Ideenloser Plan zur Neugestaltung der Arndtstraße

Ein Gastbeitrag von RA Ulrich Lichtblau

Am 24. Oktober 2019 waren die Anwohner der Arndtstraße ins Rathaus geladen, um über die Umbaupläne der Stadt für die Arndtstraße informiert zu werden. Unter einer wenig kompetenten Veranstaltungsleiterin wurde durch den Planer sein (ideenloser) Plan zur Neugestaltung der Arndtstraße dargestellt, den er als Produkt eines umfassenden Erwägungsprozesses darstellte. Die Erwägungen selbst wurden allerdings nicht referiert.

Es wäre allerdings im Zuge einer Bürgerbeteiligung aus meiner Sicht zu erwarten gewesen, dass Planungsalternativen dargestellt und im Rahmen der Anhörung deren Vor- und Nachteile mit den Bürgern erörtert werden, um ein Meinungsbild zu erlangen. Vorgestellt wurde aber lediglich ein Entwurf (der den Namen kaum verdient) und den Bürgern wurde dann Gelegenheit gegeben, in einer „kreativen Pause“ Kärtchen und Zettelchen für die Pinnwand zu beschriften und so ihre Anregungen in den Prozess einzubringen. „Ideenloser Plan zur Neugestaltung der Arndtstraße“ weiterlesen

Stellungnahme des IKUWO zur Hausdurchsuchung vom 19.07. 2018 und zur anschließenden Berichterstattung

Im Folgenden möchte der IKuWo e.V. als Verein Stellung zur Hausdurchsuchung vom 19.07. 2018, sowie zur anschließenden Berichterstattung und damit einhergehenden Falschmeldungen nehmen.

Gegen 08:00 Uhr wurden am Donnerstag Morgen Bewohner*innen des Hauses auf sich auf dem Vereinsgelände befindende Polizeikräfte aufmerksam. Ohne Versuche der Kontaktaufnahme begannen die Beamt*innen – unter ihnen vermummte BFE-Kräfte, zwei Polizeihunde, sowie etliche Personen mit Schutzwesten – damit, die Türen des Haupthauses aufzubrechen. Erst nachdem Bewohner*innen sich nach dem Grund dieses martialischen Polizeiaufgebots erkundigten, wurde ein Durchsuchungsbeschluss vorgezeigt und beim Betreten der Räumlichkeiten missachtet, dass bei der Durchsuchung vereinsangehörige Personen anwesend sein müssen; Die zahlreichen Einsatzkräfte verteilten sich hingegen umgehend auf alle Räume des Hauses, ohne auf vereinsangehörigen Zeug*innen oder juristischen Beistand zu warten.

Stellungnahme des IKUWO zur Hausdurchsuchung

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„Denn wo Freiheit und Leben sein soll, muß immer Krieg der Geister sein.“ — einige Anmerkungen zur Arndt-Debatte

Ein Gastbeitrag von Daniel Schwandt

Der Streit um den Namen der Greifswalder Ernst-Moritz-Arndt-Universität hat in den letzten Jahren und Monaten Emotionen und hitzige Diskussionsbeiträge hervorgebracht, die man bei den gemeinhin als etwas unterkühlt geltenden Norddeutschen kaum erwartet hätte. Dazu passt ein Arndt-Zitat: „Wo Freiheit ist, muß, wer öffentlich auftritt, sich auch öffentlich behandeln und verhandeln und mitunter wohl mißhandeln lassen.“ (Geist der Zeit IV: Verfassung und Preßfreiheit, 1818). Damit kein Mißverständnis entsteht: jegliche Diskussion sollte sachlich bleiben. Für mich ist es auch eine Selbstverständlichkeit, dass sich an der Diskussion alle Ehemaligen der Universität und auch alle Greifswalder beteiligen können — es betrifft sie.

Ich bin in Greifswald geboren, aufgewachsen und habe ein paar Semester an der EMAU studiert. Der Universitätsname Ernst-Moritz-Arndt war genauso wie die Arndtschule und die Arndtstraße einfach vorhanden. Er störte nicht und wurde auch nicht hinterfragt. Bei der Abkürzung EMAU ist ja auch nicht mehr viel Arndt zu erkennen. So war es erstaunlich, dass nach Jahrzehnten der Name Ernst-Moritz-Arndt von einigen Universitätsangehörigen als untragbar empfunden und diskutiert wurde. Die von Hochschullehrern auch auf dem Fleischervorstadt-Blog veröffentlichten Beiträge (Für die Universität Greifswald. Zeitung mit Fakten zum Namensstreit an der Universität Greifswald„) überzeugen mich nicht. Von mir aus kann jeder, der es will, von der Uni Greifswald reden, schreiben oder singen, aber denjenigen, die den traditionellen und offiziellen Namen Ernst-Moritz-Arndt-Universität weiter verwenden wollen, sollte man das auch zugestehen.

