Die Stasi machte auf der Suche nach geeigneten Spitzeln selbst vor Kindern und Jugendlichen nicht Halt. Eines der prominentesten Opfer dieser Anwerbungspraxis ist die in Greifswald aufgewachsene Angela Marquardt. Sie hat ein Buch über dieses Kapitel ihres Lebens geschrieben, dass sie am Freitag im Koeppenhaus vorstellen wird.
Angela Marquardt legte in den Neunziger Jahren eine politische Blitzkarriere hin: Mit nicht einmal zwanzig Lebensjahren wurde die junge Punkerin überraschend in den Bundesvorstand der PDS gewählt; mit 23 Jahren folgte der stellvertretende Parteivorsitz. Kurz darauf gelang ihr der Einzug in den Bundestag, wo sie für die Dauer der Legislatur Mitglied der damaligen PDS-Fraktion war, ehe sie die Partei verließ und sich der SPD zuwandte.
Nach den Protesten gegen die zweite Mvgida-Demonstration in Stralsund, an denen sich gestern Abend auch zahlreiche Aktivistinnen aus Greifswald beteiligten, kritisiert der Ermittlungsausschuss (EA) das Vorgehen der Polizei und Schlampereien bei den Ordnungsbehörden.
Mahnwachen gegen Mvgida verboten, weil Anmeldung im Spamordner gelandet sein soll
So seien mehrere Protestmahnwachen im Versammlungsgebiet der Nazis kurzfristig und ersatzlos verboten worden, weil deren rechtzeitige und ordnungsgemäße Anmeldungen nicht zur Kenntnis genommen wurden und im Spamordner des Ordnungsamts gelandet sein sollen, wie der NDR auf Twitter meldete. „EA Greifswald kritisiert Polizei nach Mvgida-Demonstration in Stralsund“ weiterlesen →
Etwa 60 Personen versammelten sich heute Nachmittag auf dem Greifswalder Marktplatz, um ihrer Solidarität mit Tim H. Ausdruck zu verleihen. Dieser wurde im Januar vom Verwaltungsgericht Dresden zu einer Haftstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Ihm wurde vorgeworfen, im Februar 2011 bei den Protesten gegen den jährlich stattfindenden Naziaufmarsch in Dresden die Worte „Kommt nach vorne“ in ein Megaphon gesprochen und damit eine koordinierende Rolle beim Durchbruch einer Blockade gespielt zu haben. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter, dass der wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung nun verurteilte Tim H. sich anrechnen lassen müsse, was andere getan hätten.
Der Prozess erregte bundesweite Aufmerksamkeit — nicht nur wegen der Höhe des Strafmaßes, sondern vor allem wegen des Fehlens eindeutiger Beweise dafür, dass es sich bei der Person am Megaphon überhaupt um den nicht vorbestraften Familienvater Tim H. gehandelt habe. In Folge des Urteils, das ein weiteres Steinchen im sächsischen Repressionsmosaik ist, fanden in mehreren Städten Demonstrationen für Tim statt. Gruppen und Einzelpersonen solidarisierten sich mit dem Justizopfer und sandten ihm unterstützende Grüße — nun auch aus Greifswald. Kommt nach vorne!
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat heute entschieden, dass das Landesinnenministerium den Verfassungsschutzbericht 2011 vorerst nicht mehr verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich machen darf.
AUCH INTERNATIONALES KULTUR- UND WOHNPROJEKT IM FOKUS DER VERFASSUNGSSCHÜTZER
Es hat sehr viel länger als üblich gedauert, bis die Schweriner Behörde im Oktober des vergangenen Jahres den Verfassungsschutzbericht 2011 veröffentlichte, doch gelohnt hat sich das Warten nicht. Dabei hätte das rechte Terrornetzwerk Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), das unter anderem für die Ermordung von Mehmet Turgut in Rostock sowie zwei Banküberfälle in Stralsund verantwortlich war, Anlass genug für eine innerbehördliche Aufarbeitung gegeben.
