Im November 2015 ging die Polizei gegen eine Sitzblockade vor, mit der gegen einen Aufzug des rassistischen Pegida-Ablegers FFDG in Greifswald protestiert wurde. Eine Betroffene klagte dagegen — mit Erfolg.
Im Herbst 2015 fanden in vielen deutschen Städten fremdenfeindliche Demonstrationen statt. Auch in Greifswald formierte sich mit einiger Verzögerung unter dem Titel FFDG (Frieden, Freiheit, Demokratie, Gerechtigkeit) ein vergleichbarer Ableger. Die Provinz-Pegida ging damals zeitweise im Zweiwochentakt auf die Straße.
Die rassistischen FFDG-Demonstrationen wurden von lauten Protesten begleitet
Auf Facebook veröffentlichte die Gruppierung FFDG Bilder, auf denen die Erhängung deutscher Spitzenpolitiker gefordert wird. Ihr Hauptredner, Norbert Kühl, behauptete dort unter anderem, dass Ausländer als Waffe gegen Deutschland eingesetzt würden und dass es einen generalstabsmäßig geplanten Jihad der Invasoren gegen das deutsche Volk geben würde. Er redete bei seinen Auftritten über die Blutreinheit von Juden und Illuminati, und bezeichnete Homosexualität als Hirnkrankheit. Es verwundert daher kaum, dass jeder dieser Aufzüge von lauten Protesten begleitet wurde.
Ende November demonstrierten etwa 40 Personen gegen eine FFDG-Versammlung in Schönwalde und bildeten auf der geplanten Wegstrecke eine spontane Sitzblockade. Die vor Ort tätige Einsatzleitung der Polizei unterstellte allen Protestierenden pauschal die Begehung von Straftaten, hinderte sie am Verlassen der Straße und kesselte sie ein. Anschließend wurden die Personalien aufgenommen, Taschen und Kleidung untersucht, ein Atemalkoholtest durchgeführt und schließlich ein Strafverfahren eingeleitet.
Eine von dieser Willkür betroffene Person klagte gegen das polizeiliche Handeln und bekam nun, gute 2 Jahre nach dem Vorfall, Recht. Für Lara Seibold von der Rote Hilfe Greifswald keine große Überraschung. Sie erklärt in einer Pressemitteilung: „Als Rechtshilfeorganisation haben wir in den vergangenen Jahren vielfach Menschen betreuen müssen, die ganz ähnliche Erfahrungen wie die hier Betroffenen gemacht haben. Unser Eindruck ist, dass die hiesige Polizei sich um die Einhaltung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit häufig nicht viel schert. Vielmehr werden solche friedlichen Protestaktionen als Anlass zur Kriminalisierung und Datensammlung von politisch aktiven Menschen genutzt.“ „Versammlungsrecht: Einkesselung der Sitzblockade gegen FFDG-Demo war rechtswidrig“ weiterlesen