Egbert Liskow (CDU) war das erste Landtagsmitglied, das die Entscheidung des Akademischen Senats für die Trennung von Ernst Moritz Arndt als Namenspatron der Universität Greifswald politisch nutzte. Nun hat die Landesregierung auf seine Kleine Anfrage geantwortet.
Am 6. Februar beantwortete die Landesregierung die Kleine Anfrage, mit der Egbert Liskow (CDU) einen Tag nach der Senatsentscheidung contra Arndt versuchte, das Votum des parlamentarischen Hochschulgremiums im Alleingang zu kippen. Das christdemokratische Landtagsmitglied bemühte sich, mit seinen insgesamt fünf Fragen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Senatsentscheidung zu streuen und vor allem dem ob dieses Votums empörten Teil der Greifswalder Bevölkerung einen Hoffnungsfunken zu stiften. Mit seinem Vorstoß konnte er bei vielen Bürgerinnen und Bürgern punkten. Der Liskow, der kümmert sich eben — vor allem dann, wenn bald wieder gewählt wird.
Kleine Anfrage von Egbert Liskow zur Umbenennung der Universität Greifswald, ein Klick auf das Bild zeigt das komplette Drama (Quelle: Landtag MV, Foto: CDU)
Irritierend an der Kleinen Anfrage ist jedoch, dass Egbert Liskow ganz offenbar nicht in der Lage ist, den Namen der Universität Greifswald korrekt zu schreiben. Ernst Moritz Arndt ist seit zwei Wochen das beherrschende Thema in Greifswald. Um das Patronat wird seit gut 20 Jahren in nunmehr vier Debatten erbittert gestritten. Für den Bestandsschutz des Namens wirft sich der Politiker öffentlichkeitswirksam in die Bresche, kann ihn aber nicht einmal richtig schreiben? Da sollte nicht nur hinterfragt werden, wie stark die Bindung zwischen Egbert Liskow — der ist derzeit auch noch Präsident der Gesellschaft von Freunden und Förderern der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald e.V. — und Namenspatron Arndt wirklich ist. Vielmehr zeigt sich auch, dass durch die Reduktion auf „Universität Greifswald“ eine orthographische Fehlerquelle aus der Welt geschafft wird, die in der Vergangenheit ganz sicher nicht nur Liskow stolpern ließ.
Landesregierung: „Ein Eingriff in die Gesetzgebungsbefugnis des Landtages ist nicht ersichtlich“
Die Landesregierung stellt ihrer Antwort den Hinweis voran, dass diese unabhängig von der noch ausstehenden Rechtmäßigkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Änderung der Grundordnung gemäß § 13 Absatz 2 des Landeshochschulgesetzes erfolge. Davon betroffen ist im Wesentlichen der letzte Punkt der Kleinen Anfrage.
Im Folgenden werden die Fragen von Egbert Liskow und die Antworten der Landesregierung wiedergegeben. „Landesregierung beantwortet Egbert Liskows Kleine Arndt-Anfrage“ weiterlesen