefen. Im April 2016 brachte ein FAZ-Artikel mit der Überschrift „Doktortitel für Nazi – Wenn der Professor das rechte Auge zudrückt“ erhöhte Aufmerksamkeit für den Fall Weber.5

So deckte das antifaschistische Rechercheblatt aus Frankfurt am Main auf, dass der Neonazi Maik Bunzel im Februar 2016 bei Weber seine Dissertation verteidigte. Der gebürtige Cottbusser wurde in den 2000ern durch seine Rechtsrockband „Hassgesang“ bekannt. Auf deren ersten, indizierten Alben zieren SS-Runen das Cover, Adolf Hitler wird verehrt und gegen Juden gehetzt.6 Bunzel wurde deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt. Eng verbunden ist dieses Musikprojekt auch mit dem 2012 verbotenen „Widerstand Südbrandenburg“. Die Gruppierung initiierte vor dem Verbot unangekündigte Fackelmärsche unter dem Titel „Die Unsterblichen“, um vor einem vermeintlichen Volkstod zu warnen. Nach dem Verbot wurde auch Bunzels Wohnung durchsucht. Seine Klage dagegen wies das OVG Berlin-Brandenburg im Januar 2013 jedoch ab, da Bunzel als Hintermann der Organisation angesehen wurde.7 Ab November 2013 versuchte er sein Glück als Richter auf Probe am Amtsgericht im bayerischen Lichtenfels. Dort konnte oder wollte man zunächst nichts von dessen brauner Vergangenheit wissen. Doch nach etwa einem Jahr kam die Sache an die Öffentlichkeit, nach medialem Druck und einer mehr oder weniger einvernehmlichen Trennung kehrte Bunzel nach Cottbus zurück und ließ sich als Anwalt nieder. Bunzel scheint sich nun als Szene-Anwalt zu etablieren: Er übernahm ab Januar 2016 die Sitzungsvertretung für den Nazianwalt Olaf Klemke vor dem LG Erfurt.8 In diesem Prozess sind Nazis wegen eines Angriffs auf eine Feier angeklagt, bei dem mehrere Menschen schwer verletzt wurden. Bunzel vertrat Klemke auch im April 2016 im NSU-Prozess am OLG München. Dort verteidigt er den Rechtsterroristen Ralf Wohlleben.9

Die Unileitung in Greifswald zeigte sich angesichts der Veröffentlichungen der FAZ „entsetzt“, hat aber allem Anschein nach wenig Interesse an einer breiten öffentlichen Debatte. Auf studentische Initiative beschloss der Senat dann doch eine Ausstellung zum Thema „Toleranz“ zu veranstalten, um inhaltlich einen Gegenpol zu den Veröffentlichungen in der Presse zu setzen. Veranstaltungsort sollte das Gebäude der Juristischen Fakultät werden. Selbst dieses harmlose Kontra stieß in Teilen der Jura-Professorenschaft auf so großen Widerstand, dass ein anderer Veranstaltungsort gesucht werden muss.10

Weber und die Reichsbürger

Weber nutzt seine universitäre Stellung, um sogenannten Reichsbürgern eine öffentliche Plattform zu bieten. So lud er am 22. Januar 2016 den „Botschafter des Freistaats Preußen“ Thomas Mann nach Greifswald ein. Als Zusatzveranstaltung zur Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ (Zielgruppe 1. Semester) geplant, verbreitete der Reichsbürger im Audimax der Hochschule sein verschwörungstheoretisches und antisemitisches Weltbild. So referierte er im Rahmen des Themas „Souveränität Deutschlands“ über die Rothschilds, Iluminati, dass die „BRD GmbH“ im Kriegszustand mit dem „Deutschen Reich“ sei usw. Weber intervenierte zwar mehrmals, beendete die Ausführungen Manns jedoch nicht. Der „Botschafter“ veröffentlicht Artikel, in denen er die Schuld Deutschlands am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs anzweifelt oder Menschen Wege aufzeigt, wie sie sich einen Führerschein des „Deutschen Reichs“ beschaffen können11. Damit schlägt Weber eine Brücke zu der sektenartigen Gemeinschaft der Reichsbürger, die in den letzten Jahren deutschlandweit für Schlagzeilen sorgen.