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) räumt im Vorwort des Berichts ein, dass die Frage, wie es dem NSU möglich war, diese Taten zu begehen, ohne in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten, “die Arbeitsweise und Zusammenarbeit der betroffenen Behörden ganz grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt” habe. Dennoch, so Caffier, dürfe diese Frage „nicht den Blick auf die alltäglichen Herausforderungen durch den politischen Extremismus im Lande verstellen.“
Entsprechend dürftig fielen die im Verfassungsschutzbericht zu Papier gebrachten Erkenntnisse über den NSU aus. Stattdessen gerieten linksalternative Projekte ins Visier der Ermittler. Neben der Politband Feine Sahne Fischfilet — der im Bericht mehr Text als dem NSU zugestanden wurde — tauchten in der Publikation des Innenministeriums auch die beiden Rostocker Projekte Cafe Median und das Peter-Weiss-Haus sowie das Greifswalder IKUWO auf. Die drei linksalternativen Hausprojekte wehrten sich daraufhin mit juristischen Mitteln gegen die Stigmatisierung als Feinde der Verfassung — mit Erfolg, wie sich zeigte!
(Screenshot, 09.01.13)
Heute entschied das Verwaltungsgericht Schwerin gegen das Innenministerium und untersagte der Behörde einstweilig die Verbreitung des Verfassungsschutzberichts in digitaler und schriftlicher Form, soweit darin das IKUWO beziehungsweise die anderen beiden Projekte erwähnt werden.
ERWÄHNUNG IST MIT NEGATIVER STIGMATISIERUNG VERBUNDEN
Das Internationale Kultur- und Wohnprojekt aus Greifswald (IKUWO) tauchte in diesem Bericht zweimal auf. Anlass hierfür war einerseits eine Vortragsveranstaltung mit Aktivisten aus Belarus, die über die anarchistische Bewegung in ihrem Land sprachen und die Anwesenden über die aktuelle politische Situation und die massiven staatlichen Repressionen im Lukaschenko-Regime aufklärten, mit denen politische Aktivisten konfrontiert werden.
Im Verfassungsschutzbericht wird weiterhin über die Gruppe Antifaschistische Aktion Greifswald (AAG) geschrieben, die „maßgeblich an der Bildung des Bündnisses ‚Greifswald nazifrei‘ beteiligt“ gewesen sein soll und die Räumlichkeiten des IKUWO nutzen würde. Die Verfassungsfeindlichkeit dieser Gruppe wurde bislang zwar nicht nachgewiesen, die Stigmatisierung als ’staatsfeindlich‘ funktioniert dennoch — und wird auch unweigerlich auf Projekte und Zusammenschlüsse übertragen, die zusammen mit ihr erwähnt werden.
Das Schweriner Verwaltungsgericht bewertete die Erwähnung des IKUWO im Verfassungsschutzbericht 2011 als Grundrechtseingriff, der geeignet ist, “sich abträglich auf das Bild des Antragstellers in der Öffentlichkeit auszuwirken”. Zudem wurde festgestellt, dass mit der in Aufmerksamkeit erweckender Weise hervorgehobenen Nennung des Kulturprojekts „eine negative Stigmatisierungswirkung verbunden ist.“
(Montage: Enrico Pense)
Wie schwer in diesem Zusammenhang ein Eintrag im Verfassungsschutzbericht wiegt, bekam vor einigen Jahren die Greifswalder Ortsgruppe der Roten Hilfe zu spüren. Gegen die linke Rechtshilfeorganisation wurde damals eine regelrechte Kampagne losgetreten, in deren Rahmen Veranstaltungsorte wie zum Beispiel das Klex spürbar unter Druck gesetzt wurden, um die Nutzung und Vermietung von Räumen oder Postfächern durch die Rote Hilfe zu unterbinden. All das geschah mit Verweis auf die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht, den die wenigsten Stimmungsmacher von damals überhaupt gelesen haben dürften.
VERFASSUNGSSCHUTZ SOLL PRIORITÄTEN ÜBERDENKEN!
