Prof. Dr. Helmut Klüter (Institut für Geographie und Geologie, Universität Greifswald)
Rechtssicherheit
Die Rechtssicherheit staatlicher Entscheidungen stützt sich in Deutschland vor allem auf Art. 20 des Grundgesetzes. Dort heißt es in Satz (3): „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ (www.gesetze-im-internet.de, 2018-01-02)
Diese Norm sollte auch für das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, LHG) gelten. Dort wird in § 1(1)1. die Greifswalder Universität „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“ genannt, wobei Satz (3) erläutert: „Der Name der Hochschule und die Bezeichnung der in Teil 9 vorgesehenen Ämter, Gremien und Organisationseinheiten werden in der Grundordnung festgelegt. Namensbestandteil ist der jeweilige Sitz der Hochschule.“ (landesrecht-mv.de, 2018-01-02)
(Foto: Michael Gratz)
2003 wurde die heute gültige Grundordnung der Universität Greifswald beschlossen, in der wie in der vorherigen die Hochschule als „Ernst-Moritz-Arndt Universität“ bezeichnet wird. „Anmerkungen zur Rechtssicherheit der Namensführung „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald““ weiterlesen