Weber und die Burschenschaften

Immer wieder unterstützt Weber sowohl auf lokaler als auch überregionaler Ebene reaktionäre Burschenschaften. Weber bewirbt beispielsweise bei der Begrüßung für Erstsemester regelmäßig die Greifswalder Burschenschaft Rugia. Die Rugia ist Mitglied in der Deutschen Burschenschaft (DB) und gehört damit ebenso wie die Greifswalder Markomannia zum harten Kern der verbliebenen rechtsradikalen Burschenschaften. Wegen zunehmender rechtsradikaler Tendenzen verließ in einer Austrittswelle fast die Hälfte der Mitglieder die DB.12 Schon in den 2000ern machte sie mit den damaligen Burschenschaftlern und NPD-Funktionären Stefan und Matthias Rochow von sich Reden.13 Im Jahr 2009 griffen Rugia-Mitglieder das alternative Hausprojekt IKUWO an.14 Mittlerweile soll auch der Jurastudent Max B., der wiederholt bei rechtsextremen Demos in Erscheinung trat und in nazikameradschaftlichen Strukturen verankert war, Mitglied der Rugia sein. Rigolf Henning, rechtsextremer PubIizist, Holocaustleugner, Netzwerker und NPD-Politiker, gehört zu den Alten Herren der Rugia.15

ralph Weber AfD

Auch in diesem Jahr feierte die Rugia zusammen mit der Markomannia und der Pennalen Burschenschaft Ernst-Moritz-Arndt, der auch der Greifswalder AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Nikolaus Kramer angehört, den Jahrestag der Gründung des Deutschen Reiches 1871.16 Bei einem Vortrag bei der Verbindung VDSt sagte Weber, Migration und Integration seien Verrat an der deutschen Kultur.17 Bei den von ihm betreuten Promotionen zeigt sich ebenso seine Nähe zum Verbindungswesen. So promovierten Frank Rozanski und Kai Flieger zu einer Rostocker Verbindung bzw. der rechtsradikalen Burschenschaft Redaria. Außerdem erhielt Harald Lönnecker von Weber den Doktortitel. Lönnecker ist Leiter des Archivs der DB und eine Art Haus- und Hofhistoriker des deutschen Verbindungswesens.18

Weber und die AfD

Weber sympathisiert schon länger mit der Idee einer Partei „rechts der CDU“. So lotete Weber im November 2008 in einem Interview mit der rechten Zeitung „Junge Freiheit“ Chancen und Möglichkeiten einer solchen Parteigründung aus.19 Zum gleichen Thema referierte er auch im April 201320 bei der Burschenschaft Rugia (s.o.) und dem Jahrestreffen der DB im Juni 2012 in Eisenach.21 Außerdem wurde er zu den neurechten „Dienstagsgesprächen“ in Berlin eingeladen22 und traf sich mit Rechtsradikalen wie Udo Voigt (NPD) und Mathias Faust (DVU), um über eine Parteigründung zu reden.23
Nun scheint Weber seine neue politische Heimat in der AfD gefunden zu haben. Für diese tritt er als Direktkandidat für die kommende Landtagswahl im Wahlkreis 30 – Ostvorpommern 11 an.24 Im Rahmen seiner Kandidatur hielt er im Januar 2016 einen Vortrag über das „Asylchaos und seine Folgen“ in Lubmin.25 

(alle Fotos mit freundlicher Genehmigung von Endstation Rechts)