Das Wort ‚Rückbenennung‘ ist eine Nebelkerze

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Arndt-Debatte: Sachen, die passieren werden, und die wir uns jetzt noch nicht vorstellen können

Mit freundlicher Genehmigung von Brycke

Mit dieser gestern in der Ostseezeitung veröffentlichten Aussage aus dem Pro-Arndt-Lager hat die Posse um den Greifswalder Universitätspatron die nächste Dimension erreicht. Wir haben uns in der Redaktion zusammengesetzt und mittels der anerkannten Methode des Gehirnstürmens (Brainstorming) zwanzig Sachen ermittelt, welche für unsere Heimatstadt zu einem in diesem Zusammenhang genannten „Riesenproblem“ werden könnten.

(Ausriss Ostsee-Zeitung, 15.01.2018)

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Anmerkungen zur Rechtssicherheit der Namensführung „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“

Prof. Dr. Helmut Klüter (Institut für Geographie und Geologie, Universität Greifswald)

Rechtssicherheit

Die Rechtssicherheit staatlicher Entscheidungen stützt sich in Deutschland vor allem auf Art. 20 des Grundgesetzes. Dort heißt es in Satz (3): „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ (www.gesetze-im-internet.de, 2018-01-02)

Diese Norm sollte auch für das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, LHG) gelten. Dort wird in § 1(1)1. die Greifswalder Universität „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“ genannt, wobei Satz (3) erläutert: „Der Name der Hochschule und die Bezeichnung der in Teil 9 vorgesehenen Ämter, Gremien und Organisationseinheiten werden in der Grundordnung festgelegt. Namensbestandteil ist der jeweilige Sitz der Hochschule.“ (landesrecht-mv.de, 2018-01-02)

Anmerkungen zur Rechtssicherheit der Namensführung „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“

(Foto: Michael Gratz)

2003 wurde die heute gültige Grundordnung der Universität Greifswald beschlossen, in der wie in der vorherigen die Hochschule als „Ernst-Moritz-Arndt Universität“ bezeichnet wird. „Anmerkungen zur Rechtssicherheit der Namensführung „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald““ weiterlesen

Arndt als Hochschullehrer und die Wissenschaft von der Geschichte

Prof. Dr. Werner Buchholz (Pommersche Geschichte und Landeskunde)

Die Historikerzunft ist sich weitestgehend einig: Arndt war kein Historiker. In der wissenschaftlichen Literatur sind gebräuchliche Bezeichnungen „Propagandist“ oder „Pamphletist“. Allerdings kursieren auch andere Benennungen. Diese berufen sich auch noch mehr als zwei Jahrzehnte nach der Wende auf Ausgaben von Arndt-Schriften, die zu DDR-Zeiten herausgegeben und im stalinistischen Sinne manipuliert wurden, indem etwa zentrale Textpassagen herausgestrichen wurden. Auch kommt es immer noch vor, dass Arndt-Schriften verschwiegen werden, die nicht in das gewünschte Bild passen, oder dass der Forschungsstand ignoriert und durch willkürliche (Falsch-)Angaben ersetzt wird. Ein jüngeres Beispiel für diese Art des Umgangs mit Arndt ist das Buch von D. Alvermann/I. Garbe (Hgg.), Ernst Moritz Arndt. Anstöße und Wirkungen (Forschungen zur pommerschen Geschichte 46), Köln/Weimar/Wien 2011 (s. Anhang).

Ernst-Moritz Arndt auf dem Rubenowplatz in Greifswald

(Foto: Michael Gratz)

Betrachtet man dagegen Arndt in seiner Zeit, stellt sich Vieles anders dar. Als Pamphletist und Propagandist stand Arndt von 1803 bis 1811 im Dienste des schwedischen Königs, danach fungierte er von 1812 bis 1814 als Chef der Propagandaabteilung des Zentralverwaltungsdepartements für die von den Verbündeten eroberten Gebiete, welches – besonders zu Anfang der russischen Gegenoffensive 1812/13 – weitgehend vom russischen Kaiser dominiert wurde. 1814 wurde Arndt in den preußischen Staatsdienst übernommen, dem er bis zu seinem Tode angehörte.

Arndt und der Vorwurf der Soldschreiberei

1831 und 1834 veröffentlichte Arndt mehrere Schriften, mit denen er seine Abkehr von den Idealen vollzog, die er 1813/15 verfochten hatte. Hatte er damals die Einführung von Verfassungen gefordert, so zog er nun ganz im Gegenteil mit der ihm eigenen Vehemenz und Emotionalität gegen die liberalen Verfassungen vom Leder, die 1830/31 nach der Julirevolution in der Schweiz, in Frankreich und in Belgien eingeführt worden waren. Gleichzeitig erneuerte Arndt die Forderung auf die Nordseeküste von der Eidermündung bis Dünkirchen unter Einschluss der Niederlande, des größten Teils Belgiens, Lothringens, des Elsass sowie von Teilen der Schweiz und deren Angliederung an ein von Preußen geführtes Deutschland. „Arndt als Hochschullehrer und die Wissenschaft von der Geschichte“ weiterlesen