Nach dem Behördenversagen in Zusammenhang mit den NSU-Morden und der geschredderten Aufarbeitung staatlicher Unterstützung rechtsterroristischer Strukturen sollten die jährlichen Berichte der Verfassungsschutzbehörden eigentlich nur noch eine untergeordnete Rolle spielen und mit Skepsis betrachtet werden. Das Schweriner Verwaltungsgericht hat heute dazu eine klare Position eingenommen.
Der Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle, der alle drei Hausprojekte anwaltlich vertrat, erklärte heute zum Urteil: „Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch der Verfassungsschutz in seiner Arbeit an Recht und Gesetz gebunden ist. Der Möglichkeit, die wertvolle und unverzichtbare zivilgesellschaftliche Arbeit von Jugendprojekten in M-V zu diskreditieren, wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben.“ Auch die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt, begrüßt das Urteil: „Aus meiner Sicht ist dies ein Erfolg für zivilgesellschaftliches Engagement in MV.“ Innenministerium und Verfassungsschutzbehörde seien aufgefordert, „künftig von derart rechtswidrigem Verhalten Abstand zu nehmen und gegebenenfalls ihre Prioritätensetzung zu überdenken.
Nur fünf Jahre hat es gedauert, ehe das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald jetzt in letzter Instanz entschieden hat, dass das Verbot des Sternmarsches gegen den G8-Gipfel von Heiligendamm im Juni 2007 rechtswidrig war.
Wie die taz berichtet, bestätigte damit das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin von 2011 und erklärte, dass die Polizei damals ein „völlig einseitiges Sicherheitskonzept“ vertrat. So habe sie auf 40 km² rund um Heiligendamm ein Demonstrationsverbot ausgesprochen und somit die “Interessen der Demonstranten an der Durchführung der Proteste” nicht berücksichtigt. Die Protestler demonstrierten daraufhin ohne Genehmigung gegen den G8-Gipfel.
Nach fünf Jahren wird dieses Urteil allerdings kaum mehr Wirkung zeigen oder Konsequenzen für die damaligen Entscheidungsträger auf Seiten der Polizei haben. Bereits vor zweieinhalb Jahren scheiterte die Bundestagsfraktion der Grünen mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe, die sich gegen den Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel richtete. Damals wurden Tornados, Spähpanzer und Feldjäger — die deutsche Militärpolizei — zur Absicherung des Treffens in Heiligendamm eingesetzt.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden hat, dass der Einsatz von Streitkräften im Landesinneren in „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ vom Grundgesetz gedeckt sei, wird man sich wohl zukünftig an Militärpräsenz auf Großdemonstrationen gewöhnen müssen.
Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wird morgen vor dem Amtsgericht Greifswald der Fall eines Castorgegners verhandelt, der sich beim Castor-Transport im Dezember 2010 an einer Kletteraktion beteiligte, in deren Verlauf es drei Demonstranten gelang, Bäume in Gleisnähe zu erklimmen.
Von Seiten der Atomkraftgegnerinnen wird scharf kritisiert, dass man diese Angelegenheit gerichtlich bearbeitet, bevor die gleichsam eingereichte Klage des Aktivisten zur Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Ingewahrsamnahme verhandelt wird.
Hierfür ist gegenwärtig noch das Wolgaster Amtsgericht zuständig.
KLETTERFREUDIGES EICHHÖRNCHEN STOPPT DEN CASTOR
Die mittlerweile als das Eichhörnchen berühmt gewordene Kletteraktivistin Cécile Lecomte war an dieser Aktion ebenfalls beteiligt und berichtet darüber ausführlich auf ihrer Internetseite. Sie war es auch, die später aus Protest gegen die Inhaftierung in der Gefangensammelstelle aus dem Frauenkäfig heraus kletterte, und so für reichlich Wirbel und vielleicht sogar für eine beschleunigte „Haftentlassung“ sorgte. Cécile steht unter besonderer polizeilicher Beobachtung und wurde in der Vergangenheit auch überwacht und sogar präventiv in Gewahrsam genommen.
Nach Informationen von Lubmin Nixda geht es morgen konkret um den Widerspruch eines festgenommenen Aktivisten gegen einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen. Der Prozess ist öffentlich und Unterstützung erwünscht!