Fußnoten

1. Fleischervorstadt-Blog, 11.09.2010 und zeit.de, 10.09.2010

2. Nordkurier vom 29. April 2016, S. 23.

3. webMoritz, 02.07.2010

4. Ralph Weber, Sachenrecht II – Grundstücksrecht, 4. Aufl. 2015, u.a. § 3 Rn. 41.

5. FAZ, 10.04.2016

6. Netz gegen Nazis, 02.04.2008

7. Zeit Online Störungsmelder, 11.10.2014

8. Thüringen Rechtsaußen, 08.12.2015

9. welt.de, 19.04.2016

10. Ostsee-Zeitung vom 21.04.2016, S. 12.

11. freistaat-preussen.org, 06.10.2015

12. Spiegel Online, 04.06.2012

13. Bundeszentrale für politische Bildung 23.04.2007

14. Fleischervorstadt-Blog, 02.11.2009

15. Zeit Online Störungsmelder, 14.08.2014

16. Facebook (PB! Ernst Moritz Arndt Greifswald), 10.01.2016

17. webMoritz, 03.10.2010

18. Uni Greifswald, 24.02.2016

19. Junge Freiheit, 21.11.2008

20. Facebook (Greifswalder Burschenschaft Rugia), 17.03.2013

21. Publikative, 26.11.2012

22. Antifaschistisches Inforblatt, 16.04.2010

23. Endstation Rechts, 30.06.2010

24. AfD Vorpommern-Greifswald, 12.10.2015

25. AfD-Bürgersprechstunde Lubmin (Facebook)

In einer früheren Fassung dieses Beitrags hieß es, Prof. Weber habe in seinen Vorlesungen Unterstützerunterschriften gesammelt. Dieser Behauptung hat Prof. Weber mit einer Gegendarstellung widersprochen. Die fragliche Passage wurde daraufhin aus diesem Beitrag entfernt.

22 Gedanken zu „Ein rechter Rechtsprofessor — zum politischen Hintergrund von Ralph Weber

  1. Schöne Zusammenstellung, wenn auch nicht immer konsistent. Was mich wundert: Hat mal jemand nachgeforscht, wer in der Berufungskommission saß, die Weber ins Amt berufen hat? Da würde ich mal den Finger in die Wunde legen und fragen, was damals eigentlich für ihn sprach. Solche Gutachten müsste man eigentlich auch per IFG bei der Uni einfordern können.

    Im Übrigen wäre ich bei Artikeln solcher Art für eine neutralere Sprache, sonst macht man sich meiner Meinung nach angreifbar in Sachen Tendenziösität. Warum ist zum Beispiel die FAZ hier ein „antifaschistisches Rechercheblatt“?

    1. Genau: Eine gut recherchierte und anständig belegte Dokumentation über Herrn Weber. Mangel an Konsistenz springt mir da nicht ins Auge. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den VerfasserInnen für die Untersuchung und die absolute Sachlichkeit in Inhalt und Tonfall! – Der kleine Ausflug in ironische Sprachgefilde – die Bezeichnung der FAZ als antifaschistisches Rechercheblatt – hat mich persönlich sehr erfreut. – Frage: WIE WEITER? Möge diese Veröffentlichung weitere Folgen haben!

    2. An einigen Punkten gibt es kleine Tatsachenveränderungen, die jedoch nicht ins Gewicht fallen. So z.B. war auf der Krawatte nicht eine nackte, sondern eine „halbnackte“ Frau abgebildet, die zumindest ein Höschen an hatte. Die Ansprache am Anfang der Vorlesung war etwa in diesem Sinne: „Es mag sein, dass einige von euch (Studierenden) das als sexistisch empfinden, ich drücke somit meine Zugehörigkeit zur Heterosexualität und mein Frauenbegehren aus“, so Weber, wobei der Wortlaut von dem dargestellten etwas abweichen könnte.
      Das mit den Soldaten im Dritten Reich lieft etwa so ab: ein Mitglied der JU hat aufgerufen den gefallenen Soldaten in Afghanistan zu gedenken. Das wurde von Prof. Weber angenommen, danach jedoch kommentiert. Er meinte, dass die Soldaten in Afghanistan nicht mehr in Interessen von Deutschland sterben, sondern von Amerika. Die letzten Helden, die in Deutschlands Interessen gefallen sind, sind vor 70 Jahren gefallen, so dass man ihnen gedenken sollte, so Weber.

  2. Für das Auslegen von Unterschriftenlisten müsste er ganz klar eine Disziplinarmaßnahme bekommen, gerade weil die Universität ansonsten so gern auf politische Neutralität achtet.

    PS: Jura ist m.E. keine Wissenschaft, sondern eher ein Handwerk. Im Grunde eine Technik, einen Rechtssatz durch Auslegung und Subsumtion auf einen Lebenssachverhalt anzuwenden.

      1. Jura und Rechtswissenschaften sind eigentlich zwei verwandte, aber unterschiedliche Sachen.
        In etwa so wie Landschaftsökologie und Förster.

        Das die Juristen sich gerne als Wissenschaftler bezeichnen möchten ist zwar verständlich, aber eigentlich falsch.

          1. LitWiss setzt sich geisteswissenschaftlich mit Texten auseinander. Fragestellung, Thesen, Ergebnisse (mögen sie noch so alltagsfern sein).
            Jura hingegen ist eher ein (zugegeben recht komplexes) „Insel der 1000 Gefahren“: „Wenn du hier A siehst, gehe zu Abschnitt 2731, wenn B, dann zu 8172.“
            Nur, weil man seinen Gedankengang begründen muss und das ganze auch durchaus viel und anstrengende geistige Arbeit sein kann ist es noch lange keine Wissenschaft.

            1. Und Jura ist keine Geisteswissenschaft? Sowohl Lit. Wiss. als auch Jura beschäftigen sich mit Primärtexten in Form von Sekundärtexten, in denen sie die Ersteren analysieren, aber eben auch autorisieren. Auch wenn ich dir Recht geben würde, dass angesichts der genuin deutschen Situation, die Juristenausbildung sehr dogmatisch verfährt, ist diese Engführung – zumindest aus wissenschaftstheoretischer und vermutlich auch aus juristischer Perspektive – nicht haltbar. Zwar lässt sich ein Ineinanderfallen von Rechtssystem und Universität sowie die Reduktion von Recht auf positives Recht sehr wohl ausmachen, allerdings ist dieser Konnex m.E. stark fingiert. So lassen sich gegen die Konstitution von Wissenschaftlichkeit durch Methode drei Sachen kurz feststellen: Erstens haben sich insbesondere in den letzten Jahrzehnten eine Reihe von Disziplinen herausgebildet, die vornehmlich gegenstandsdefiniert sind, ohne dass man vernünftigerweise nur aufgrund dieses Umstandes von „unwissenschaftlich“ sprechen würde. Man kann bspw. an die verschiedenen „Studies“ in allerlei Disziplinen denken. Zweitens lassen sich auch im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Reihe von Publikationen, Artikeln etc. finden, deren Zugang sich nicht primär durch eine Problemlösungsmethode auszeichnet. Würden wir hier auch nicht mehr von Wissenschaft sprechen? Drittens lässt sich die Annahme der Gegenstandskonstitution durch die juristische Methode auch leicht umkehren.
              Wenn man Jura als ein reines Problemlösen versteht, verkennt dies m.E. nicht nur das Wesen juristischer Wissenschaft, es ist zugegebenermaßen auch keine sinnvolle Einstellung im Studium. So lässt sich auch fragen, warum man bei allen wissenschaftlichen Veranstaltungen, etwa zu den theoretischen Grundlagentexten, zur Pandektenexegese, zu den speziellen Methodikveranstaltungen u.a. fast immer allein mit den DozentInnen ist. Unter diesen Umständen Jura als unwissenschaftlich zu kennzeichnen ist meiner Meinung nach unsinnig.
              Als kleine Lektüreempfehlung: Kant, Streit der Fakultäten; sowie zum Problem der Rechtfertigung historischer Normen (und damit auch einer best practice von Wissenschaft), Savigny, „Ueber den Zweck dieser Zeitschrift“ sowie analog in der Theologie 100 Jahre später: Troeltsch, „Ueber historische und dogmatische Methode der Theologie“, außerdem: Jestaedt, Rechtswissenschaftstheorie. Ganz nett als Ergänzung zum „unwissenschaftlichem Studium.“ Viel Spaß beim Lesen. Grüße

  3. Warum sind ausgerechnet all die Passagen, in denen es um eine (partei)politische Betätigung Webers im Dienst (also in Vorlesungen oder bei sonstigen universitären Veranstaltungen) geht, ohne einen konkreten Beleg? Ohne harte Belege wird es nie eine disziplinarrechtliche Reaktion geben können. In welcher Feen- und Elfenwelt leben hier einige offenbar?

    1. Wann und wo genau hat Weber AfD-Unterstützerlisten ausgelegt? Wer hat das gesehen und kann konkrete Angaben machen?
    2. Wer war bei dieser „Reichsbürger“-Sache dabei und kann konkrete Angaben machen, die belegen, dass hier weit mehr als nur eine rechtshistorische wiss. Veranstaltung stattgefunden hat?

    Und warum wird eigentlich immer wieder dieser Unsinn verbreitet, die Uni habe das Tragen von Thor-Steiner-Kleidung untersagt? Vielleicht macht sich bitte mal jemand die Mühe und sieht nach, was genau die Hausordnung in § 5 Abs. 4 dazu aussagt. Von Thor Steinar steht da kein Wort.

    1. Die Uniordnung verbietet nicht die Marke Thor Steinar, sondern „Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten“. Thor Steinar hat zweifelsohne welche im Sortiment.

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